Abgesagten Termin selbst bezahlen?

Hallo, ich hoffe, ich bin mit dieser Frage hier richtig.
Wenn man eine Psychotherapie macht, die die gesetzliche Krankenkasse bezahlt (25 Std.) und einen Termin nicht einhalten konnte, darf dann der Therapeut den vorher abgesagten Termin privat in Rechnung stellen?
Kann er doch theoretisch als teilgenommen abrechnen, wenn der Patient damit einverstanden ist, dass ihm eine Stunde flöten gegangen ist. Ich weiss nicht wieviel die KK bezahlt, aber die Forderung für die entgangene Stunde soll 100 Euro kosten!! LG Perle

Hallo,

Kann er doch theoretisch als teilgenommen abrechnen,

klar, wenn er weniger Interesse an seiner Zulassung als an einer Anzeige wegen Sozialversicherungsbetruges hat.

Was da in Rechnung gestellt wird, ist nicht die Behandlung, sondern ein Schaden.

Gruß
Christian

Hallo,

und du meinst wirklich, dass das dann die Allgemeinheit bezahlen soll?

frechheit!

Michael

Hi Christian,

kann Dir da nur zustimmen. Allerdings müssen dabei noch ein paar Dinge beachtet werden:

1.) Ist tatsächlich ein Schaden entstanden?

Hier würde ich sagen ja, denn einer psychotherapeutischen Praxis kann man nicht nicht schnell eben mal einen anderen Patienten reinschieben. Auch muss man sich hier ja vorbereiten, was im Honorar mitenthalten ist.

Zu berücksichtigen ist aber auch, wann man die Sitzung abgesagt hat (hier wahrscheinlich eher kurzfristig).

2.) Wie hoch ist der Schaden?

Hier liegt eher noch ein Ansatzpunkt. Der GKV Satz liegt sicher nicht bei 100 €, sondern niedriger (für eine Stunde). Entsprechend ist auch der entstandene Schaden geringer.

3.) Gibt es eine vertragliche Vereinbarung für solche Fälle?

Das ist gar nicht selten, können wir hier aber nicht wissen.

Schöne Grüße, Bernhard.

2 Like

hallo perle,

i.a. unterschreibt der klient mit dem therapeuten eine vereinbarung, in der klar geregelt ist, wie bei „ausfällen“ zu verfahren ist. bsp.: wenn bis 48 std. vor sitzung/termin abgesagt wurde, dann müßte der klient nicht zahlen, ansonsten schon. es sollte dann auch klar geregelt sein, wie das mit telefonsicher erreichbarkeit und wochenende ist (i.s.v. freitag abend absagen für mo morgen).

der therapeut sollte sich tunlichst hüten, eine stunde abzurechnen, die er nicht gegeben hat, weil das beschiß an der kk wäre.
die in-rechnung-stellung betrifft nicht die leistung, sondern den schaden, der durch eine nicht rechtzeitige absage entstanden ist (keine möglichkeit, die sitzung mit einem anderen klienten zu „befüllen“).

und: 100euronen für eine therapiesitzung sind durchaus „normal“.

saludos, borito

Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Antworten und Anregungen. Ich denke, es ist interessant zu erfahren, wie hoch der GKV Satz für eine Stunde ist, um eventuell eine Einigung zu finden, falls tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Gruss Perle

Hallo Michael,
vielen Dank, dass Du Dich bemüht hast, mir zu antworten, doch leider am Thema vorbei. Vielleicht klappts ja beim nächsten Mal. Viel Erfolg, Perle