hi alex,
Kurze Frage: Heisst das wenn ich unter 800 DM neben meinem
normalen Job verdiene, dass ich dann keine Steuerlichen Abzüge
habe?
wenn du arbeitnehmer bist und eigentlich deine ESt durch den LSt-Abzug abgegolten ist, kommt eine veranlagung nur in betracht wenn die anderen einkünfte im jahr min. 800 DM betragen. das bedeutet dementsprechend einkünfte im jahr bis dahin sind steuerfrei, für darüber hianusgehende einkünfte bis 1600 DM gibt es noch weitere geringere entlastung von der steuer gem.
§ 70 EStDV:
„Betragen in den Fällen des § 46 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 des Gesetzes die einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, von denen der Steuerabzug vom Arbeitslohn nicht vorgenommen worden ist, insgesamt mehr als 800 Deutsche Mark, so ist vom Einkommen der Betrag abzuziehen, um den die bezeichneten Einkünfte, vermindert um den auf sie entfallenden Altersentlastungsbetrag (§ 24 a des Gesetzes) und den nach § 13 Abs. 3 des Gesetzes zu berücksichtigenden Betrag, niedriger als 1 600 Deutsche Mark sind (Härteausgleichsbetrag). Der Härteausgleichsbetrag darf nicht höher sein als die nach Satz 1 verminderten Einkünfte.“
p.s. ich muss für die Stelle kein Gewerbe anmelden, dass ist
auch mehr Spass als Arbeit, ich denke nicht, dass ich über
800DM kommen werde.
dann ist hier zu prüfen, ob überhaupt gewerblichkeit vorliegt - vornehmlich der punkt beteiligung am allg. wirtschaftlichen verkehr. wenn du nur einmalig tätig wirst, keine nachhaltigkeit und keine gewinnerzielungsabsicht auf dauer gegeben ist, sind das dann einkünfte aus sogen. leistungen i.s.d. § 22 EStG. also eigentlich nur formale änderung bei der versteuerung.
also: 800 DM ist der JAHRESbetrag!!!
gruss vom
showbee