Änderung der Heizkostenverteilung bei bestehendem Mietverhältnis

Hallo, in dem bestehenden Mietvertrag wurde die Umlage der Betriebskosten auf den Mieter festgelegt, jedoch keine genaue Regelung für die Verteilung der Heizkosten getroffen. In den letzten Jahren wurden die Heizkosten mit dem Mieter zu 30% Grundkostenanteil und 70% Verbrauchsanteil abgerechnet. Der Eigentümer hat nun beschlossen, zukünftig die Kosten mit 50%/50% Verteilung abzurechnen. Kann diese Änderung problemlos gegenüber einem Mieter in einem bestehenden Mietverhältnis durch eine Änderungserklärung umgesetzt werden, vor allem wenn der Mieter dabei benachteiligt wird? Danke im Voraus

Die Änderung des Umlagenmaßstabes ist in der Regel möglich. siehe Dazu §7 Heizkostenverordnung, ob bei den Gebäude 70/30 Pflicht ist kann ich nicht von der Verne aus sagen.

Nein, das kann er nicht.
Diesen Verteilerschlüssel kann man nur ändern:

  1. Einmalig innerhalb der ersten 3 Betriebsjahre eines Hauses / einer Heizanlage
  2. Wenn Technische Neuerungen der Heizanlage installiert wurden und dabei Wärmezähler für die einzelnen Heizgrupppen als sogenannte Vorverteilung installiert wurden.

All dies regelt in Deutschland die Heizkostenverordnung (HKVO)

Gruß
Weschdl

Lieber Fragesteller,

nein, normalerweise kann man den Verteilerschlüssel nicht mal ebenso ändern.

Jedoch wäre eine Aufteilung von 50:50 besser, als 70:30, da dann  50% Grundkosten anfallen (die auf alle verteilt werden) und die verbleibenden 50% Verbrauchskosten wären. D.h., wenn die 50% Vebrauchskosten z.B. 1000€ betragen würden, werde diese ja nach Ablesung Zähler berechnet.
Kann man auch mal in der HKV nachsehen.

Hoffe, ich hab dir geholfen.

Herby 57