Aufgabe des Studiums?

Ich habe mich rein interessehalber für andere Studiengänge beworben, da ich theoretisch in Erwägung ziehe, die Hochschule und das Studienfach nach dem zweiten Fachsemester (derzeit im 2.FS) zu wechseln. Das Studium habe ich jedoch nicht „aufgegeben“, belege also ordnungsgemäß die Prüfungen, etc.

Bloß: wenn ich bei Erhalt eines Zulassungsbescheides - oder wann auch immer - im September mich zum Wechsel entscheide, gilt dann dieser Zeitpunkt als Aufgabe des Studiums oder bereits der Zeitpunkt, an dem ich mich für andere Studiengänge aus reinem Interesse ohne konkrete Wechselabsicht beworben habe?

Schätze es gilt dann der 1. Oktober, also das Datum, mit dem das neue Semester beginnt und in dem du das neue beginnst.

Schätze es gilt dann der 1. Oktober, also das Datum, mit dem
das neue Semester beginnt und in dem du das neue beginnst.

Das ist eben die Frage. Wird eine Bewerbung für einen anderen Studiengang (rückwirkend) als Zeitpunkt der Aufgabe des Studiums betrachtet? Dies hieße fürs BAFöG - kein Anspruch ab Juli.

Ach so, ja dann musst du die Frage das nächste Mal ein bisschen präziser formulieren.
Kann dir da leider nicht weiterhelfen, bafög hab ich eh nie bekommen. :confused:

Die Bewerbung für andere Studiengänge ist für Bafög irrelevant. Wenn Du einen frühen Fachwechsel machst, musst Du dies dem Bafög-Amt mitteilen, soweit ich weiß, besteht beim Fachwechsel nach zwei Semestern weiterhin Bafög-Anspruch. Relevant für Bafög als Nachweis ist aber erst die Immatrikulation im neuen Fach.

LG

figuralis

Ich kenne mich nur aus, wenn man im Leben etwas durchzieht und nicht alles anfängt.

Genaues kann ich da nicht sagen. Frag dann bei der anderen Hochschule nach.

Ich kenne mich nur aus, wenn man im Leben etwas durchzieht und
nicht alles anfängt.

Ein wirklich geistreicher Kommentar.
Nur soviel: Soziologie an der Uni Kassel ist ein praxisferner Studiengang ohne Reputation und Lehrqualität.
Es ist nur konsequent in einen Studiengang zu wechseln, der für eine spätere Anstellung in der Marktforschungsbranche besser geeignet ist. Dies hat nichts mit „Nicht-Durchziehen“ zu tun, sondern mit einer zielgerichteten Lebens- und Karriereplanung, die der werte Herr Steffen offensichtlich nicht gewohnt ist.

Dies beruhigt mich sehr. Da ich bekanntermaßen noch abwägen muss, ob ich wirklich wechseln werde - wenngleich es wahrscheinlich ist -, werde ich auch die Exmatrikulation widerrufen, die ich zum Semesterende beantragt hatte, da ich zum einen das Semester fertig zu studieren beabsichtige (-> Anrechnung von Prüfungsleistungen!) und ggf doch in KS bleibe, je nachdem, wie die Zulassungen anderer Hochschulen ausgehen.

Oh, Frau Romancier erklärt mir das Leben …

Um fürs nächste Semester im alten Fach Bafög zu bekommen, musst Du auf jeden Fall immatrikuliert sein, so dass es sich empfiehtl, die Exmatrikulation zu widerrufen!

LG
figuralis

Hallo,

da wäre es hilfreich, wenn du mal zu nem Studienberater gehst. Der kann dir sehr gut helfen.

Sorry aber ich weiss das leider nicht.

Grüße

Hallo,

ist das für irgendwas wichtig?

Meiner Meinung nach würde ich sagen, du wechselst die Studienrichtung und gibst das Studium nicht auf.

Gruß anische

hi romancier,

da frag doch am besten den studiengangsleiter, den studentenvertreter deines studiengangs oder im student service center nach.

lg falaz

Hallo,

es zählt immer was man bei Antrag (1. Antrag) angegeben hat. Also, wenn man nicht den im Antrag angegebenen Abschluss weiterverfolgt wird das Prüfungsamt das als Wechsel ansehen.

Wenn man im Antrag alle Studiengänge angegeben hat kann man sich evtl darauf berufen, dass kein Wechsel vorliegt, aber das ist doch sehr Vage.

Gruß Opec