§229 BGB Selbsthilfe

Hallo!

Das hast du jetzt zweimal gepostet. Das klingt jetzt für mich auch nicht unlogisch, was du jetzt schreibst. Ich hab mir das ja auch jetzt im deutschen Kommentar angeschaut und beides kommt mir nicht unlogisch vor, wobei de lege lata tatsächlich vieles für Levays Argumente spricht. Für die Details fehlt mir die Kenntnis des deutschen Rechts.

Was ich und Levay jetzt diskutiert haben ist eine andere Frage, das ist eher Rechtspolitik

Gruß
Tom

Hallo!

Das was aus grundrechtlichen Überlegungen gegen ein Festnahmerecht spricht, und wahrscheinlich auch in den meisten Fällen durchschlägt, ist ein ganz anderes: eine Festnahme an sich ist noch nicht per se geeignet, die erforderlichen Informationen zu bekommen. Das wäre eine erpresste Information ohne wirklichen Wert.

Wenn das aber wie beim Ausgangssachverhalt verknüpft ist, ist die Sache anders, denn da führt die private Festnahme schließlich über einen Umweg zu einer Rechtsdurchsetzungsmöglichkeit. Die Geeignetheit liegt da schon vor.

Gruß
Tom

Hallo
hab das zweimal gepostet, damit ihr es beide auch sicher bekommt.

Ansonsten vielen Dank und bis dann

Grüß Katie