Abschreibung für Abnutzung

wie wird die Abschreibung für Abnutzung beim Kauf einer vermieteten Wohnung/Haus angesetzt und zwar:

das haus wurde vor zb 20 jahren gebaut und somit wurden bereits zb 40% der damaligen herstellungskosten abgesetzt.
wie verhält es sich nun, wenn ich diese immobilie erwerbe und vermiete? kann ich dann den vollen kaufpreis auf zb 50 jahre absetzen, auch wenn dieser höher ist, wie die damaligen herstellungskosten, oder wird die alte abschreibungen übernommen?

und wie verhält sich die ganze sache (abschreibung), wenn die immobilie meinen eltern gehört und ich diese
a) durch kauf erwerbe
b) durch schenkung oder überlassung erhalten

denke frage für einen immobilien oder steuer profi kein problem, aber für mich als unwissender tuen sich da viele fragen auf :smile:

danke schon mal im voraus!

Hallo Christop,

wie wird die Abschreibung für Abnutzung beim Kauf einer
vermieteten Wohnung/Haus angesetzt und zwar:

das haus wurde vor zb 20 jahren gebaut und somit wurden
bereits zb 40% der damaligen herstellungskosten abgesetzt.
wie verhält es sich nun, wenn ich diese immobilie erwerbe und
vermiete? kann ich dann den vollen kaufpreis auf zb 50 jahre
absetzen, auch wenn dieser höher ist, wie die damaligen
herstellungskosten, oder wird die alte abschreibungen
übernommen?

Beim Kauf einer Immobilie fangen die 50 Jahre Abschreibungsdauer immer wieder von vorne an. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis zzgl. Notar- und anderer Nebenkosten, allerdings abzüglich eines darin enthaltenen Grund- und Bodenanteils, der meist mit 10 - 20 % des Kaufpreises geschätzt wird.

und wie verhält sich die ganze sache (abschreibung), wenn die
immobilie meinen eltern gehört und ich diese
a) durch kauf erwerbe

wie oben

b) durch schenkung oder überlassung erhalten

dann gibt es mangels Anschaffungskosten keine Abschreibung !

denke frage für einen immobilien oder steuer profi kein
problem, aber für mich als unwissender tuen sich da viele
fragen auf :smile:

danke schon mal im voraus!

bitteschön

Peter

b) durch schenkung oder überlassung erhalten

dann gibt es mangels Anschaffungskosten keine Abschreibung !

hallo,

gilt da nicht die „fussstapfentheorie“ ???

…auf jeden fall würde ich im ersten jahr die erklärung von einem steuerberater machen lassen, oder noch besser vor dem gang zum notar einen termin vereinbaren…

gruß vom inder

denke frage für einen immobilien oder steuer profi kein
problem, aber für mich als unwissender tuen sich da viele
fragen auf :smile:

danke schon mal im voraus!

bitteschön

Peter

b) durch schenkung oder überlassung erhalten

dann gibt es mangels Anschaffungskosten keine Abschreibung !

hallo,

gilt da nicht die „fussstapfentheorie“ ???

Würd ich auch sagen, auf deutsch: Die Abschreibung des Rechtsvorgängers wird fortgeführt.

Allerdings stellen sich viele Schenkungen als gemischte Schenkungen heraus, z.B. bei der Übernahme von Schulden.
Dann gibt es zum Teil eigene Anschaffungskosten mit eigener Abschreibung und zum anderen Teil die fortführung de Abschreibung des Rechtsvorgängers.

Grüße
Chris

danke für die aufklärung…

wie ist der aktuelle stand eigentlich bei der grunderwerbssteuer bei erwerb unter familienangehörigen? (eltern --> kinder)
muß grund erwerbssteuer bei vollständigen erwerb der immobilie gezahlt werden oder nicht. hab schon vieles gehört, von ja bis nein und sogar ein ermäßigter prozentsatz hab ich schon mal irgendwo gehört.

hallo christop!

wie ist der aktuelle stand eigentlich bei der
grunderwerbssteuer bei erwerb unter familienangehörigen?
(eltern --> kinder)

fällt nicht unter die GrESt: § 3 Nr. 6 GrEStG „Von der Besteuerung sind ausgenommen: […] 6. Der Erwerb eines Grundstücks durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind. Den Abkömmlingen stehen die Stiefkinder gleich. Den Verwandten in gerader Linie sowie den Stiefkindern stehen deren Ehegatten gleich; […]“

mfg vom

showbee