50-tageregelung + Ausbildung + Kindergeld?

Hallo ich habe folgendes Problem,
Ich bin zurzeit in der Ausbildung und verdiene
Monatlich 718,36€ brutto, also 573,75 netto wovon noch
45,50€ Automatisch für die Fahrkarte abgezogen wird.
Ich beziehe Kindergeld was ungefähr 180€ sind.
Ich würde nun gerne einen nebenjob anfangen, habe auch
Schon einen und habe da allerdings die „50-tage-Regelung“
Also kurzfristige Beschäftigung, was soviel bedeutet wie ich
darf 50 Tage im Jahr arbeiten.

Hab ich das jetzt richtig verstanden das alles was ich über
den Nebenjob verdiene mit Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet
wird?
Könnte ich Probleme bekommen wegen dem Kindergeld?
Bekomm ich am Jahresende etwas zurück von den Steuern
die ich bezahlt habe? Da im Monat ja kaum was bei raus kommen
wird wenn die mich so hoch abrechnen.

Zur Info: ich bin 19 Jahre alt und wohne alleine.

Ich bitte euch dringend um Hilfe,
Ich möchte nicht das ganze Jahr arbeiten und irgendwann
feststellen müssen das ich durch den nebenjob mehr Nachteile
als Vorteile habe und womöglich weniger Geld bekomme als wenn
ich nicht gearbeitet hätte.

Ich hoffe auf schnelle hilfreiche Antworten, Danke!

Hallo,
die Kindergeldzahlung hängt von dem Einkommen der Eltern und den gesamten eigenem Einkommen ab. Die Frage kann direkt über die Kindergeldkasse beantwortet werden. Nebeneinkünfte müssen nicht unbedingt mit der Klasse 6 versteuert werden. In der Regel gilt hier, dass dies ohne Steuerabzug geht und ohne Steuerkarte. Der AG vom Nebenjob führt hier pauschal Beiträge an die Sammelstelle der Krankenkasse Knappschaft ab. Zu einer sogenannten 50 Tage Regelung kann ich nichts sagen, ist mir nicht bekannt.
Mfg.

Das ist von soviel persönlichen Umständen abhängig, dass ich rate, beim Finanzamt nachzufragen, am besten persönlich vorbeigehen.

Ich hoffe auf schnelle hilfreiche Antworten, Danke!

Hallo,

sorry, mit Kindergeld und der 50-Tage-Regelung kenne ich micht aus. Und bevor ich irgendeinen Müll schreibe, gebe ich das lieber zu.
Nur so viel: Für die Berechnung des Kindergeldanspruchs gibt es eine Behörde. Das Finanzamt dürfte es nicht sein, aber die Beamten dort wissen sicherlich, welche das ist. (Auch im Finanzamt arbeiten Menschen - wenn man die freundlich fragt, sind manche echt nett.)

Das erste Arbeitsverhältnis wird mit der „normalen“ Lohnsteuerklasse abgerechnet, bei einem Single mit 1.
Jedes weitere Arbeitsverhältnis (man kann ja beliebig viele haben) wird mit der Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet.
Die korrekte Steuer kann man durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung berechnen lassen, bei einem Job mit der Lohnsteuerklasse 6 und einem so geringen Verdienst im Hauptjob sollte da ordentlich was zurückkommen. Natürlich nur von der Steuer, die Sozialversicherungsbeiträge sind dauerhaft weg!

Hallo, hier noch ein Link zur Info zu einer kurzftistigen Beschäftigung und Kindergeld :http://www.jugendinfo.be/job/studentenjob2012.html

Hallo Kim-L.,
also schlechter, als bisher stehst du auf keinen Fall da.
Das Kindergeld bleibt dir erhalten. Schau mal hier:
http://eltern.t-online.de/kindergeld-einkommensgrenz…
Da haben brutto und netto keinen Einfluss drauf.
Bei weiteren Arbeitsverhältnissen hast du immer Steuerklasse 6.
Du kannst aber am Jahresende eine Steuererklärung machen und bekommst dann, da dein Ausbildungsentgelt nicht so hoch ist, sicher noch eine Rückerstattung.
Am besten du machst das mit einem Steuerprogramm (Taxman oder wiso, bekommst du in der Bibliothek).
Ich hoffe ich kann dir damit etwas helfen.
Gruß eve

Hi!

Kindergeld ist aktuell kein Thema mehr. Die Regelungen wurden geändert, der Verdient ist bei der ersten Ausbildung egal.

Die kurzfristige Beschäftigung ist sozialverischerungsfrei, jedoch steuerpflichtig. Wenn der Arbeitgeber mit Steuerklasse 6 abrechnet, wird auf jeden Fall etwas abgezogen. Wie viel das genau ist, am Besten mit einem Brutto-Netto-Rechner aus dem Internet rechnen.

Auf Grund der gegebenen Angaben hast Du übers Jahr aber noch rund 2.400 € brutto frei, das heißt für den Teil werden Dir zwar Steuern abgezogen, Du kannst dann eine Einkommensteuererklärung machen und bekommst die Steuer zurück.

Alles was über die 2.500 € geht wird versteuert.

Gruß

derschwede77

P.S. Ein Minijob (450 €-Job) ist auch nebenher möglich, der ist Steuer- und Sozialversicherungsfrei.

Hallo, ich denke schon, das alles was über den Nebenjob geht in Steuerklasse 6 abgerechnet wird. Wichtig ist, dass Du Alle Belege zu Werbekosten sammelst. Dazu gehören alle Kosten für die Ausbildung und Fahrtkosten. Dann muss Du bis 31.05. des folgjahres eine Steuererklärung abgeben und wirst alle zuviel gezahlten Steuern zurück erstattet bekommen.

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Das hat mir schon mal sehr viel weiter geholfen :smile:

Hallo Kim,
also wegen dem Kindergeld gibt´s normalerweise keine Probleme. Allerdings ist bei einer sogenannten Mehrfachbeschäftigung Tatsache, dass hier Lohnsteuerklasse 6 angewendet werden muss. Ob es zu einer Steuererstattung kommt zeigt dann der Jahresausgleich. Hierbei kommt es auf die gesamten Einnahmen des Jahres an.
MfG
J. Wolf