Steuerbescheid fehlt, heißt das nachzahlen?

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe mir kann jemand helfen, denn es ist Freitag nach Zwölf Uhr und im Finanzamt erreich ich niemanden mehr.
Mein Mann und ich haben die Steuererklärung für 2009,2010 und 2011 gemacht und alle gleichzeitig abgegeben. Nun haben wir die Bescheide von 2010 und 2011 aber 2009 fehlt. Kann mir jemand sagen, was das vielleicht heißen mag? Kann es sein das wir da dann Steuern nachzahlen müssen?

Hallo,

da kann man pauschal keine Aussage treffen. Ich kann nur vermuten, dass evtl. die Erklärungen 2010 + 2011 fertig bearbeitet wurden und 2009 noch nicht ganz fertig ist.

Zweitens weis ich ja nicht was ihr alles erklärt habt, nur Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit? Oder weitere?? Dann kommt es darauf an ob ihr schon Lohnsteuer oder EKST-Vorauszahlungen geleistet oder nicht geleistet habt. Die Differenz zur ermittelten Steuer wird entweder erstattet oder muss von Euch nachbezahlt werden.

Man kann jetzt einfach nur abwarten oder mal beim Finanzamt nachfragen.

Viele Grüße

Thomas

Vielen Dank Thomas, für die super schnelle Antwort.

Hallo!

Sind ide Bescheide heute erst gekommen? DAnn würde ich auf jeden Fall noch zwei Tage warten, ob der Bescheid für 2009 nicht noch kommt - manchmal braucht die Post länger oder er wurde zu spät beim Finanzamt freigegeben. Nur die verspätete Zustellung des Bescheids heißt nicht, dass eine Nachzahlung droht.
Aber habt Ihr Euch denn vorher nicht mal ausgerechnet, was rauskommt? Sind die Bescheide für 2010 und 2011 richtig?
Mich wundert, dass für 2011 schon ein Bescheid gekommen ist - bei uns gibts da noch keine, weil 2011 noch nicht bearbeitet wird.

LG
Paulchen

Hallo,
warte einfach ab wenn die Bescheide erst gekommen sind kann es sein das der Bescheid 2009 extra kommt.
Mit Nachzahlen hat das nichts zu tun, höchstens mit der Poststelle im Amt. Wenn Du morgen nichts bekommst kannst Du ja auch am Montag anrufen, sicherhaltshalber.
Schönes Wochenende

Danke für deine fixe Antwort. Mhhh vielleicht ist das ja von Stadt zu Stadt anders mit den Bescheiden. Und hier auf dem Land ist doch eh alles anders *g*

Danke für deine Antwort. Ich hab das gefragt, weil ich mich gewundert habe, da die Bescheide für 2010 und 2011 zusammen in einem Umschlag waren.

Hi,

das heisst nix anderes, als dass das Finanzamt den Antrag von 2009 noch nicht bearbeitet hat oder dass Ihr demnächst Post bekommt, weil noch irgendetwas fehlt.
Müsstet Ihr nachzahlen, würdet Ihr dafür auch einen Steuerbescheid bekommen.

Hallo
Ob du was nachzahlen müsst kann ich Dir natürlich nicht sagen
Du sagst du hast alle 3 Jahre abgegeben,also ist die von 2009 also beim finanzamt verlorengegangen?
Hast du denn da schon nachgefragt?
Es kann nämlich sein dass die von 2009 erst später per Post kommt.
Es müssen nicht alle 3 auf einmal kommen.
Wenn sie sie nicht bekommen habe einfach nochmal abgeben

MfG

Hallo!

Es muss nicht automatisch heißen dass was nachzuzahlen ist. Es kann sein, dass für 2009 noch Rückfragen sind, es kann sein dass der Bescheid morgen in der Post ist.

Also ich weiß es nicht nud außer dem Finanazmt wirds auch niemand wissen.

Sorry und Gruß

derschwede77

Kein Problem: Das zustaendige Finanzamt stellt Euch einen Ersatzbescheid aus 2009 aus. Nur die koennen dies bewerkstelligen.

postman5

Hallo!
Glaub ich eher nicht, da ist wohl eher der Brief noch unterwegs. Erst mal abwarten und wenn dann nichts kommt, mal nachfragen per Telefon.

Viele Grüße!

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe mir kann jemand helfen, denn es ist Freitag nach
Zwölf Uhr und im Finanzamt erreich ich niemanden mehr.
Mein Mann und ich haben die Steuererklärung für 2009,2010 und
2011 gemacht und alle gleichzeitig abgegeben. Nun haben wir
die Bescheide von 2010 und 2011 aber 2009 fehlt. Kann mir
jemand sagen, was das vielleicht heißen mag? Kann es sein das
wir da dann Steuern nachzahlen müssen?

Hallo,

der Steuerbescheid wird noch kommen.
Und nur wenn auf dem Bescheid eine Zahllast vermerkt ist, dann müsst ihr auch bezahlen.
Und nicht nur weil der Steuerbescheid noch nicht da ist.

gruß

Hallo,

hier bitte das F.-Amt anzurufen und nachfragen, ob da eventuell Belege fehlen. Daraus kann man nicht gleich schlussfolgern, dass Steuern nachgezahlt werden müssen.

Grüße

D.

Hallo,
es heisst gar nix. Ein Steuerbescheid muss, um wirksam zu werden, an den Empfänger bekanntgegebeben werden.
Also gibt es keinen Steuerbescheid.

Ich würde dem Finanzamt somit einen kurzen und netten Brief schreiben. Inhalt: 2010 und 2011 ist da, 2009 fehlt noch. Gibt es Gründe?

Warum also aufregen?

Viele Grüße
Wolfgang

Antwort derzeit nicht möglich

ich würd einfach mal sagen der is bei der post verschwunden.

wenn man die bescheide gleichzeitig abgibt werden die in der regel zusammen bearbeitet. Heißt also die Bescheide kommen in aller regel auch gemeinsam an. (oder man erhält vorher schon post vom Finanzamt)

Mit nachzahlung hat das nix zu tun.

Der Bürger muss in deinem Falle nur eins machen: gar nix.
Steuerbescheide sind Verwaltungsakte (so heißt das in Beamtendeutsch :smiley:)
Verwaltungsakte werden wirksam, wenn sie an den Steuerpflichtigen bekannt gegeben wurden (soll heißen: Was da drin steht [zb: zahlen sie bis zum 20.03.2012 1.000€ nach] ist nur bindend/verpflichtend für den Büger, wenn er den Bescheid erhalten hat). Ist das nicht der Fall dann kann man nichts von dir verlangen.

(Wenn du dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt hast dann wird der Betrag allerdings so oder so eingezogen)

Aber der freundliche Bürger ruft natürlich im Finanzamt an und fragt was denn mit dem fehlenden Bescheid passiert ist oder?^^
Würd ich auf jeden fall so machen - denn den Bescheid kann man ja immer mal gebrauchen

hoffe ich konnte helfen :smile:

Hallo.

Das ist nicht zu bewerten.
Es kann sein, daß die Erklärung 2009 übersehen wurde.
Einfach beim FA nachhaken.

Gruß

Stefan

Hallo Alphweibchen,

leider war ich in diesem Forum lange Zeit inaktiv. Ich gehe davon aus, dass du nun deine Antwort auf deine Fragen bereits erhalten hast.

Wegen Steuerbescheiden: manchmal braucht das FA länger, manchmal kürzer. Eine Regel kann man da eigentlich nicht rausziehen. Bei der freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung verhält es sich allerdings so, dass, wenn es zu einer Nachzahlung kommt, man die StE soweit ich weiss für nichtig erklären kann. Also, freiwillige Abgabe und Nachzahlung muss man gar nicht hinnehmen…

lg Melanie