ich würd einfach mal sagen der is bei der post verschwunden.
wenn man die bescheide gleichzeitig abgibt werden die in der regel zusammen bearbeitet. Heißt also die Bescheide kommen in aller regel auch gemeinsam an. (oder man erhält vorher schon post vom Finanzamt)
Mit nachzahlung hat das nix zu tun.
Der Bürger muss in deinem Falle nur eins machen: gar nix.
Steuerbescheide sind Verwaltungsakte (so heißt das in Beamtendeutsch )
Verwaltungsakte werden wirksam, wenn sie an den Steuerpflichtigen bekannt gegeben wurden (soll heißen: Was da drin steht [zb: zahlen sie bis zum 20.03.2012 1.000€ nach] ist nur bindend/verpflichtend für den Büger, wenn er den Bescheid erhalten hat). Ist das nicht der Fall dann kann man nichts von dir verlangen.
(Wenn du dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt hast dann wird der Betrag allerdings so oder so eingezogen)
Aber der freundliche Bürger ruft natürlich im Finanzamt an und fragt was denn mit dem fehlenden Bescheid passiert ist oder?^^
Würd ich auf jeden fall so machen - denn den Bescheid kann man ja immer mal gebrauchen
hoffe ich konnte helfen