Guten Tag Jadzia und andere Leser.
Ausgehend von einem interessanten Artikel /t/mwst-vom-fa-zurueckbekommen-geht-das/6858808
…ein ALG2er Unternehmer ist, er also unterstützend Hilfe zur Sicherungs des Lebensunterhalts erhält. So muss er ja regelmäßig über seine Unternehmung wirtschaftlich Auskunft an die ARGE *1 erteilen.
Dieser Unternehmer, sagen wir mal, betreibt einen Onlinehandel mit Tonträgern, Sport- u. Freizeitartikeln. Er sei weiterhin vorsteuerabzugsberechtigt! Er kauft Ware ein, mit seinem Geld aus dem Schonvermögen. Nur läuft der Absatz noch nicht so richtig und er hat erstmal keine Verkäufe, daher keine Umsätze. Er macht eine UmSt.erklärung und siehe da, hat er ja nur MwST.-Ausgaben gehabt, welche er jetzt vom FA zurückerstattet bekommt.
Was ist mit dieser Zahlung des FA als Vorsteuererstattung im Bezug auf seine Leistung zur Sicherungs des Lebensunterhalts? Ihm fliest ja Geld zu! Und es gibt ja so ein Zuflussprinzip?
Wie ist die Rechtslage?
*1) Ich bitte den Begriff ARGE zeitgemäß zu entschuldigen, aber er ist einfach der Beste dafür und man hätte ihn belassen sollen. Zumal die Kosten der Umbennung sinnvoller hätten angelegt werden können, z.B. für Arbeitslose.