Hallo,
ich habe 2009 die Beerdigungskosten für meinen Opa übernommen.
Das Erbe ging an meinen Vater, allerdings nur 6,00 EUR und persönliche Sachen ohne Wert, da mein Opa im Pflegeheim war.
Mein Vater war zu diesem Zeitpunkt ohne Einkommen und finanziell nicht in der Lage die Beerdigungskosten zu übernehmen.
Da ich zu meinem Opa eine enge Beziehung hatte und unser Familienzusammenhalt sehr groß ist, habe ich natürlich sofort sämtliche Kosten übernommen (ca. 3500,00 EUR)
Diese Kosten wurden jedoch vom Finanzamt komplett nicht anerkannt mit Verweis auf §33 EStG.
Ist das wirklich richtig? Soll ich Einspruch einreichen und wenn ja, mit welcher Begründung?
Wie stehen die Chancen?
MfG
Susanne