Liebe Forumsmitglieder,
seit fast zwanzig Jahren arbeite ich als Verwaltungsangestellter, obwohl ich in diesem Beruf niemals eine Ausbildung gemacht habe.
Nun habe ich das Gerücht gehört, das man nach zehn Jahren Berufstätigkeit in einem Ausbildungsberuf eine Art „Anerkennung“ dieser Tätigkeit erhalten kann, die einer bestandenen Berufsausbildung gleichzusetzen ist.
Hat davon schon mal jemand gehört?
Herzlichen Dank für Eure Hilfe!