Abfindung für vorzeitige Rente

Guten Morgen,

mal angenommen, man nimmt Alterteilzeit in Anspruch und geht dann früher in Rente! Wegen der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente erhält man vom Arbeitgeber mit der letzten Lohnzahlung eine Abfindung für die Rentenminderung.
Der Arbeitgeber zahlt diese Abfindung „brutto für netto“ aus (also keinerlei Abzüge für Steuer oder SV, er deklariert diesen Betrag auf der Lohnabrechnung als „steuerfreie Abfindung“, in der Lohnsteuerjahresbescheinigung erscheint dieser Betrag nicht.
Ist diese Zahlung wirklich steuerfrei oder muss diese mit der Steuererklärung nachversteuert werden? Wenn ja mit welcher Steuerlast?

Vielen Dank im Voraus!
Antje

Guten Morgen Antje,
das ist nicht so schnell beantwortet, aber Tante Google würde hier Rat holen:
www.dr-hildebrandt.de/abfindung/abfindung_14.htm
www.abendblatt.de/daten/2004/01/24/254374.html
www.abfindung-optimieren.de/abfindung.php
www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/03_serv…

Vielen Dank im Voraus!

Bitte sehr
Steuerfreie Grüße Grisu