Hallo,
ich habe Aufstellungen gefunden wo es folgendermaßen heißt:
…an Verpflegungspauschale steht dem Steuerpflichtigen
folgendes zu:
Bei einer Abwesenheit von über 8 Std. ==> 6 EUR
bei einer Abwesenheit von über 14 Std. ==> 12 EUR
usw.
Ich stelle mir nun folgenden Sachverhalt vor:
Die fleißige Industriekauffrau macht Ihre Weiterbildung zur Bilanzbuchhalterin.
Um 8.00 verläßt sie das Haus und fährt zur Arbeit. Gegen 16:00 Uhr macht sie Feierabend und fährt nach 30 min Pause direkt zur Weiterbildungseinrichtung.
Zu Hause kommt sie um ca. 21:00 Uhr an.
Wann würde die Abwesenheitszeit anfagen zu laufen?
Ab 8:00 Uhr morgens, oder erst nach Feierabend um 16:00 Uhr?
Beste Grüße
Gabriela