Arbeitsrecht - Arbeitgeber zahlt Urlaubsgeld nicht

Guten Abend!

Mein ehemaliger Arbeitgeber zahlt mir mein vertraglich vereinbartes Urlaubsgeld nicht aus. Ich war im letzten Monat meiner Arbeitstätigkeit dort krankgeschrieben. Der Arbeitgeber behauptet, die ärztlichen Bescheinigungen wären dort nicht eingegangen - jedoch habe ich sie dorthin geschickt. Ich habe inzwischen auch eine Bescheinigung der Krankenkasse, dass ich in besagtem Zeitraum arbeitsunfähig war. Die ganze Angelegenheit liegt nun mehr als 1,5 Jahre zurück.
Frage: Kann sich ein Arbeitgeber einfach mit der Behauptung, dass die gelben Scheine nicht vorliegen, aus der Verantwortung stehlen oder sollte ich zum Arbeitsgericht gehen?

Vielen Dank!

Hallo Matthias,

Du solltest Dich möglichst schnell und ohne weiteren Aufschub um Deine Restforderung kümmern. Denn auch hier gibt es Verjährungsfristen, die in diesem Fall 2 Jahre betragen. Unter dem angegebenen link findest Du zwar nicht den Begriff Urlaubsgeld, jedoch den Begriff Arbeitslohn:

http://www.urbs.de/Thema/change.htm?frist.htm

Zudem hast Du Dich Deinen Schilderungen gemäß korrekt verhalten. Hätte der Arbeitgeber - wie er behauptet - diese gelben Scheine nie erhalten, hätte er Dich spätestens nach 3 bzw. 4 Tagen zur Einreichung derselben schriftlich oder mündlich auffordern müssen.

Oder musste er annehmen Du seist entführt worden und erscheinst deswegen nicht an Deinem Arbeitsplatz?:wink:

Gruss
Eve*

Nach Ablauf von 3 Tagen ist der Arbeitgeber berechtigt, die Lohnfortzahlung zu verweigern, solange kein ärztliches Attest vorliegt. Das bedeutet aber nicht, daß die Ansprüche verloren sind, sie sind lediglich aufgeschoben, bis ein solches Attest beigebracht wurde.
Ich kann aus dem Stegreif nicht sagen, ob eine Bestätigung der Krankenkasse das Attest zu ersetzen vermag. Im Zweifel: nein.

Geh zu Deinem damaligen Arzt und laß Dir das Attest nochmal geben (das dürfte kein Problem sein, insbes. wenn Du ihm wiederum Deine Krankenkassenbestätigung zeigst). Das schickst Du dann an Deinen Arbeitgeber (notfalls per Einschreiben, oder Du bittest einen guten Freund, es persönlich einzuwerfen, um den Zugang beweisen zu können) und forderst Ihn gleichzeitig nochmals zur Zahlung auf.
Kommt er dem nicht nach, dann geh getrost vor das Arbeitsgericht. In der 1. Instanz gebührenfrei! Einen Anwalt brauchst Du in diesem einfachen Fall nicht unbedingt.

Schnell noch ergänzen…:wink:
Der Beitrag war ein bisschen mit der heißen Nadel gestrickt. Jetzt nochmal in Ruhe:
Der Arbeitgeber lehnt die Zahlung laut Anwalt ab, weil ich angeblich unentschuldigt gefehlt habe. Für den Fall einer Klage droht man mir damit, dass man Gegenklage erheben werde, da ich für die angebliche Fehlzeit volles Gehalt erhalten habe (ist ja an sich schon der Hammer, dass man einem unentschuldigt fehlendem Mitarbeiter trotzdem noch das Gehalt zahlt).
Einsicht in das Schreiben des Anwaltes gibt es hier:

http://sitebomb.saxen.net/

Vielen Dank.

Hi!

Der (fast) letzte Satz ist der eigentlich interessante! Denn wenn die sooo im Recht wären würden sie nicht vorschlagen die Angelegenheit außergerichtlich zu klären!

Ich würde die kurz anschreiben, klarmachen daß du die gelben Scheinchen dem Arbeitgeber geschickt hattest und anbieten die ggf. nochmals vorzulegen!

Rechne dann aus, was dir noch zusteht (aber großzügig ;o)) und stelle dies in Rechnung. Schreibe als letztes, daß du bei Widerspruch auf ein Gegenangebot wartest… wenn du dann so mehr als 50% des dir zustehenden erhältst (durch die großzügige Rechnung sind es dann ja so 75% ;o))) nehm es an, denn solltest du vor Gericht gehen gibt es eh meist nen Vergleich…

Bernd

Dasdeutsche Recht fördert Unrechtsvergleiche!

denn solltest du vor Gericht gehen gibt es eh meist nen
Vergleich…

Bernd

Muß ich hier mal sagen! Dadurch, daß das deutsche Rechtssystem mit zwei Maßnahmen den Vergleich überaus vorteilhaft für die „Organe der Rechtspflege“ macht, werden haufenweise berechtigte Klagen mittels Vergleich zum Nachteil des Klägers (oder auch Beklagten) abgeschlossen!

  1. Der Richter ist faul (bzw. schafft anderweitig seine Arbeit nicht mehr, weil zuviele Klagen anhängig). Wenn er ein Urteil spricht, muß er eine Begründung diktieren - viel Arbeit. Wenn er einen Vergleich zustande bringt („ich schlage vor, …,“ und nicht ausgesprochen, aber zwischen den Zeilen les- (hör)bar „sonst schreib ich Dir was ins Urteil, was Dir noch weniger schmeckt!“) dann hat er überhaupt keine Arbeit mehr, die Gerichtsschreiberin macht das sofort fertig, nur noch eine nUnterschrift und erledigt!

  2. Die Anwälte kassieren eine zusätzliche Vergleichsgebühr, verdienen also beim Vergleich am meisten!

Also: nicht immer gleich ins Bockshorn jagen lassen, wenn man Recht hat, dann durchziehen!

Und am besten selber machen, keine Anwälte, die machen durch Desinteresse bei kleineren Fällen oft mehr kaputt als sie nützen!

Gruß, Bernd

absolut richtig, aber…
Hi!

Da hast du natürlich völlig Recht… ich wurde mal von einem Arbeitgeber verklagt, wo ich freiberuflich tätig war…er veruchte durch völlig absurde Lügen und indem er sweine Mitarbeiter als Zeugen nahm zu Unrecht zu Geld zu kommen und daß Arsch von Richter schlug auch nen Vergleich vor und meinte noch ein Vergleich wär keine Niederlage, da jeder ja etwas bekäm…das der Arbeitgeber ein Krimineller war und es immer ne Niederlage ist nem Kriminellen Geld zu geben verstand er net, sondern war noch richtig arrogant und unverschämt…naja…Westfalen geben net klein bei und er mußte weiter verhandeln… ich bekam VOLL Recht ;o)))

Aber man muß auch sehen, daß es in diesem Falle eher um Penatz geht und da muß man abwägen ob es lohnt bei ner rel. geringen Summe und da würd ich halt lieber direkt nen Vergleich machen…

Bernd

Danke für die Antworten…
…und ich gehe nun folgendermassen vor: Ich habe denen ein aussergerichtliches Vergleichsangebot gemacht, das in seiner Höhe etwa dem entspricht, was ich nach Abzug der Steuern bekommen hätte, also 800.- DM. Ist für die ja eh besser, als den Betrag Brutto bezahlen zu müssen. Auf einen 50%-Vergleich lasse ich mich nicht ein, das Geld steht mir ja zweifellos zu, warum soll ich dann noch zurückstehen?
Vielen Dank.

Hi!

Genau richtig, aber du solltest darauf achten, wie die Zahlung „genannt“ wird, denn das macht Unterschiede bei der Versteuerung bzw. bie Ansprüchen auf Arbeitslosengeld…kann dir aber keine Details nennen…

Bernd