Hi
Gestern habe ich mich gefragt, wie das mit der 0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger gehandhabt wird.
Nehmen wir also mal an, ich hätte einen Liter Traubensaft getrunken und würde bei einer Alkoholkontrolle einen messbaren Wert erreichen, der sich dann bei der Blutuntersuchung bestätigt. Vielleicht so ein Wert von 0,1 Promille
Wie kann man beweisen, dass es sich um Traubensaft gehandelt hat? Ist man in der Beweispflicht oder hängt es auch davon ab, ob man sich falsch verhalten hat etc.?
Bei Wiki steht, dass man Fotos und Zeugenaussagen heranziehen kann… wie sieht es damit aus?
Danke und Grüße
Laralinda