Hallo Christian,
ergänzend zu meinem Posting weiter oben:
Hallo Bernd, danke für Deine Antwort aber vor 2 Jahren musste
er schonmal zur Blutentnahme, hatte dann aber nur 0,4
Promille. Ist so etwas dann noch Aktenkundig?
wenn er damals keine Auffälligkeiten hatte, i.A. nicht, da es dann nicht strafbar war (0,3 Promille reicht aber auch schon auffälliges Fahren bzw. Unfall, dann ist es aktenkundig)
Der Mist war
dass ich die Party vorher verlassen habe und er keinen hatte
der Ihn fahren konnte und nach 30 Minuten suche nach einem
Geldautomaten (es waren alle geschlossen wegen der
€-Umstellung) und er hatte keine Kreditkarten hat er
aufgegeben weil es bitterkalt war und jeder an dem Abend
gefroren hatte! Was hätte er denn tun sollen? Mit laufendem
Motor im Wohngebiet übernachten? Ich hätte vermutlich genauso
gehandelt auch wenn ich sonst niemals mit soviel Alk im Blut
fahren würde! Sind das mildernde Umstände?
Wie bereits weiter unten schon gepostet wurde:
Keine Entschuldigungen suchen !!!
Meine Vorgehensweise (nach meinen Erfahrungen und denen von Freunden):
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wahre Alkoholmenge erzählen
Die Psychologen rechnen Dir anhand Deines Promille-Wertes sofort vor, ob Deine angegebenen Mengen realistisch sind oder nicht
Keine Worte wie: "es waren doch nur 2-3 Bierchen…)
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mildernde Umstände aufgrund Alkohlmenge
Im Gegensatz zu einer Mordtat im Suff, bei denen es aufgrund mangelnder Zurechnungsfähigkeit mildernde Umstände gibt, gilt bei Alkohol im Strassenverkehr: je mehr Alkohol, umso härter die Strafe
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Einsicht zeigen und Verhaltensänderung ankündigen und vor allem Leben !
Motto: ich habe einen Fehler gemacht und verzichte daher mittlerweile (fast) komplett auf Alkohol.
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keine Widerrede vor der Staatsgewalt, keine „Verniedlichung des Problems“
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Story auswendig lernen und ohne Widersprüche erzählen können:
Nichts ist schlimmer, als sich in Widersprüche zu verwickeln. Story unbedingt reflektieren,denn durch den Suff weiss man nicht mehr alle Details des Abends, insbesondere nach der Kontrolle durch die Polizei => Adrenalin-Stoss.
Potentielle Zeugen des Abends befragen, Story unbedingt auf Glaubhaftigkeit überprüfen und eintrainieren !
Anmerkung zum Gnadengesuch nach Besuch Kurs Mainz 77 (siehe oberes Posting): ich habe mein Schreiben von damals noch gefunden und kann es zur Verfügung stellen.
Übrigens: bei > 1,1 Promille ist er zwar nicht im normalen Führungszeugnis (welches ein Arbeitgeber von Dir verlangen kann) vorbestraft, die Tat ist jedoch bei Gericht aktenkundig und wird bei jedem weiteren Vorfall hervorgeholt.
Weitere Fahrten im Suff enden dann mit einer Vorstrafe, evtl. Haftstrafe (ca. 3 Monate) auf Bewährung, mindestens 12 Monate Führerscheinentzu (glaube mir, es werden eher 2 Jahre) und auf jeden Fall MPU (mit hoher Wahrscheinlichkeit, ein 2. mal dort wieder antanzen zu dürfen).
Grüsse
Sven