Anwalt mach nicht seine Arbeit. Was tun?

Mein Rechtsanwalt macht nicht mit was ich ihn beauftragt habe und was
> wir persönlich besprochen haben. Wenn ich ihn telefonisch darauf
> anspreche, dass ein bestimmtes Schreiben nicht erledigt wurde, sagt
> er mir er werde es in der nächsten Woche machen, er sei sehr
> beschäftigt. Dann passiert wieder nichts. Auf meine Schreiben
> diesbezüglich reagiert er nicht. Dies zieht sich schon seit Monaten.
>
> Wie gehe ich vor wenn mein Anwalt sich nicht an Absprachen hält und
> einfach nichts unternimmt, was abgesprochen war? Wie bring ich ihn
> dazu dass er seine Arbeit ordnungsgemäß macht? Setze ich ihm eine Frist um ihm das Mandat zu entziehen, kann ich davon ausgehen, dass er noch seine Arbeit gut macht oder vielleicht sogar einen schlampigen Brief schreibt?

Entstehen Mehkosten durch Anwaltswechsel? Wie leg ich ihm evtl. entstehende Kosten auf?
>
> Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.

Hallo Billi,

gebe Deinen Anwalt eine Frist von 7 Tagen zur Beantwortung Deiner Fragen und zwar schriftlich. Den von ihm getätigten Schriftverkehr in der Rechtsangelegenheit möge er Dir, was eigentlich selbstverständlich ist, zusenden (Kopien). Sollte er der Frist nicht nachkommen, entziehst Du ihm das Mandat und gehst zu einem anderen Rechtsanwalt deiner Wahl. Diesem erzählst Du dann den Vorgang. In der Regel verhalten sich Anwälte nur dann so, wenn ihre Honorare nicht vereinbarungsgemäß beglichen werden. Dann nehmen sie sich das Recht heraus, nach Bedarf zu arbeiten. Dies machen allerdings nur kleinere Anwälte. Sozietäten, mit mehreren Anwälten, sind daher darauf bedacht ihre Arbeit für den Mandanten schnell und gründlich zu erledigen. Was nicht heissen soll, das einzelene Anwälte nicht richtig arbeiten. Ich benutze beides und das zu vollsten Zufriedenheit.

Gruß

Rolf

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Hi!

Wenn du dem Anwalt das Mandat entziehst trägst du die doppelten Kosten, da du sowohl den alten als auch den Neuen bezahlen musst - traurig aber wahr, das Anwälte nahezu Narrenfreiheit haben in DE!

Bei mir hat gewirkt, daß ich ihm mit der Anwaltskammer gedroht habe!

Gruß

Bernd

Hallo!

Wenn du dem Anwalt das Mandat entziehst trägst du die
doppelten Kosten, da du sowohl den alten als auch den Neuen
bezahlen musst - traurig aber wahr, das Anwälte nahezu
Narrenfreiheit haben in DE!

Das ist Unsinn. Für Anwälte gelten keine anderen zivilrechtlichen Regelungen als für jeden anderen auch. Wenn er die Arbeit nicht vertragsgemäß erbringt, dann hat das Folgen. Ich würde mir einen neuen Anwalt nehmen und mit ihm das rechtliche Problem besprechen, falls tatsächlich der Anwalt seine Arbeit nicht ordentlich macht.

Das Standesrecht und die Aufsicht der Anwaltskammer ist, wie bei anderen Freiberuflern oft auch, wesentlich strenger als bei „gewöhnlichen“ Unternehmern. Also von „Narrenfreiheit“ zu reden ist absurd.

Gruß
Tom

Hallo Tom,

diese Antwort ist für Deutschland leider unzutreffend. Bereits mit der Beauftragung, mit dem ersten Gespräch, entsteht ein Gebührenanspruch des Rechtsanwalts.

Hier einen Rat zu erteilen ist schwierig, nachdem die Einzelheiten nicht bekannt sind (Vorschuss bezahlt? Laufen Fristen? etc.).

Gruss,
Simone.

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Vielleicht etwas mißverständlich
Hallo Simone!

Vielleicht war das Missverständlich.

Ein Gebührenanspruch entsteht schon mit dem ersten Beratungsgespräch. Aber ein Anwalt kann doch nicht ein Honorar verlangen, wenn zB die Beratung in diesem Gespräch völlig falsch und daher mangelhaft war? Immerhin wäre das eine Verletzung des Mandatsvertrages durch den Mandatar und dies kann doch nicht zum Nachteil des Mandanten führen oder etwa nicht? Das wäre sonst so, als ob der Mandant keinen Anspruch auf Vertragserfüllung hätte.

Also wenn wir in der Anwaltskanzlei einen Fehler zum Nachteil der Mandantschaft machen (und Fehler kommen ja bei allen Menschen einmal vor), dann wird das von den Kosten selbstverständlich abgezogen.

Koll. Gruß
Tom

in deiner Welt vielleicht…
… die traurige Wahrheit sieht in DE bekannter Massen anders aus!

Bernd