Hallo,
ich hoffe, diese Anfrage ist abstrakt genug, um den AGB zu entsprechen:
Wenn jemand ohne eigenen Haushalt und ohne zu versteuerndes Einkommen eine Online-Verkaufsdienstleistung (keinen Online-Shop, sondern versteigern von Artikeln im Kundenauftrag) anbietet, muss er das als Gewerbe anmelden? Muss er den Gewinn auch dann dem Finanzamt melden, wenn er unter 400 €/ Monat liegt?
Danke für die Antworten.