Hi liebe ExpertInnen
Ich habe ein altes Auto, bei dem der TÜV/ASU weit überfällig ist und bei dem sich das Richten nicht mehr lohnt. Um die Verschrottungsgebühr zu sparen, wollte ich es an einen Bastler verschenken der es ausschlachtet, habe aber niemanden gefunden. Jedoch hat sich jemand gemeldet, der es versuchen will zu richten und der Wert darauf legt, dass das Auto angemeldet ist. Ich habe aber ein ungutes Gefühl dabei, jemandem ein auf mich angemeldetes, defektes Auto zu überlassen, bei dem auch noch der TÜV gut überfällig ist. Umgemeldet werden kann der Wagen aber wegen des abgelaufenen TÜVs nicht, erst wenn er den TÜV wieder bestanden hat, wenn er es noch mal schaffen sollte.
Meine Frage an euch… ist die Aktion sinnvoll, oder wäre es besser die Verschrottung zu zahlen und dann sicher zu sein, dass das Auto aus dem Verkehr ist, nicht mehr von Politessen mit „Knöllchen“ wegen des abgelaufenen TÜVs versehen werden kann und keiner einen Unfall auf meiner Versicherung baut? Der „Käufer“ (Kaufpreis = 0 Euro) sagte mir mündlich, dass das Auto nicht gefahren sondern in eine Werkstatt gestellt werden würde. Wenn er mir dies im Vertrag auch schriftlich zusichern würde - Gibt es dann vertragliche Möglichkeiten, dass der neue Halter für Schäden und Strafzettel haftet oder bin ich noch für alles zuständig, solange bis das Auto ab- oder umgemeldet wird, wenn er seine Zusage nicht einhält?
Danke für jeden Tip! Und liebe Grüße,
Nena