Hallo,
angenommen, Herr X hat mit der Leiharbeitsfirma Y einen Arbeitsvertrag abgeschlossen (geplant ist der Einsatz als Lagerarbeiter, Stundenlohn 8,80 nach iGZ). Die Unterzeichnung des Vertrages erfolgt am 21.05. vormittags, der Arbeitsbeginn soll noch am selben Tag um 15:00 Uhr sein. Um ca. 13 Uhr erhält X einen Anruf von der Firma Y: Der Kunde habe den Auftrag zurückgezogen, die Arbeit könne daher nicht angetreten werden. Falls ein neuer Arbeitseinsatz möglich wäre, würde man sich wieder melden.
Da in den nächsten Tagen weder eine Kündigung noch eine sonstige Nachricht kommt, ruft X am 26.05. bei der Firma an, um sich nach der Lage der Dinge zu erkundigen. Die Disponentin teilt ihm mit, dass derzeit kein Bedarf bestehe. Der Arbeitsvertrag sein auch gar nicht gültig, da die Arbeit nicht angetreten wurde; daher werde auch kein Lohn gezahlt, auch eine Kündigung sei nicht nötig.
Frage: Ist es wirklich rechtens, dass ein unterschriebener Arbeitsvertrag einfach so (ohne Kündigung) ungültig ist, bloß weil der AG plötzlich keinen Bedarf an der Arbeitskraft hat?
Gruß Frank