Abschlussbericht des Betreuers

Hallo,
mein Vater ist im Juli 2012 verstorben. Er stand wegen einer psychischen Erkrankung unter Betreuung, zuerst eines hauptamtlichen Betreuers, dann als er ein Pflegefall wurde,
ging die Betreuung an meine Schwester über.
Nach seinem Tod habe ich als erbberechtigter Sohn den Abschlussbericht und die Endabrechnung des Betreuers beantragt.
Ebenfalls habe ich mir die Kontoauszüge meines Vaters aushändigen lassen und eine Übersicht über Einnahmen und Ausgaben zusammengestellt.
Mein Vater hatte ein Gesamteinkommen, ohne Pflegegeld, von 1700 €.
Aus den Kontoauszügen ist ersichtlich, dass jeden Monat Barabhebungen des Betreuers (meiner Schwester) in dieser Höhe getätigt wurden.
Mein Vater hatte in ärmlichen Verhältnissen in seinem Haus gelebt, das er vor 15 Jahren meiner Schwester überschrieben hatte. Deshalb ist es für mich unbegreiflich, dass er von
seinem Geld nichts hatte und keiner hat was gemerkt. Über die Höhe seiner Rente habe ich erst nach seinem Tod erfahren, weil ich vorher keine Auskunft bekam.

Dem Abschlussbericht des Betreuungsgerichtes ist zu entnehmen, dass dem bettlägerig pflegebedürftigem Betreuten 800 € Taschengeld pro Monat zugestanden wurde.
Der Abschlussbericht des Rechtspflegers ist so abgefasst, dass alles in allem richtig abgerechnet wurde, d.h. die 1700 € Verbrauch pro Monat waren rechtens.
Nun meine Frage:
Muss ich alles so hinnehmen, ohne Nachweis über die ausgegebenen Beträge ? Kann es sein, dass ein von amtswegen betreuter pflegebedürftiger Mensch 1700€ im Monat verbrauchen
kann und niemand prüft ob das seine Richtigkeit hat? Gibt es eine Möglichkeit die Endabrechnung mit detaillierten belegbaren Unterlagen anzufordern?
Habe ich Möglichkeiten diesen Vorgang überprüfen zu lassen?
Einer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen.
Viele Grüße
HaraB

Hallo HaraB,

bevor ich Ihnen dazu eine klare Antwort geben kann, müssten noch ein paar Fakten geklärt werden:
1
hat ihre schwester alle aufgabenbereiche in der betreuung bekommen? (betreuungsurkunde gibt darüber auskunft)
2
hatte der berufsbetreuer den aufgabenkreis vermögen (oder finanzen)?
3
der berufsbetreuer macht bei beendigung seiner betreuung einen abschlussbericht und (wenn aufgabenkreis vermögen) auch eine rechnungslegung. hieraus gehen einnahmen und ausgaben hervor, alle sind mit belegen zu dokumentieren. der rechtspfleger prüft diese angaben und findet sie i.O. oder eben nicht, dann müßte der berufsbetreuer entsprechend nachreichen
4
der neue betreuer (in dem falle die schwester - wahrscheinlich als ehrenamtliche betreuerin) wird -wenn mit aufgabenkreis vermögen- aufgefordert, einen antrittsbericht zu machen. der müsste dann im thema finanzen identisch mit dem abschlussbericht sein.
5
wenn der betreute verstirbt, wird der aktuelle betreuer widerum aufgefordert einen abschlussbericht zu erstellen, der vom rechtspfleger wieder geprüft wird. (Anm. ein Rechtspfleger schreibt keine Abschlussberichte)
6
-ein Taschengeld von 800.-mtl. zugestanden wurde-
wenn es keinen einwilligungsvorbehalt bei vermögen gab, gehört dem betreuten alles und es kann ihm nichts „zugestanden“ werden.
7
von den monatlichen einnahmen (rente) müssen alle kosten gedeckt werden dafür ist der jeweilige betreuer verantwortlich (wenn er zuhause gelebt hat: miete strom telefon usw - das übliche halt - wenn er im heim gelebt hat die heimkosten, kosten durch friseur, zuzahlungen arzt usw


alle unterlagen gehören (bis auf handschriftliche notizen die durch den betreuer erstellt wurden und die im zusammenhang mit der betreuung erstellte korrespondenz mit dem amtsgericht) dem betreuten - also ihrem vater. ist dieser verstorben, hat der erbe (wenn sie das erbe nicht ausdrücklich ausgeschlagen haben) ein anrecht auf die gesamten unterlagen. die müssten sie jedoch abholen (holschuld nennt sich das) auf jeden fall müssen sie einblick erhalten.
sie fragen, ob sie die möglichkeit haben, das überprüfen zu lassen. - ich denke das wird schwierig. also: grundsätzlich hat der rechtspfleger (angestellter des amtsgerichtes!) bereits überprüft und es anscheinend für richtig befunden. wenn sie jetzt BEGRÜNDETE zweifel an der richtigkeit anmelden, werden sie wirklich gute gründe nennen müssen. (keiner lässt sich gerne sagen, er habe unsauber gearbeitet) ob das gericht eine erneute überprüfung anordnet weiß ich nicht, den fall hatte ich noch nicht. evtl. wäre an der stelle ein rechtsanwalt hinzuzuziehen mit dem schwerpunkt betreuungsrecht.
vorab würde ich empfehlen die unterlagen einzusehen und sich einen überblick zu verschaffen.

ich habe diese antwort nicht für die suche freigegeben, da ich denke es handelt sich um sehr persönliche fragen - antworten. gerne würde ich ihnen weiterhelfen, wenn sie mir zu den o.g. punkten etwas mehr sagen könnten. vielleicht kriegen wir die situation ja entwirrt und das ein oder andere klärt sich.
wenn sie interesse haben, würde ich sie bitten, mir an meine büroadresse zu mailen (da schaue ich stündlich rein, im gegensatz zu meiner privaten)
[email protected]

ich würde mich freuen, wenn ich ihnen weiterhelfen kann.
mit freundlichen Grüßen
K.Klingels

Sehr geehrte Frau Klingels,
vielen Dank für den ausführlichen Bericht den sie mir zugeschickt haben.
Mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist empfindlich gestört, wenn dieser Vorgang so rechtens sein soll, wie er sich darstellt. Meine Prüfung der Kontounterlagen hat ergeben, dass jeden Monat das ganze Geld vom Konto geholt wurde. Er selbst lebte in sehr ärmlichen Verhältnissen, es wurde auch die letzten 10 Jahre nichts renoviert, keine Möbel angeschafft.
Wieso macht das einen Rechtspfleger nicht stutzig?
So nun zu den Fakten soweit sie mir bekannt sind.
Mein Vater wurde auf meinen Antrag unter Betreuung gestellt weil er seinen finanziellen monatlichen Verpflichtungen nicht mehr nachkam, zahlte keine Stromrechnungen mehr u.s.w. (damals lebte meine Mutter noch). Aufgrund des ärztlichen Attestes wurde er als psychisch krank eingestuft und bekam einen Berufsbetreuer zugewiesen. Das Taschengeld damals war ca. 150,00 DM pro Woche.
Nach ca 9 Jahren wurde er ein Pflegefall und meine Schwester übernahm die Betreuung. Die letzten Jahre verbrachte er im Bett oder Rollstuhl.
Seitdem wurde ihm ein Taschengeld von 800€ lt. Bericht zugewiesen.
Klärung wie die Betreuungsurkunde abgefasst ist dauert noch etwas. Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht hatte sie meines Wissens nicht.
Zu 1
Meine Schwester hat alle Aufgabenbereiche bekommen.
zu 2
Berufsbetreuer hatte den Aufgabenbereich Vermögen.
Zu 3
Unterlagen habe ich eingesehen, es sind aber keine Rechnungen Quittungen o.ä. beigefügt. Formular war so ausgefüllt, dass es passt.
Zu 4
Kenne ich nicht.
Zu 5
Rechnungslegung habe ich beantragt bekommen habe ich Schlussbericht und Verzeichnis über das Vermögen. Detaillierte Aufstellung mit Belegen habe ich nicht erhalten.
Zu 6
Einen Einwilligungsvorbehalt gibt es wahrscheinlich keinen.
Zu 7
Er hat zuhause gelebt. Formular war so ausgefüllt, dass es passt.
Ich werde im Laufe der nächsten Woche die Unterlagen einsehen und ihnen weiter berichten.
Ich wäre ihnen sehr dankbar wenn sie mir Punkte nenne können auf die ich achten muss.
Nochmals vielen Dank für ihre Bemühungen.
Viele Grüße
Harald

Hallo Harald,

zu ihrer ersten anmerkung: …warum hat das den Rechtspfleger nicht stutzig gemacht…
tja, wie soll ich´s erklären. ich versuchs mal: der rp (ich kürz das jetzt mal ab) hat die aufgabe zu schauen, ob für alle überweisungen die vom girokonto getätigt wurden entsprechende belege da sind. da ein mensch auch leben muss und für anziehsachen, hygieneartikel und freizeitgestaltung geld ausgibt, kann er das natürlich so machen, wie es ihm beliebt. ein rp hat nicht die aufgabe zu kontrollieren (ich übertreibe jetzt mal) ob er im angemessenen zeiträumen sich selber neue möbel anschafft oder bettwäsche oder seine wohnung in schuss hält…das darf jeder so machen wie er will. er kann sein geld auch in einem spielcasino lassen oder es in den gulli werfen. der betreuer ist dafür da, die lebensnotwendigen maßnahmen von dem einkommen sicherzustellen - der betreute darf nicht verhungern, durch verpasste mietzahlungen rausgesetzt werden ohne strom dastehen ohne krankenkasse usw. diese kosten müssen, insofern das einkommen es hergibt und der betreute selber es auch so sieht - gedeckt werden. (zur anmerkung: es gibt -auch bei mir- betreute, die trotz besseren wissens schneller auf der bank sind als ich -und das will wirklich schon was heißen- und ihre miete in alkohol umsetzen. dann kann auch ich (außer beim vermieter nett lächeln und hoffen) nichts mehr machen außer mich um eine obdachlosenunterkunft kümmern. da wohl keiner der betreuer einen einwilligungsvorbehalt in vermögensfragen hatte, durfte ihr vater mit dem geld machen was er will. was er will hat der rp nicht zu prüfen und/oder zu beurteilen. das ihre schwester das in seinem namen gemacht hat (offiziell: seine wünsche und bedürfnisse befriedigt) hat den grund: sie war die betreuerin.

zu den einzelnen punkten:
zum schluss wird immer nur ein abschlussbericht gemacht. als erbe haben sie jedoch anspruch auf einsicht in ALLE unterlagen (die ausnahmen schilderte ich bereits).
eine vorsorge oder generalvollmacht ist sozusagen die vorstufe einer betreuung -also im privaten bereicht-
werde -ich z.B.- zum betreuer für jemanden bestellt, der eine vorsorgevollmacht (oder generalvollmacht) besitzt passiert folgendes: ist das vorher bekannt, wird der genannte gefragt, ob er das denn auch übernehmen möchte, wenn ja prüft das gericht die „fähigkeit“ z.b. trinker, selber psychisch erkrankt, im ausland lebend oder schlicht überfordert. dann wird er ernannt oder nicht. wenn nicht komme ich. finde ich die papiere erst später teile ich das dem gericht mit und die entscheiden dann.

Letztlich muss ihre schwester die „privaten“ ausgaben (taschengeld) nicht mit quittungen belegen.
weiterhin müssen sie sich selber die frage gefallen lassen: warum haben sie die betreuung nicht übernommen? (zu weit entfernt?) und wenn begründet, warum kümmern sie sich erst jetzt darum, was ihre schwester während dieser zeit gemacht hat und warum sie keine möbel oder sonstige sinnvolle sachen von dem geld angeschafft hat? im nachgang das verhalten oder dem umgang zu kritisieren ist immer ein wenig kritisch, da es letztlich auch das eigene verhalten in frage stellt (ich weiß, das war jetzt ein wenig provokant aber diese fragen werden von der ein oder anderen seite auf sie zukommen).
worauf sie achten sollten bei der einsicht der papiere: sind für alle vom konto getätigten ausgaben belege da. hat sie im bericht erwähnt, wofür das tg ausgegeben wurde - ihr vater war ja mehr oder wenig bettlägerig.
so, das war erstmal das war mir heute morgen einfällt. hoffe, es hilft ihnen weiter.
bis zum nächsten mal

mit freundlichen grüßen
K.Klingels

Hallo,
Lt. aktueller Rechtsprechung ist der Betreuer des Verstorbenen nach dem Tod Ihres Vaters zur Rechenschaft gegenüber allen Erbberechtigten verpflichtet. Das heisst, sie haben sehr wohl das Recht zu erfahren, wie es zu dem aktuellen Erbvermögens kam.
Inwieweit sie ihr Recht einklagen können, erfahren sie sicher auf der zuständigen Stelle des Amtsgerichts.
Wenn ich ihre Nachricht richtig zwischen den Zeilen lese, haben sie möglicherweise den Verdacht, dass der eingesetzte Betreuer seine Vertrauensstellung ausgenutzt hat.
Der bisher eingesetzte Betreuer muss Ihnen - ich wiederhole es nochmal - wie dem Betreuungsgericht die rechtmäßige Nutzung der finanziellen Mittel auch detailliert darlegen können.
Aus eigener familiärer Erfahrung weiss ich, dass sie zumindest mit der Verweigerung der Anerkennung des Nachlasses durch Ihre Unterschrift die Auflösung des Erbmögens verhindern können. Denken sie an weitere rechtliche Schritte raten ich Ihnen, die kostenfreie Rechtsberatung des zuständigen Amtsgerichtes in Anspruch zu nehmen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesem Beitrag helfen und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg.

Sehr geehrte Frau Klingels,
vielen Dank für den ausführlichen Bericht.
Natürlich haben Sie recht wenn sie sagen ich hätte mich früher kümmern müssen oder gar selbst die Betreuung übernehmen sollen.
Ich hatte aber schon ein großes Maß an Vertrauen in meine Schwester gesetzt, dass alles richtig abgewickelt wird. Ausserdem war ich in dem Glauben, dass eine staatliche Stelle darüber wacht.
Von dem Betreuerwechsel hatte ich erst Jahre später beiläufig erfahren. Müsste ich darüber nicht informiert werden?
Mein Vater konnte mit seinem Geld machen was er will, das ist klar. In ihrem Beispiel sagen sie aber der Betreute war schneller auf der Bank…… In meinem Fall war aber der Betreuer schneller auf der Bank, der Betreute konnte nichts mehr selbst tun.
Die Frage ist: Gibt es eine Möglichkeit, meiner Schwester durch eine neutrale Stelle klar zu machen, dass es nicht korrekt war das ganze Geld einfach vom Konto abzuheben und auszugeben, ohne den Nachweis zu erbringen für was es denn verwendet wurde?.
Was mich am meisten interessiert, wer legt die Höhe des Taschengeldes fest?
Zum besseren Verständnis möchte ich noch anmerken, meine Schwester und ich sind nicht zerstritten. Mir ist es aber wichtig, dass sie erfährt, dass sie nicht berechtigt war einfach alles nach Gutdünken zu verbrauchen. Das war ihr, nach ihrer Aussage, nicht bewusst.

Viele Grüße
Harald

Sehr geehrter profLX,
vielen Dank für die rasche Antwort. Es ist interessant wie sich die Sache aus anderer Sicht darstellt. Auf alle Fälle bedanke ich mich für ihre Ausführungen. Bin mal gespannt ob es so eine Stelle bei unserem Amtsgericht gibt die kostenlose Rechtsberatung durchführt.
Viele Grüße
Harald

sehr geehrter Harald,

zuerst mal die Antworten auf die von ihnen gestellten fragen:
nein, sie mussten nicht über den betreuerwechsel informiert werden, es sei denn, sie wären in irgendeiner weise involviert gewesen (ich muss z.b. banken, versicherungen, also allgemein vertragspartner mit denen der betreue zu tuen hat über einen wechsel informieren, damit papiere an die richtige stelle laufen. verwandte, nachbarn, freunde muss ich nicht darüber informieren, wobei ich davon ausgehe, dass wenn ein intaktes verhältnis und regelmäßiger kontakt besteht diese information ohne meine hilfe -als neuer betreuer- weitergegeben wird.
höhe des taschengeldes:
das legt sich sozusagen von alleine fest: habe ich ein einkommen von z.b. 2000.-netto und fixe ausgaben (miete, strom, telefon usw.) von 1200.- dann bleiben 800.- TG übrig. habe ich 1000.- und fixe ausgaben von 700 sind´s halt nur noch 300.- fürs TG. ausser in einrichtungen, in denen die Stadt (früher sozialamt) dazuzahlen muss weil mein einkommen nicht zur deckung der kosten in der einrichtung reicht, zahlt die stadt ein festgelegtes TG. Aktuell liegt dieses bei ca. 102.-€ im monat.
das geld, welches ihre schwester als betreuerin von dem konto ihres vaters abgeholt hat und „nach gutdünken“ ausgegeben hat:
ein betreuer soll „im sinne und nach wunsch des betreuten handeln“. und hier kommen wir jetzt in eine schreckliche grauzone rein, die platz lässt für (leider) alles mögliche. -darüber und meist NUR darüber wird auch gerne bei berichten im TV gesprochen- wie will jemand nachprüfen können, was der betreute will oder gewollt hätte? ich konstruiere mal: vielleicht wollte ihr vater keine neuen möbel (interessiert mich nicht, brauch ich nicht…) - ach kind, kauft du dir doch mal was schönes, du opferst hier soviel zeit… - wenn du für mich einkaufen gehst, hol doch direkt für dich mit, ich brauch doch nicht soviel, was soll ich denn noch damit…
die übernahme einer betreuung, gerade für verwandte kann manchmal für diese schwierig und auch kritisch werden. sie kennen das vermutlich auch. man selber glaubt evtl. besser zu wissen, was für den betreuten am besten ist -auch wenn dieser sich anders äußert- und regelt es dann einfach, man kann es ja und der betreute wird schon merken, dass es so besser ist…
als berufsbetreuer habe ich z.b. die ganz klare aufgabe, IM SINNE DES BETREUTEN zu handeln, das heißt im schlimmsten fall ihn machen zu lassen und „hinter ihm aufzuräumen“. klar kann ich ihnen ins gewissen reden, aber wenn sie etwas wollen oder eben nicht, dann ist das so. ausnahmen ergeben sich bei psychischen krankheiten, wo eindeutig festgestellt wurde, dass der betreute nicht zu einer klaren und ihm dienlichen meinungsäußerung fähig ist. und dann gibt es ganz klare vorschriften, wie zu verfahren ist. für ehrenamtliche betreuer sind die vorschriften nicht ganz so eng gestrickt, da man bei verwandten (oder freunden) die diese offizielle aufgabe übernehmen immer von wohlwollendem verhalten ausgeht (was wahrlich nicht immer der fall ist…leider).
eine frage hab ich jetzt aber dennoch auch an sie:
wenn sie rausfinden, oder ihre schwester ihnen sagt, das sie das geld vielleicht auch für sich ausgegeben hat -vielleicht als „aufwandsentschädigung“- was fangen sie mit dem ergbniss an? was ist ihr ziel? (jetzt ganz vorsichtig gefragt -und das ist wirklich freundlich gemeint-) Mag es vielleicht ein klein wenig das schlechte gewissen im nachhinein sein, was sie umtreibt? Wenn ja, sein sie nett zu sich selber. was passiert ist, ist passiert und nicht mehr zu ändern. ihr vater ist verstorben und er hat nichts mehr davon, egal was dabei rauskommt. für sie kann es der hinweis darauf sein, bei einer ähnlichen in der zukunft liegenden situation anders zu handeln.
gerne beantworte ich ihnen weitere fragen oder stehe auch gerne für eine diskussion zur verfügung.
übrigends: für nachforschungen im bezug betreuungsrecht finden sie im internet am besten die infos bei www.bt-prax.de (unter betreuungs-lexikon). hier ist wirklich eine menge aufgelistet.
bis später.
K.Klingels

Hallo Frau Klingels,
vielen Dank für ihre Antwort. Sie hilft mir sehr weiter. Ich wollte mit meinen Fragen nur wissen ob ein Betreuer das ihm anvertraute Geld für sich ausgeben darf. Fazit auf ihre Antworten ist: Ja er darf. Es wird ihn niemand daran hindern.
Besten Dank nochmal für die Hilfe.
Viele Grüße
Harald

Sehr geehrter Harald,

nein, das Fazit lautet eher: Nein, ein Betreuer darf das Geld seines ihm anvertrauten Betreuten nicht für sich selber ausgeben, nur wird es schwer, es ihm in Notfall nachzuweisen (zumindest bei ehrenamtlichen Betreuern) wenn er/sie es doch tut.

Mit freundlichen Grüßen
K.Klingels