Verpflegungspauschale

Hallo,

ich habe Aufstellungen gefunden wo es folgendermaßen heißt:

…an Verpflegungspauschale steht dem Steuerpflichtigen

folgendes zu:

Bei einer Abwesenheit von über 8 Std. ==> 6 EUR
bei einer Abwesenheit von über 14 Std. ==> 12 EUR
usw.

Ich stelle mir nun folgenden Sachverhalt vor:

Die fleißige Industriekauffrau macht Ihre Weiterbildung zur Bilanzbuchhalterin.

Um 8.00 verläßt sie das Haus und fährt zur Arbeit. Gegen 16:00 Uhr macht sie Feierabend und fährt nach 30 min Pause direkt zur Weiterbildungseinrichtung.

Zu Hause kommt sie um ca. 21:00 Uhr an.

Wann würde die Abwesenheitszeit anfagen zu laufen?

Ab 8:00 Uhr morgens, oder erst nach Feierabend um 16:00 Uhr?

Beste Grüße

Gabriela

Servus,

beruflich veranlasste Abwesenheit wird immer von Wohnungstür zu Wohnungstür gerechnet, soweit dazwischen nichts privat Veranlasstes stattfindet - was hier offenbar nicht der Fall ist.

(nochn Hinweis vom Deutschfän: Siezen brauchst Du uns nicht, und meine Weiterbildung macht die beschriebene Person auch nicht - sie macht also i hre Weiterbildung)

Schöne Grüße

MM

(nochn Hinweis vom Deutschfän: Siezen brauchst Du uns nicht,
und meine Weiterbildung macht die beschriebene Person auch
nicht - sie macht also i hre Weiterbildung)

Hallo lieber Deutschfän,

selbstverständlich hast Du Recht „ihre“ schreibt man in diesem Fall klein. Danke für den Hinweis. Demnächst passe ich besser auf Groß/Kleinschreibung auf :wink:)

Viele Grüße

Gabriela

@ Martin May

da widersprechen Sie ja Ihrer damaligen richtigen Aussage:

/t/fortbildungskosten-verpflegungsmehraufwand/2438394

@ gabriela
Natürlich zählt die Abwesenheit erst ab Verlassen der regelmäßigen Arbeitsstätte (16.00 Uhr).

Oerdiz