Die genannten haben etwas zu verbergen. Wer nichts zu
verbergen hat, dem geht der deutsche Datenschutzbohei am Arsch
vorbei.
Du wiederholst dich ebenfalls und das ist nicht minder ermüdend.
Du unterstellst also
z.B. mir pauschal, dass ich etwas zu verbergen hätte, weil ich
Dinge kritisch hinterfrage.
Man kann es von zwei Seiten her sehen: Du unterstellst mir, Leute ausforschen zu wollen, weil ich den deutschen Datenschutz kritisch hinterfrage.
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wurde
bereits 1983 vom Bundesverfassungsgericht etabliert.Das BVerfG hat keine Grundrechte zu etablieren, das ist immer
noch das Privileg des Souverän.Das ist ja mal eine interessante Ansicht zur Aufgabe des
BVerfG.
"Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:
1.über die Auslegung dieses Grundgesetzes "
(Art. 93 GG)
Wer sich
auf seine verfassungsgemäßen Rechte beruft, hat sich dafür
nicht zu rechtfertigen. Nichts desto trotz versuchen es immer
wieder einzelne, offensichtlich auch Du, solche Leute zu
kriminalisieren.Nein, ich hinterfrage Dogmen, die in anderen Ländern offenbar
nicht so nötig/unumstößlich notwendig sind, wie sie uns immer
eingeredet werden.Und Du kriminalisierst Leute, die sich auf Ihre Rechte
berufen.
Nein, ich hinterfrage den Grund für die Beanspruchung dieser Rechte.
Nur weil Schweden eine bestimmte Gesetzgebung hat, ist also
alles gut? Ist es aber nicht. In Ländern wie Schweden oder
Estland, wo hohe Transparenz herrscht, kann jeder Bürger auch
online prüfen, wer denn bitte schön auf die eigenen Daten
zugegriffen hat. Also solltest Du hier nicht Äpfel mit Birnen
vergleichen.
Tue ich nicht, ich fordere das auch für hier.
Die Grundvoraussetzungen sind unterschiedlich und
das macht den entscheidenden Unterschied in der Betrachtung.
In Deutschland herrscht bestenfalls Transparenz „light“, denn
niemand erfährt, wer auf die eignen Daten aus welchem Zweck
zugegriffen hat.
Könnte man ändern.
Aber ich bin nicht weiter bereit über definierte Bürgerrechte
zu diskutieren.
Definierte Dogmen.
Lasst uns Vorratsdatenspeicherung, besser noch
Videoüberwachung der Wohnungen rund um die Uhr einführen. Die
Aufklärungsrate von Verbrechen wird signifikant steigen. Und
wer was dagegen einzuwenden hat, macht sich per se verdächtig
und gehört genauer überwacht. Nur: Welche Freiheit gilt es mit
solchen Maßnahmen noch zu schützen?
Wir leben halt in einem Staat, der gesetzlich gewisse Grenzen
definiert, was den Schutz persönlicher Daten angeht. Man mag
darüber unterschiedlicher Ansicht sein. Die Kriminalisierung,
Verunglimpfung und das lächerlich machen von kritischen
Stimmen, die auf ihr verbrieftes Recht bestehen, zeigt aber
lediglich die argumentative Hilflosigkeit der Hardliner.
Die fehlende Bereitschaft, andere Modelle zu diskutieren, lässt mindestens ebenso tief blicken.
Eine Argumentationsführung, wie Du sie betreibst, hatten wir
schon in zwei leidvollen deutschen Epochen.
Klar, wenn sonst nichts hilft, wird die Auschwitzkeule ausgepackt.
Aber auch Frau von
der Leyen und andere Unionisten haben ja klar zu verstehen
gegeben, dass sie jeden, der gegen das
Zugangserschwerungsgesetz die Stimme erhebt, für einen
Päderasten halten, der sich nur darum sorgt, künftig nicht
mehr ungestört Kinderpornos gucken zu können.
Was spricht gegen das Gesetz? Von der Handhabbarkeit abgesehen?
s.