Danke Ichnie für Reply + gut erkannt:
Hi,
äh - wenn die Firma verkauft wird, wieso soll der (Verkäufer)
dann noch abschreiben?
Diese Frage kommt z. B. deswegen auf:
Verkäufer möchte Käufer die Abschreibungs-Laufzeiten erklären.
Der Käufer kann über die sog. Restnutzungsdauer abschreiben.
Ggfs. ist diese neue zu ermitteln,mit Sicherheit aber nicht
wie bei einem Neuwagen (6 Jahre), sondern bei einem 5 Jahre
alten PKW eher 2 Jahre Restnutzungsdauer.
Das wäre dann kein Unterschied zum separaten Erwerb einer gebrauchten Maschine.
Nur scheint es Unterschiede zu geben bei VOLLSTÄNDIGER Firmenübergabe,
- ich habe in Gesetzestexten explizit das Wort „bei vollständiger Firmenaufgabe“ gelesen.
Müssen IMMER alle übergebenen Maschinen mit neuen Restlaufzeiten versehen werden, wenn oben nur der Kopf getauscht wird? (Z.B. auch durch Erbfolge).
Danke für Eure Mühe, Gruß Schwipp