Abmeldung vom Arbeitsamt

Hallo an alle die Ahnung haben:

Muß man, wenn man eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, dem Arbeitsamt den Namen und die Anschrift des Arbeitgebers mitteilen oder reicht es, wenn man einfach auf die Abmeldung schreibt, dass man ab 01.03.2011 eine Arbeit aufnimmt?

Hallo,
ich denke das reicht wenn man schreibt daß man eine arbeit aufnimmt, aber genau weiss ich es leider nicht.

Hallo,

ich denke das reicht wenn man schreibt daß man eine arbeit
aufnimmt, aber genau weiss ich es leider nicht.

Trotzdem Danke!

Hallo.

Sinnvoller ist es den Arbeitgeber zu benennen, bedenken Sie, das Sie ggf. wieder arbeitslos werden und dann die Daten auf jeden Fall benötigt werden.

Hallo lenanja916

ich weiß dass die Agentur danach fragt, aber sie würde auch nicht Kontakt zum Arbeitgeber aufnehmen. Weil wenn du dich abmeldest, hat die Agentur ja keinen Nachteil, eher Vorteil weil die wollen ja immer nur die „Kunden“ loswerden, „in Arbeit bringen“.
Gesetzlich verpflichtet bist du nicht. Du könntest auch sagen, dass du einfach so abgemeldet werden möchtest. Die forschen nicht weiter nach. Andersrum geht das natürlich nicht:wink: arbeiten und sich gleichzeitig als arbeitslos ausgeben.

Hallo,
es reicht die Information an die Agentur (auch telefonisch) das man Arbeit aufgenommen hat.