Hallo,
also Frau XY hat für 1.Oktober ALG 2 bekommen, obwohl die ARGE wusste (seit 23.09.09), dass Frau XY ab 1.10. studiert. Eine Zulassungsbestätigung wurde eingereicht. Trotzdem bekam Frau XY wie bereits erwähnt Geld von der ARGE für Okt.
Ein Rückzahlungsbescheid liegt zwar noch nicht vor, aber kann die ARGE von Frau XY das Geld zurückfordern? Sie hat es doch aber für Miete, Lebensunterhalt etc. ausgegeben, da Frau XY erst seit 1.11. Bafög bekommt.
Welches Recht hat Frau XY jetzt, wenn die ARGE feststellt, das Frau XY zu viel bekommen hat?
Weiß das jemand?
Mfg