Sehr geehrte Yelena,
wenn die Zinsen Ihres Sohnes bis 801 € im Jahr betragen,reicht der Freistellungsauftrag völlig aus.
Die Bank zahlt dann die Zinsen vollständig an Ihren Sohn aus.
Wenn die Zinsen höher als 801 € im Jahr sind, zieht die
Bank von dem über 801 € liegenden Betrag einen Steueranteil von 26,375 % (25 % Kapitalertragsteuer + 5,5 % Solidaritätszuschlag vom Betrag der Kapitalertragsteuer) ab.
Das ist aber auch nicht schlimm, da Ihr Sohn die Möglichkeit hat, sich diese Steuer mit der Abgabe einer Einkommensteuererklärung zurück zu holen.
Dann kommt es darauf an, welche weiteren Einkünfte Ihr Sohn hat.
In der Frage stand, dass er neben den Zinsen sonst
nur Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung (400 €-Job) erzielt.
In diesem Fall könnte er Zinseinkünfte bis zu einer Höhe von ca. 8300 € im Jahr haben und könnte sich mit der Abgabe einer Einkommensteuererklärung die von der Bank abgeführten Zinsen zurück holen.
WICHTIG: Es gibt aber auch eine Möglichkeit, von vornherein bereits einen höheren Betrag als die 801 € frei zu stellen.
Dies nennt sich NICHTVERANLAGUNGSBESCHEINIGUNG (kurz NV-Bescheinigung) und diese kann man beim Finanzamt beantragen. Ihr Sohn müsste dort nur die Zinsen und Einkünfte des vergangenen Jahres offen legen und würde dann eine Bescheinigung erhalten, dass für voraussichtlich 3 Jahre auch Zinsen oberhalb von 801 € ohne Steuerabzug bleiben.
Noch ein Hinweis, Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung (400 €-Job) bleiben bei der Steuerberechnung, auch bei der Steuererklärung, immer außen vor, da bei diesen Arbeitsverhältnissen der Arbeitgeber allein die Steuern trägt.
Mit freundlichen Grüßen
G-B