Guten Morgen -
folgendes ist der Fall:
jemand scheidet zu Ende August aus dem Arbeitsverhältnis aus. Generell wird bei Ausscheiden anteilig das 13. Gehalt gezahlt.
Weiterhin ist folgendes Tatsache: in dem Unternehmen wird den Mitarbeitern jährlich ein gewisser Betrag in eine Kapitallebensversicherung eingezahlt (dieser Betrag wird am Anfang des Jahres für die folgenden 12 Monate bezahlt).
Nun erfährt die Person, die das Unternehmen verlässt, dass von dem anteiligen 13. Gehalt der anteilige Beitrag für 4 Monate Lebensversicherung abgezogen wird. Es leuchtet dem zukünftigen Ex-Mitarbeiter nicht unbedingt ein, was das eine mit dem anderen zu tun hat. Das eine ist die Gehaltszahlung, das andere eine zusätzliche Leistung. Da dieser Mensch sich in Zukunft die LV nicht mehr leisten kann, sprich selber weiter zahlen kann, wollte er sie ruhen lassen. Mit dem anteiligen 13. GEhalt hat die Person fest gerechnet.
Ein Rückkauf der LV wird ja mit großen Verlusten verbunden sein, zumal die Person auch gar keinen Wert darauf legt, für die Monate 09-12 die Beiträge zu zahlen, geht die Person letztlich mit Verlust nach Hause.
Kann man etwas gegen diese Handhabung machen? Oder ist der Arbeitgeber berechtigt so zu handeln? Warum holt sich der Arbeitgeber nicht die zu viel geleisteten Beiträge bei der Versicherung wieder?
Über raschen Ratschlag wäre man dankbar!!!
Gruß
die Dose