Arbeitslos nach PSA-Massnahme

Moin!
Bin etwas verwirrt; vielleicht kann jemand Licht ins Dunkel bringen/mir helfen.
Die letzten zehn Monate war ich bei einer Zeitarbeitsfirma über PSA-Modell beschäftigt (Personal Service Agentur); den gesamten Zeitraum war ich bei einem Arbeitgeber eingesetzt (Microsoft); da sich noch entscheiden sollte, ob ich übernommen werde, wurde die PSA um einen Monat verlängert. Soviel dazu.

Meinen bisherigen Infos zufolge (wurde mir u.a. von der Zeitarbeitsfirma so gesagt) fällt man nach der PSA auf den Anspruch zurück, den man vor der PSA hatte. In meinem Fall also: Arbeitslosenhilfe. Heute hab ich mich aber wieder arbeitssuchend gemeldet und dabei erfahren, dass ich zwar wieder Anspruch auf ArbeitslosenGELD habe, dass aber das Gehalt von der Zeitarbeitsfirma mit eingerechnet wird. Dieses Gehalt lag aber ca. 250 Euro/Monat UNTER der Arbeitslosenhilfe, die ich vor Beginn der PSA-Massnahme erhielt.

Bleibt mir wirklich nur der Gang zum Sozialamt? Das kann doch unmöglich so richtig sein, oder doch?
Bin für jeden Hinweis dankbar!
Vince.

Hallo Vince,

§ 133 Drittes Buch Sozialgsetzbuch
Sonderfälle des Bemessungsentgelts
 (1) Hat der Arbeitslose innerhalb der letzten drei Jahre vor der Entstehung des Anspruchs Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezogen, ist Bemessungsentgelt mindestens das Entgelt, nach dem das Arbeitslosengeld oder die Arbeitslosenhilfe zuletzt bemessen worden ist.

Man hat Dir also beim Arbeitsamt eine falsche Auskunft gegeben…

Gruß
Andreas

hi vince,

ich denke auch, dass die info falsch ist. der anspruch wird erst dann neu berechnet, wenn wieder 12 monate versicherungspflichtig gearbeitet wurde. das war lt. deinen angaben ja scheinbar nicht der fall. des weiteren würde auch die schon angesprochene besitzstandsregelung greifen.

regards bianca

Hallo, Bianca!

Betrifft das die letzten drei Jahre? Denn ich habe innerhalb der letzten drei Jahre 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet; davon 10 Monate bei dieser PSA-Stelle. Davor war ich bis April 2002 angestellt.

Danke für die Hilfe!
Vince.

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Hallo, Andreas!

Bedeutet das, dass ich mind. wieder die ALH kriege? Oder wird das nun neu festgesetzt? Denn mit der PSA-Stelle zusammen habe ich binnen der letzten drei Jahre 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet (bis April 2002). Demnach von den 12 Monaten: 10 bei PSA; zwei in „regulärem“ Anstellungsverhältnis.

Danke für die Info; hilft mir sehr!
Vince.

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hi vince,

ok, wenn zwischen dem letzten bezug von alhi und deiner meldung jetzt 12 sozialversicherungspflichtige monate insgesamt liegen, dann wird tatsächlich neu berechnet. wenn das bemessungsentgelt wesentlich niedriger als vorher ist, wird das angepasst. ich würde mal bei nem leistungsberater vorbeigehen…bzw. termin geben lassen, sonst bekommst du deinen bewilligungsbescheid und das stimmt von hinten bis vorne nicht…

regards bianca

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Hallo Vincent,

so wie Du den Fall geschildert hast, hast Du einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben. Sollte das der Fall sein, erhältst Du Arbeitslosengeld, jedoch wird für die Berechnung des Arbeitslosengeldes, das Bemessungsentgelt(Brutto), daß der Arbeitslosenhilfe zugrunde lag, zugrundegelegt. Alles klar?

Gruß
Andreas

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