Fortbildungskosten Verpflegungsmehraufwand?

Ich mache zur Zeit am Wochenede eine Fortbildung zur Betriebswirtin, d.h. direkt nach Feierabend freitags bin ich zur Schule gefahren und kam erst spät abends wieder…Das Finazamt will das nicht anerkennen, obwohl ich weit mehr als 10h von zu Hause weg bin…stimmt die Ablehnung des Finanzamtes???

d.h. direkt nach Feierabend freitags bin ich
zur Schule gefahren und kam erst spät abends wieder…
obwohl ich weit mehr als :10h von zu Hause weg bin…

Aber nicht > 10 Stunden auf der Fortbildungsmaßnahme.

…ja zählt denn nicht die gesamte Abwesenheit?

Hallo Chrisi,

…ja zählt denn nicht die gesamte Abwesenheit?

dieses hatte ich von irgendwann früher auch noch im Sinn, daraufhin nachgeblättert, aber es ist schon mindestens seit 2000, dass in § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 5 Satz 2 EStG steht:

„…von seiner Wohnung und von seinem Tätigkeitsmittelpunkt (…) abwesend ist …“.

Mit Hereinnahme des „Tätigkeitsmittelpunktes“ in die Definition wirkt sich die Abwesenheit nicht mehr grundsätzlich von Haustür zu Haustür aus.

Schöne Grüße

MM

Hallo Chrisi,

…ja zählt denn nicht die gesamte Abwesenheit?

dieses hatte ich von irgendwann früher auch noch im Sinn,
daraufhin nachgeblättert, aber es ist schon mindestens seit
2000, dass in § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 5 Satz 2 EStG steht:

„…von seiner Wohnung und von seinem Tätigkeitsmittelpunkt
(…) abwesend ist …“.

Mit Hereinnahme des „Tätigkeitsmittelpunktes“ in die
Definition wirkt sich die Abwesenheit nicht mehr grundsätzlich
von Haustür zu Haustür aus.

Hi Martin,

ich dachte eigentlich, dass erfasst z.B. den Krankenhausarzt der für seine 24h-Schicht im Krankenhaus seinem „Tätigkeitsmittelpunkt“ nun keine Verpflegungsmehraufwendungen mehr bekommt.
Deshalb jetzt die An- und Abreise rauszunehmen finde ich schon seltsam.

Wenn mit dem Bearbeiter nicht zu reden ist, würde ich auf den Bescheid warten, Einspruch einlegen und die Meinung der Rechtsbehelfsstelle abwarten, die haben oft schon von selbst eine andere.

Grüße
Chris

Hallo Chris,

Deshalb jetzt die An- und Abreise rauszunehmen finde ich schon
seltsam.

die An- und Abreise nicht; aber bei einer Reise, die von der regelmäßigen Arbeitsstätte losgeht, die ganze davor liegende Zeit der Abwesenheit von der Wohnung, die an der Arbeitsstätte zugebracht wurde. Die abendliche Fortbildung wird also nicht mit dem Arbeitstag zusammen zu einer (in diesem Fall leicht 14stündigen) Abwesenheitsdauer zusammengezogen, sondern die Abwesenheit läuft erst ab Verlassen der Arbeitsstätte, um die Fortbildung aufzusuchen.

Schöne Grüße

MM

Hallo Chris,

Deshalb jetzt die An- und Abreise rauszunehmen finde ich schon
seltsam.

die An- und Abreise nicht; aber bei einer Reise, die von der
regelmäßigen Arbeitsstätte losgeht, die ganze davor liegende
Zeit der Abwesenheit von der Wohnung, die an der Arbeitsstätte
zugebracht wurde. Die abendliche Fortbildung wird also nicht
mit dem Arbeitstag zusammen zu einer (in diesem Fall leicht
14stündigen) Abwesenheitsdauer zusammengezogen, sondern die
Abwesenheit läuft erst ab Verlassen der Arbeitsstätte, um die
Fortbildung aufzusuchen.

So gesehen sind wir uns vollkommen einig.
D.h. wenn in der Ausgangsfrage die Abwesenheit ab Verlassen der Arbeitsstätte nach Feierabend und der Rückkehr zur Wohnung tats. 10h betragen hat, dann hätte das FA nichts zu meckern.

Grüße
Chris