1.1 Promille im Strassenverkehr. Was droht?

Hallo erstmal und ein gutes neues Jahr!
Mein Freund wurde an Silvester mit 1.1 Promille beim Autofahren erwischt (Blasen). Anschliessend wurde eine Blutuntersuchung durchgeführt deren Erggebniss diese Woche erwartet werden darf.

  1. Kann mir jemand sagen wie stark die Blutuntersuchung vom Blasen abweichen kann? Nach oben oder unten?
  2. Was droht? Er ist nämlich noch bei rot über eine Ampel gefahren! Sind as wirklich 4 Wochen für ne rote Ampel und 6 Monate Fahrverbot für 1.1 Promille oder wo ist da die Grenze?m Ich habe gehört das man zur MPU erst ab 1,6 % muss?
    Vielen Dank für jede Antwort!
    Gruss Christian

Moien!

  1. Kann mir jemand sagen wie stark die Blutuntersuchung vom
    Blasen abweichen kann? Nach oben oder unten?

Die Geräte sind so genau, daß es nur eine geringfügige Abweichung geben wird.

  1. Was droht? Er ist nämlich noch bei rot über eine Ampel
    gefahren! Sind as wirklich 4 Wochen für ne rote Ampel und 6
    Monate Fahrverbot für 1.1 Promille oder wo ist da die Grenze?m
    Ich habe gehört das man zur MPU erst ab 1,6 % muss?

Sofern es seine erste Straftat war wird er vermutlich am Idiotentest vorbeikommen, aber das hängt auch von seinem Verhalten vor Gericht ab und wie „fit“ er zur Tatzeit war. Hiervon wird auch die Strafe abhängen…

Die Regelung mit den 1,6 Promille besagt lediglich, daß es ab da vorgeschrieben ist, daß er zur MPU muß, nicht aber, daß er unter 1,6 nicht muß!

Bernd

Hallo Bernd, danke für Deine Antwort aber vor 2 Jahren musste er schonmal zur Blutentnahme, hatte dann aber nur 0,4 Promille. Ist so etwas dann noch Aktenkundig? Der Mist war dass ich die Party vorher verlassen habe und er keinen hatte der Ihn fahren konnte und nach 30 Minuten suche nach einem Geldautomaten (es waren alle geschlossen wegen der €-Umstellung) und er hatte keine Kreditkarten hat er aufgegeben weil es bitterkalt war und jeder an dem Abend gefroren hatte! Was hätte er denn tun sollen? Mit laufendem Motor im Wohngebiet übernachten? Ich hätte vermutlich genauso gehandelt auch wenn ich sonst niemals mit soviel Alk im Blut fahren würde! Sind das mildernde Umstände?

Hallo Christian,

als ehemals selbst Unvernünftiger (1,37 Promille) kann ich Dir Folgendes (alles Stand 1997, könnte mittlerweile etwas anders sein) rüberbringen:

  1. wenn möglich, Anwalt nehmen. Sollten es mehr als 1,1 Promille sein, dann kommt’s zur Gerichtsverhandlung. Der Anwalt wird hier versuchen, sich aussergerichtlich mit dem Staatsanwalt zu einigen (Vorteile für Dich und weniger Aufwand für den Staatsanwalt). Anwaltskosten: s.u.

  2. wie bereits gesagt, ab 1,1 Promille geht’s richtig zur Sache (bis 1,1 Promille sind es nur ein paar Wochen ohne Führerschein, den man dann anschliesend im Original zurückbekommt).
    Hier die Erfahrungswerte meines Anwalts:

Strafe: 40 - 60 Tagessätze (1 Tagessatz = 1/31 deines Einkommens)

Gerichtskosten: ca. 350 DM

Anwalt: ca. 400 DM, bis auf 200 DM Eigenbeteiligung hat das die Rechtschutzversicherung übernommen, die zahlt aber nur, wenn kein Vorsatz (>1,6 Promille) , sondern nur grobe Fahrlässigkeit (

Moien!

Hallo Bernd, danke für Deine Antwort aber vor 2 Jahren musste
er schonmal zur Blutentnahme, hatte dann aber nur 0,4
Promille. Ist so etwas dann noch Aktenkundig?

Ich nehme es mal an, aber keine Ahnung…

Der Mist war
dass ich die Party vorher verlassen habe und er keinen hatte
der Ihn fahren konnte und nach 30 Minuten suche nach einem
Geldautomaten (es waren alle geschlossen wegen der
€-Umstellung) und er hatte keine Kreditkarten hat er
aufgegeben weil es bitterkalt war und jeder an dem Abend
gefroren hatte! Was hätte er denn tun sollen? Mit laufendem
Motor im Wohngebiet übernachten? Ich hätte vermutlich genauso
gehandelt auch wenn ich sonst niemals mit soviel Alk im Blut
fahren würde! Sind das mildernde Umstände?

Er soll ja nicht vor Gericht mit faulen Ausreden anfangen, dann wird die Strafe gleich höher und er kommt doch noch zur MPU!!!
Wenn man wegfäht und trinkt hat man halt vorher dafür zu sorgen, daß man nach Hause kommen kann - faule Ausreden wie kein Geld zählen da nicht, denn das hätte er vorher wissen können! So wird es der Richter sehen und wenn dein Freund uneinsichtig ist geht er davon aus, daß er in ähnlichem Falle wieder alkoholisiert fahren wird (is ja auch logisch ;o)) und dementsprechend reagieren!

Bernd

Hallo Christian,

ergänzend zu meinem Posting weiter oben:

Hallo Bernd, danke für Deine Antwort aber vor 2 Jahren musste
er schonmal zur Blutentnahme, hatte dann aber nur 0,4
Promille. Ist so etwas dann noch Aktenkundig?

wenn er damals keine Auffälligkeiten hatte, i.A. nicht, da es dann nicht strafbar war (0,3 Promille reicht aber auch schon auffälliges Fahren bzw. Unfall, dann ist es aktenkundig)

Der Mist war
dass ich die Party vorher verlassen habe und er keinen hatte
der Ihn fahren konnte und nach 30 Minuten suche nach einem
Geldautomaten (es waren alle geschlossen wegen der
€-Umstellung) und er hatte keine Kreditkarten hat er
aufgegeben weil es bitterkalt war und jeder an dem Abend
gefroren hatte! Was hätte er denn tun sollen? Mit laufendem
Motor im Wohngebiet übernachten? Ich hätte vermutlich genauso
gehandelt auch wenn ich sonst niemals mit soviel Alk im Blut
fahren würde! Sind das mildernde Umstände?

Wie bereits weiter unten schon gepostet wurde:

Keine Entschuldigungen suchen !!!

Meine Vorgehensweise (nach meinen Erfahrungen und denen von Freunden):

  1. wahre Alkoholmenge erzählen
    Die Psychologen rechnen Dir anhand Deines Promille-Wertes sofort vor, ob Deine angegebenen Mengen realistisch sind oder nicht
    Keine Worte wie: "es waren doch nur 2-3 Bierchen…)

  2. mildernde Umstände aufgrund Alkohlmenge
    Im Gegensatz zu einer Mordtat im Suff, bei denen es aufgrund mangelnder Zurechnungsfähigkeit mildernde Umstände gibt, gilt bei Alkohol im Strassenverkehr: je mehr Alkohol, umso härter die Strafe

  3. Einsicht zeigen und Verhaltensänderung ankündigen und vor allem Leben !
    Motto: ich habe einen Fehler gemacht und verzichte daher mittlerweile (fast) komplett auf Alkohol.

  4. keine Widerrede vor der Staatsgewalt, keine „Verniedlichung des Problems“

  5. Story auswendig lernen und ohne Widersprüche erzählen können:
    Nichts ist schlimmer, als sich in Widersprüche zu verwickeln. Story unbedingt reflektieren,denn durch den Suff weiss man nicht mehr alle Details des Abends, insbesondere nach der Kontrolle durch die Polizei => Adrenalin-Stoss.
    Potentielle Zeugen des Abends befragen, Story unbedingt auf Glaubhaftigkeit überprüfen und eintrainieren !

Anmerkung zum Gnadengesuch nach Besuch Kurs Mainz 77 (siehe oberes Posting): ich habe mein Schreiben von damals noch gefunden und kann es zur Verfügung stellen.

Übrigens: bei > 1,1 Promille ist er zwar nicht im normalen Führungszeugnis (welches ein Arbeitgeber von Dir verlangen kann) vorbestraft, die Tat ist jedoch bei Gericht aktenkundig und wird bei jedem weiteren Vorfall hervorgeholt.

Weitere Fahrten im Suff enden dann mit einer Vorstrafe, evtl. Haftstrafe (ca. 3 Monate) auf Bewährung, mindestens 12 Monate Führerscheinentzu (glaube mir, es werden eher 2 Jahre) und auf jeden Fall MPU (mit hoher Wahrscheinlichkeit, ein 2. mal dort wieder antanzen zu dürfen).

Grüsse

Sven

Danke Sven und Bernd! o.T.

Bloss nicht!!

  1. Einsicht zeigen und Verhaltensänderung ankündigen und vor
    allem Leben !
    Motto: ich habe einen Fehler gemacht und verzichte daher
    mittlerweile (fast) komplett auf Alkohol.

Moien!

Das is der größte Fehler, wie mir diverse Anwälte erzählt haben und ja auch logisch ist! Kein Richter glaubt, daß man auf einmal auf Alkohol verzichtet (auch wenns ab und an wahr ist…) und damit ist man gleich unglaubwürdig udn die Strafe fällt entsprechend aus!!

Abgesehen davon ist überhaupt fraglich, ob es (auch ohne Anwalt) überhaupt zu einer Verhandlung kommt…

Bernd

Wohl nicht offtopic!!!
Hallo,

  1. Was droht?

das Wichtigste, was droht, habt ihr vergessen … Jedenfalls bin ich der Meinung, dass demjenigen, der mit einem so hohen Wert in ein Auto steigt, um es zu fahren, mindestens …

… sein schlechtes Gewissen drohen sollte.

Unverständige Grüße

Thomas Miller

Hallo Bernd,

Das is der größte Fehler, wie mir diverse Anwälte erzählt
haben und ja auch logisch ist! Kein Richter glaubt, daß man
auf einmal auf Alkohol verzichtet (auch wenns ab und an wahr
ist…) und damit ist man gleich unglaubwürdig udn die Strafe
fällt entsprechend aus!!

ich meinte auch nicht unbedingt vor Gericht, sondern eher im nachfolgenden Prozess. Deshalb auch mein Rat, zum Anwalt zu gehen. Wenn es zu einer Verhandlung kommt, ist es immer besser, wenn der Anwalt das alles regelt.

Abgesehen davon ist überhaupt fraglich, ob es (auch ohne
Anwalt) überhaupt zu einer Verhandlung kommt…

Ohne Anwalt auf jeden Fall eher als mit Anwalt…

Grüsse

Sven

weil es bitterkalt war und jeder an dem Abend

gefroren hatte! Was hätte er denn tun sollen? Mit laufendem
Motor im Wohngebiet übernachten? Ich hätte vermutlich genauso
gehandelt auch wenn ich sonst niemals mit soviel Alk im Blut
fahren würde! Sind das mildernde Umstände?

Und wenn an der roten Ampel ein Fussgänger plattgefahren worden wäre??
was hätte er denn machen sollen? Habt Ihr nen Rad ab??!!

juergen