Ersparnisse meines Sohnes. Steuerrecht

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Sohn hat ein Tagesgeldkonto und erhält Zinsen. Er ist Schüller und lebt mit mir. Nebenbei arbeitet er - geringfügige Beschäftigung.
Muss er für die erhaltenen Zinsen zusätzlich Steuer zahlen - oder reicht Freistellungsauftrag?

Vielen Dank für Ihre Information im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Yelena

Das hängt von der Höhe seiner Zinsen ab.
Stell einen Freistellungsauftrag beim zuständigen Finanzamt und gib die Höhe der voraussichtlichen Zinsen an.

Viele Grüße

ist leider nicht mein fachgebiet, sorry

hallo,
Freistellungsauftrag genügt…dann sind Zisnen bis 805 € steuerfrei. Falls mehr Zinsen anfallen zieht die Bank automatisch 25 % Abgeltungssteuer ab
LG Fanz
sehr geehrte Damen und Herren,

mein Sohn hat ein Tagesgeldkonto und erhält Zinsen. Er ist
Schüller und lebt mit mir. Nebenbei arbeitet er - geringfügige
Beschäftigung.
Muss er für die erhaltenen Zinsen zusätzlich Steuer zahlen -
oder reicht Freistellungsauftrag?

Vielen Dank für Ihre Information im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Yelena

Hallo Yelena,
die Zinsen des Tagesgeldkontos und alle anderen Zinseinkünfte können bis zu einem Betrag von EUR 801.- im Jahr durch einen Freistellungsauftrag von der Abgeltungssteuer befreit werden. Also, Freistellungsauftrag reicht. Das Formular dafür kann man übrigens oft online auf der Homepage der Bank ausfüllen oder auf den PC laden und so zuhause bequem ausfüllen unterschreiben und an die Bank schicken.

Die geringfügige Beschäftigung (vermutlich ein sog. Minijob) ist steuerlich mit Bezahlung der Pauschalsteuer durch den Arbeitgeber abgegolten.

Also alles im grünen Bereich!

Herzliche Grüsse
Barbara

Hallo,

es reicht ein Freistellungsauftrag. Er wird ja nicht mehr als 801,00 EURO Einkommen aus den Kapitalerträgen haben nehme ich an.

Gruss

Hallo Yelena,

das kommt ganz auf die Höhe der Kapitalerträge an. Wenn diese den Sparerpauschbetrag (EUR 801,00) nicht überschreiten reicht ein Freistellungsauftrag. Wenn dieser Überschritten wird, zieht die Bank auf den höheren Betrag aufomatisch 25 % Abgeltungssteuer + Soli ab.

Sollte dies der Fall sein, müssten sie eine Steuererklärung erstellen und abgeben. Evtl. sollten Sie dann auch prüfen, ob evtl. eine Nichtveranlagungsbescheigung ausgestellt werden kann. Das erspart ihnen Steuererklärung.

Viele Grüße

Mirko

Sehr geehrte Yelena,

wenn die Zinsen Ihres Sohnes bis 801 € im Jahr betragen,reicht der Freistellungsauftrag völlig aus.
Die Bank zahlt dann die Zinsen vollständig an Ihren Sohn aus.

Wenn die Zinsen höher als 801 € im Jahr sind, zieht die
Bank von dem über 801 € liegenden Betrag einen Steueranteil von 26,375 % (25 % Kapitalertragsteuer + 5,5 % Solidaritätszuschlag vom Betrag der Kapitalertragsteuer) ab.

Das ist aber auch nicht schlimm, da Ihr Sohn die Möglichkeit hat, sich diese Steuer mit der Abgabe einer Einkommensteuererklärung zurück zu holen.
Dann kommt es darauf an, welche weiteren Einkünfte Ihr Sohn hat.

In der Frage stand, dass er neben den Zinsen sonst
nur Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung (400 €-Job) erzielt.

In diesem Fall könnte er Zinseinkünfte bis zu einer Höhe von ca. 8300 € im Jahr haben und könnte sich mit der Abgabe einer Einkommensteuererklärung die von der Bank abgeführten Zinsen zurück holen.

WICHTIG: Es gibt aber auch eine Möglichkeit, von vornherein bereits einen höheren Betrag als die 801 € frei zu stellen.

Dies nennt sich NICHTVERANLAGUNGSBESCHEINIGUNG (kurz NV-Bescheinigung) und diese kann man beim Finanzamt beantragen. Ihr Sohn müsste dort nur die Zinsen und Einkünfte des vergangenen Jahres offen legen und würde dann eine Bescheinigung erhalten, dass für voraussichtlich 3 Jahre auch Zinsen oberhalb von 801 € ohne Steuerabzug bleiben.

Noch ein Hinweis, Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung (400 €-Job) bleiben bei der Steuerberechnung, auch bei der Steuererklärung, immer außen vor, da bei diesen Arbeitsverhältnissen der Arbeitgeber allein die Steuern trägt.

Mit freundlichen Grüßen

G-B

Hallo Yelena,

auf Zinserträge gilt seit 2009 die Abgeltungssteuer. Sollte kein Freistellungsantrag gestellt worden sein, so werden von dem Anbieter die Steuern einbehalten und abgeführt. Sollte der Steuersatz beim zu versteuerndem Einkommen unter 25% liegen, macht es Sinn eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen um die einbehaltenen Steuern auf die Zinserträge erstattet zu bekommen. Wenn keine weiteren Einünfte vorliegen (Mini Job zählt nicht, wenn der Arbeitgeber 2% Pauschsteuer abführt), dann sollte auf die Zinserträge ein Freistellungsantrag gestellt werden. Steuern müssen nicht zusätzlich im Rahmen der Freigrenze gezahlt werden.

Hoffe ich konnte helfen.
Gruß
Andreas

Bis zu 801,- € können insgesamt an Zinseinkünften freigestellt werden. Nicht freigestellte Beträge (weil z.B. kein Freistellungsauftrag erteilt wurde) können im Rahmen der Einkommensteuererklärung „zurückgeholt“ werden - Formular „Anlage KAP“

Hi!

Ich weiß ja jetzt nicht, wie hoch seine zinseinkünfte sind und ob noch andere Einnahmen außer dem Minijob existieren.

Wenn das mit dem Minijob erledigt ist und die Zinsen auch nur 800 € betragen, ist ein Freistellungsauftrag völlig ausreichend. Dabei sollte aber auch auf ggf. vorhandene andere Bankkonten geachtet werden.

MfG

Guten Tag,
bis zu 801 € können Kapitalerträge durch den Freistellungsauftrag frei gestellt werden. Sollten darüber hinaus Kapitaleinkünfte vorliegen, kann in ihrem Fall noch eine Nichtveranlagungsbescheinigung für den Sohn beim Finanzamt beantragt werden. Damit sind Einkünfte bis zum Grundfreibetrag steuerfrei.
Mit freundlichen Grüßen
P.D.

Vielen Dank

Hallo Yelena, es kommt darauf an wieviel Zinsen er bekommt.
Wenn es nicht mehr als 801,- Euro im Jahr sind, reicht ein Freistellungsauftrag.

Vielen herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Yelena

Vielen herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Yelena.

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen
Yelena

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Yelena

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Yelena

Hallo Yelena, es kommt darauf an wieviel Zinsen er bekommt.
Wenn es nicht mehr als 801,- Euro im Jahr sind, reicht ein
Freistellungsauftrag.

Hallo,
bitte unbedingt einen Freistellungsauftrag erteilen, damit die Kapitalertragsteuer von Bank nicht automatisch eingezogen wird.
MfG
Sven Duwe