Liebe/-r Experte/-in,
darf eine Abmahnung, die einem Angestellten vor einem Monat erteilt wurde, in der Abschlussbeurteilung erwähnt werden, wenn dieser kündigt?
Danke für eure Antworten.
Holger
Liebe/-r Experte/-in,
darf eine Abmahnung, die einem Angestellten vor einem Monat erteilt wurde, in der Abschlussbeurteilung erwähnt werden, wenn dieser kündigt?
Danke für eure Antworten.
Holger
Hallo Holger,
mit den Zeugnissen ist es immer so ein Problem.
Herzliche Grüße aus Illertissen
efuessl
Nein, denn diese Beurteilung soll das gesamte Arbeitsverhalten des Arbeitnehmers widerspiegeln. Gegen solche Beurteilung kann vor dem zuständigen Arbeitsgericht geklagt werden.
Liebe/-r Experte/-in,
darf eine Abmahnung, die einem Angestellten vor einem Monat
erteilt wurde, in der Abschlussbeurteilung erwähnt werden,
wenn dieser kündigt?
Was bitte verstehst Du genau unter einer „Abschlussbeurteilung“?
Soll das die letzte Beurteilung durch den Vorgesetzten sein oder eine Art Zeugnis oder…?
Danke für eure Antworten.
Holger
Im Zeugnis wird so etwas nicht erwähnt. Das Zeugnis muß zumindest zufriedenstellende Leistungen bescheinigen und darf den Arbeitnehmer in seinem Fortkommen nicht behindern.