Arbeitsvertrag so in Ordnung?

Hellas miteinander,

mal angenommen, jemand habe von seinem potentiell zukünftigen Arbeitgeber den Arbeitsvertrag erhalten und wissen nun nicht reicht, was von dem zu halten sein soll. Ferner mal angenommen, dieser sei so gestaltet wir unten abgebildet.
Ist der Vertrag so akzeptabel? Worauf ist zu achten? Was schränkt ggf. durch eine zu weit gefasste Formulierung ein? Wie steht es mit den vielen, eher unüblichen, Klauseln?
Bitte schaut doch einmal drüber und gebt eure Meinung dazu ab!

Vielen Dank schonmal im Voraus!

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ANSTELLUNGSVERTRAG

zwischen




  • im Folgenden ------------ -

und




  • im Folgenden „Mitarbeiter“ -

wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen.

§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

  1. Das Arbeitsverhältnis beginnt --------.

  2. Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit.

  3. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.

§ 2 Tätigkeit

  1. Der Mitarbeiter wird für -------- im Geschäftsbereich „--------“ zum -------- ausgebildet.

  2. Das Aufgabengebiet umfasst --------, sowie die Dokumentation, Pflege und Betreuung von --------.

  3. Er verpflichtet sich, auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen und nicht mit einer Lohnminderung verbunden sind.

§ 3 Ausbildungsvereinbarung

  1. Der Mitarbeiter wird mehrere Ausbildungseinheiten absolvieren. Die Ausbildungseinheiten setzen sich zusammen
  • aus der Teilnahme an fachspezifischen Seminaren
  • aus der Teilnahme an der innerbetrieblichen Fortbildung
  • aus einer qualifizierten Betreuung durch den Arbeitgeber.
  1. Die Kosten der Ausbildungseinheiten trägt die --------. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, der -------- nach der Teilnahme an fachspezifischen, kostenpflichtigen Seminaren für jeweils mindestens 12 weitere Monate zur Verfügung zu stehen. Diese Verpflichtung tritt erst nach Beendigung der Probezeit in Kraft.

  2. Sollte der Mitarbeiter das Anstellungsverhältnis beenden wollen, verpflichtet er sich, der -------- die Kosten der Gebühren für die Teilnahme an Seminaren der letzten 12 Monate vor dem Termin der Wirksamkeit der Kündigung zu erstatten. Diese Verpflichtung tritt erst nach Beendigung der Probezeit in Kraft.

§ 4 Arbeitsvergütung

  1. Der Mitarbeiter erhält eine jährliche Bruttovergütung von -------- zahlbar in 13 Monatsgehältern.

  2. -------- bietet an, einen Teil des Gehalts – bis zur gesetzlichen Bemessungsgrenze im Sinne des § 1b, Absatz 2, Satz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung - in Form einer Umwandlung von Barbezügen in Versicherungsschutz zu leisten. Vereinbarungen hierzu werden nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit getroffen.

  3. Soweit eine zusätzliche Leistung/Bonus von der -------- gewährt wird, ist diese freiwillig und kann jederzeit nach freiem Ermessen widerrufen oder angerechnet werden. Wenn eine solche gewährt wird, so handelt es sich um eine freiwillige Leistung, auf die auch bei mehrfacher Gewährung kein Rechtsanspruch besteht. Voraussetzung für die Gewährung einer Sonderleistung/Bonus ist stets, dass das Arbeitsverhältnis am Auszahlungstag weder beendet noch gekündigt ist.

  4. Falls Sonderleistungen gewährt werden, so sind sie zurückzuzahlen, wenn das Anstellungsverhältnis von einem der beiden Vertragspartner bis zum 31. März des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres beendet wird. Ausgenommen hiervon sind Kündigungen aus betriebsbedingten oder aus personenbedingten, vom Mitarbeiter nicht zu vertretenden Gründen. Diese Regelung gilt sinngemäß für Aufhebungsvereinbarungen. -------- ist berechtigt, mit ihrer Rückzahlungsforderung gegen rückständige oder nach der Kündigung (Aufhebungsvereinbarung) fällig werdende Vergütungsansprüche im Rahmen der gesetzlichen Pfändungsschutzvorschriften aufzurechnen.

  5. Sämtliche Entgelt- und Aufwendungsersatzansprüche der Vertragsschließenden sind innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses jedoch innerhalb von zwei Monaten nach der Beendigung schriftlich geltend zu machen anderenfalls sind sie erloschen. Bleibt die Geltendmachung innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Anspruchschreibens beim Anspruchgegner erfolglos, erlöschen sie, sofern der Anspruch nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten gerichtlich geltend gemacht wird.
    Die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung gemäß § 818 Abs. 3 BGB wird abbedungen.

  6. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, auf Anordnung von -------- Überstunden in vertretbarem Maße und im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen zu leisten. Er verpflichtet sich ebenfalls, auch Nachtarbeit, Sonn- oder Feiertagsarbeit zu leisten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

  7. Dem Mitarbeiter wird im Rahmen der gesetzlichen Pauschalen die Erstattung von Reisekosten und Reisespesen gewährt. Sie sind mit Aufstellungen und Belegen nachzuweisen.

  8. Der Mitarbeiter ist nach Abstimmung für den Arbeitgeber zu Auslagen berechtigt. Sie sind mit Belegen nachzuweisen.

§ 5 Arbeitszeit und Arbeitsort

  1. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt zurzeit wöchentlich 40 Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung.

  2. Der Mitarbeiter wird im Betrieb oder einem anderen vom Arbeitgeber zu bestimmenden Arbeitsort beschäftigt.

§ 6 Urlaub

  1. Der Urlaubsanspruch beträgt 28 Werktage im Kalenderjahr.

  2. Der Urlaub wird in Abstimmung mit dem Arbeitgeber festgelegt. Die rechtliche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach den Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes.

§ 7 Krankheit

  1. Ist der Mitarbeiter infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, so besteht Anspruch auf Fortzahlung der Arbeitsvergütung bis zur Dauer von 6 Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  2. Die Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Außerdem ist vor Ablauf des 3. Kalendertags nach Beginn der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.

§ 8 Geheimhaltung und Umgang mit vertraulichen Informationen

  1. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangten Vorgänge, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Stillschweigen zu bewahren.

  2. Dies erstreckt sich auch auf Informationen über --------, deren Partner und Kunden. Er darf weder unmittelbar diese Informationen an unberechtigte Dritte weitergeben noch mittelbar den Zugriff darauf unberechtigten Dritten ermöglichen. Dies gilt sowohl während der Dauer als auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Diese Verpflichtung gilt auch gegenüber anderen Mitarbeitern für ihre Bezüge.

  3. Im Falle einer Verletzung der Geheimhaltungs- und Datenschutzverpflichtung durch den Mitarbeiter haftet dieser gegenüber der -------- bzw. dem Kunden für jeden dadurch entstandenen Schaden. Ferner wird der Mitarbeiter die -------- von jeglichen Ansprüchen Dritter, die im Falle eines Verstoßes gegen -------- geltend gemacht werden, freistellen.

  4. Der Mitarbeiter ist ferner verpflichtet, personenbezogene Daten nur im Rahmen der Bestimmungen des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) zu nutzen bzw. zu verarbeiten. Insbesondere dürfen diese Daten nur für den Zweck genutzt werden, zu dessen Erfüllung sie übermittelt oder übergeben wurden.

§ 9 Nebentätigkeit

  1. Die Übernahme jedweder auf Erwerb gerichteter Nebentätigkeit bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Geschäftsleitung von Seiten der --------. Die Zustimmung wird nur versagt, wenn die Nebentätigkeit zu einer Beeinträchtigung der Arbeitskraft des Mitarbeiters führt oder die Belange von -------- beeinträchtigt.

§ 10 Vertragsstrafe

  1. Der Mitarbeiter verpflichtet sich – ungeachtet der Möglichkeit der --------, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen -, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer Monatsvergütung zu zahlen, wenn er das Arbeitsverhältnis nicht antritt oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet.

§ 11 Kündigung

  1. Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zu Gunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zu Gunsten des Arbeitgebers. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.

  2. Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Mitarbeiter eine Vollrente wegen Alters beziehen kann.

  3. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, mit der tatsächlichen Beendigung seiner Diensttätigkeit sämtliche von -------- erhaltenen Unterlagen, Schriftstücke (einschließlich etwa gefertigter Kopien), Geräte oder sonstige Gegenstände unaufgefordert zurückzugeben.

§ 12 Abtretung

  1. Der Mitarbeiter tritt seine Schadensersatzansprüche insoweit ab, als er durch einen Dritten verletzt wird und der Arbeitgeber Vergütungsfortzahlungen im Krankheitsfall leistet.

  2. Er ist verpflichtet, der -------- die zur Erhebung der Ansprüche notwendigen Auskünfte zu erteilen.

§ 13 Schlussbestimmung

  1. Die Aufhebung, Änderung und Ergänzung dieses Anstellungsvertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen, auch die mündliche Vereinbarung über die Aufhebung der Schriftform, sind nichtig.

  2. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist der Vertrag nach Sinn und Zweck unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen so zu formulieren, dass er der ursprünglichen unwirksamen Formulierung möglichst nahe kommt.

  3. Änderungen des Personenstandes und/oder der Anschrift sind -------- unverzüglich und
    unaufgefordert anzuzeigen. Mitteilungen von -------- an die vom Mitarbeiter zuletzt angegebene Anschrift gelten als zugegangen.

  4. Der Mitarbeiter erklärt sein Einverständnis mit der Aufbewahrung, Speicherung und projektbezogenen Verarbeitung seiner im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden personenbezogenen Daten. Auf Anforderung des Mitarbeiter wird -------- dem Mitarbeiter jährlich einmal eine Aufstellung der zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, um dem Mitarbeiter erforderliche Korrekturen zu ermöglichen.

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Was nützt dir meine Meinung?
Bist du der Meinung dass da was komisch ist?

Hallo Leonhard,
meine laienhafte Meinung:
Auch bei Arbeits-/Anstellungsverträgen herrscht Vertragsfreiheit, sofern nicht gegen ausdrückliche gesetzliche Bestimmungen (z. B. Arbeitszeitgesetz - korrekt heisst das sicher noch etwas anders) verstoßen wird.
Wenn der Arbeitnehmer Probleme hat, die Wertigkeit und Wichtigkeit der einzelnen Vertragsteile einzuschätzen, dann sollte er n. m. M. auf fachspezifisch anwaltlichen Rat (Fachanwalt für Arbeitsrecht) zurückgreifen und den Text dort prüfen lassen (vorher Kosten erfragen).

Persönlich vermisse ich den Passus, der das Ergebnis der Überstunden reguliert (unbezahlt, bezahlt bis zu welcher Anzahl, Freizeitausgleich, Ansammlung maximal bis zu welcher Höhe ect.).

Alles, was vertraglich nicht eindeutig geregelt ist, wird dem AN im Zweifelsfalle auf die Füsse fallen und im bösesten Falle (selbst schon erlebt) zu dessen ungunsten ausgelegt.

Also im Zweifelsfalle noch etwas investieren, anwaltlich beraten lassen und gewünschte Änderungen/Ergänzungen schriftliche fixieren lassen und erst dann unterschreiben. Mündliche Zusagen werden im Streitfalle nichts nützen, da dann der AN beweispflichtig ist.

MfG und ein schönes Wochenende wünscht BM

Grundsätzlich ja, nachfragen

  1. Die Kosten der Ausbildungseinheiten trägt die --------. Der
    Mitarbeiter verpflichtet sich, der -------- nach der Teilnahme
    an fachspezifischen, kostenpflichtigen Seminaren für jeweils
    mindestens 12 weitere Monate zur Verfügung zu stehen. Diese
    Verpflichtung tritt erst nach Beendigung der Probezeit in
    Kraft.

  2. Sollte der Mitarbeiter das Anstellungsverhältnis beenden
    wollen, verpflichtet er sich, der -------- die Kosten der
    Gebühren für die Teilnahme an Seminaren der letzten 12 Monate
    vor dem Termin der Wirksamkeit der Kündigung zu erstatten.
    Diese Verpflichtung tritt erst nach Beendigung der Probezeit
    in Kraft.

Eine pauschale Vorab-Klärung des beliebten Streitthemas um die Kosten von Weiterbildungen, die der AG bezahlt und der AN kurz danach kündigt (wobei ihm die Weiterbildungen evtl. genützt haben). Aber so OK. Die mir bekannte Frist liegt bei 24 Monaten.

§ 4 Arbeitsvergütung

  1. Der Mitarbeiter erhält eine jährliche Bruttovergütung von
    -------- zahlbar in 13 Monatsgehältern.

Hmm. Festgeschriebenes Urlaubs-/Weihnachtsgeld.

  1. -------- bietet an, einen Teil des Gehalts – bis zur
    gesetzlichen Bemessungsgrenze im Sinne des § 1b, Absatz 2,
    Satz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen
    Altersversorgung - in Form einer Umwandlung von Barbezügen in
    Versicherungsschutz zu leisten. Vereinbarungen hierzu werden
    nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit getroffen.

Angebot zur Gehaltsumwandlung für Altersvorsorge. Also aktuell angepasster Arbeitsvertrag, statt Leiche aus dem Archiv. OK, der Laden ist munter, odrr?

  1. Sämtliche Entgelt- und Aufwendungsersatzansprüche der
    Vertragsschließenden sind innerhalb von zwei Monaten nach
    Fälligkeit, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses jedoch
    innerhalb von zwei Monaten nach der Beendigung schriftlich
    geltend zu machen anderenfalls sind sie erloschen. Bleibt die
    Geltendmachung innerhalb von vier Wochen nach Zugang des
    Anspruchschreibens beim Anspruchgegner erfolglos, erlöschen
    sie, sofern der Anspruch nicht innerhalb einer Frist von zwei
    Monaten gerichtlich geltend gemacht wird.
    Die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung gemäß § 818 Abs.
    3 BGB wird abbedungen.

Würde ich um Streichung bitten, da es gesetzlicherseits (und da bezieht man sich oft in diesem Vertrag drauf) klare Verjährungsregeln gibt. Aber für jemand, der immer aktuell seine Gehaltsabrechnung prüft dürfte auch dieser Passus aktzeptabel sein.

§ 5 Arbeitszeit und Arbeitsort

  1. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt zurzeit wöchentlich 40
    Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten
    sich nach der betrieblichen Einteilung.

  2. Der Mitarbeiter wird im Betrieb oder einem anderen vom
    Arbeitgeber zu bestimmenden Arbeitsort beschäftigt.

Was heisst das? Allgemeine freie Einsatzfähigkeit an jedem beliebigen Ort dieser Welt oder höheres Pauschalentgelt als Dienstreise-Arbeitsvertrag? Dann hätte es aber für die Abgeltung von Auslandseinsätzen mehr Details. Was steht in einem mitgeltenden Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung (sofern vorhanden) drin?

§ 9 Nebentätigkeit

  1. Die Übernahme jedweder auf Erwerb gerichteter
    Nebentätigkeit bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung
    der Geschäftsleitung von Seiten der --------. Die Zustimmung
    wird nur versagt, wenn die Nebentätigkeit zu einer
    Beeinträchtigung der Arbeitskraft des Mitarbeiters führt oder
    die Belange von -------- beeinträchtigt.

Überflüssig, entspricht nur der mir bekannten Gesetzes- und Urteilslage „… wird nur versagt, wenn …“. Aber gut dass es drinsteht, bevor man/frau nachtlesen muss.

§ 10 Vertragsstrafe

  1. Der Mitarbeiter verpflichtet sich – ungeachtet der
    Möglichkeit der --------, weitergehende
    Schadensersatzansprüche geltend zu machen -, dem Arbeitgeber
    eine Vertragsstrafe in Höhe einer Monatsvergütung zu zahlen,
    wenn er das Arbeitsverhältnis nicht antritt oder das
    Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet.

Scheint wohl aus gegebenem Anlass um sich zu greifen, aber OK.

§ 11 Kündigung

  1. Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 4
    Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Jede gesetzliche
    Verlängerung der Kündigungsfrist zu Gunsten des Arbeitnehmers
    gilt in gleicher Weise auch zu Gunsten des Arbeitgebers. Die
    Kündigung bedarf der Schriftform. Vor Antritt des
    Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.

D.h. die Kündigungsfrist wird immer länger mit der Betreibszugehörigkeit… Ist das für deine Position wichtig? Sonst um Änderung ersuchen. Immer nur 4 Wochen … nach §622 Abs. 1 BGB.

  1. Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung
    bedarf, mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Mitarbeiter
    eine Vollrente wegen Alters beziehen kann.

Gut, besser als bei mir, da steht Vollendung des 65. Lebensjahres. Was immer das soll…

Eindruck: Der Arbeitsvertrag ist für Deutschland mit dem ganz guten BGB kurz und brauchbar. Ein paar Teile sind diskutierbar, aber akzeptabel. Je nach Position unterschreiben oder in Details streichen und ändern lassen.

Viel Erfolg, Spaß und gute Kollegen (das ist immer noch das Wichtigste)

Stefan