sehr geehrter Harald,
zuerst mal die Antworten auf die von ihnen gestellten fragen:
nein, sie mussten nicht über den betreuerwechsel informiert werden, es sei denn, sie wären in irgendeiner weise involviert gewesen (ich muss z.b. banken, versicherungen, also allgemein vertragspartner mit denen der betreue zu tuen hat über einen wechsel informieren, damit papiere an die richtige stelle laufen. verwandte, nachbarn, freunde muss ich nicht darüber informieren, wobei ich davon ausgehe, dass wenn ein intaktes verhältnis und regelmäßiger kontakt besteht diese information ohne meine hilfe -als neuer betreuer- weitergegeben wird.
höhe des taschengeldes:
das legt sich sozusagen von alleine fest: habe ich ein einkommen von z.b. 2000.-netto und fixe ausgaben (miete, strom, telefon usw.) von 1200.- dann bleiben 800.- TG übrig. habe ich 1000.- und fixe ausgaben von 700 sind´s halt nur noch 300.- fürs TG. ausser in einrichtungen, in denen die Stadt (früher sozialamt) dazuzahlen muss weil mein einkommen nicht zur deckung der kosten in der einrichtung reicht, zahlt die stadt ein festgelegtes TG. Aktuell liegt dieses bei ca. 102.-€ im monat.
das geld, welches ihre schwester als betreuerin von dem konto ihres vaters abgeholt hat und „nach gutdünken“ ausgegeben hat:
ein betreuer soll „im sinne und nach wunsch des betreuten handeln“. und hier kommen wir jetzt in eine schreckliche grauzone rein, die platz lässt für (leider) alles mögliche. -darüber und meist NUR darüber wird auch gerne bei berichten im TV gesprochen- wie will jemand nachprüfen können, was der betreute will oder gewollt hätte? ich konstruiere mal: vielleicht wollte ihr vater keine neuen möbel (interessiert mich nicht, brauch ich nicht…) - ach kind, kauft du dir doch mal was schönes, du opferst hier soviel zeit… - wenn du für mich einkaufen gehst, hol doch direkt für dich mit, ich brauch doch nicht soviel, was soll ich denn noch damit…
die übernahme einer betreuung, gerade für verwandte kann manchmal für diese schwierig und auch kritisch werden. sie kennen das vermutlich auch. man selber glaubt evtl. besser zu wissen, was für den betreuten am besten ist -auch wenn dieser sich anders äußert- und regelt es dann einfach, man kann es ja und der betreute wird schon merken, dass es so besser ist…
als berufsbetreuer habe ich z.b. die ganz klare aufgabe, IM SINNE DES BETREUTEN zu handeln, das heißt im schlimmsten fall ihn machen zu lassen und „hinter ihm aufzuräumen“. klar kann ich ihnen ins gewissen reden, aber wenn sie etwas wollen oder eben nicht, dann ist das so. ausnahmen ergeben sich bei psychischen krankheiten, wo eindeutig festgestellt wurde, dass der betreute nicht zu einer klaren und ihm dienlichen meinungsäußerung fähig ist. und dann gibt es ganz klare vorschriften, wie zu verfahren ist. für ehrenamtliche betreuer sind die vorschriften nicht ganz so eng gestrickt, da man bei verwandten (oder freunden) die diese offizielle aufgabe übernehmen immer von wohlwollendem verhalten ausgeht (was wahrlich nicht immer der fall ist…leider).
eine frage hab ich jetzt aber dennoch auch an sie:
wenn sie rausfinden, oder ihre schwester ihnen sagt, das sie das geld vielleicht auch für sich ausgegeben hat -vielleicht als „aufwandsentschädigung“- was fangen sie mit dem ergbniss an? was ist ihr ziel? (jetzt ganz vorsichtig gefragt -und das ist wirklich freundlich gemeint-) Mag es vielleicht ein klein wenig das schlechte gewissen im nachhinein sein, was sie umtreibt? Wenn ja, sein sie nett zu sich selber. was passiert ist, ist passiert und nicht mehr zu ändern. ihr vater ist verstorben und er hat nichts mehr davon, egal was dabei rauskommt. für sie kann es der hinweis darauf sein, bei einer ähnlichen in der zukunft liegenden situation anders zu handeln.
gerne beantworte ich ihnen weitere fragen oder stehe auch gerne für eine diskussion zur verfügung.
übrigends: für nachforschungen im bezug betreuungsrecht finden sie im internet am besten die infos bei www.bt-prax.de (unter betreuungs-lexikon). hier ist wirklich eine menge aufgelistet.
bis später.
K.Klingels