Aufhebung Geschwindigkeitsbegrenzung nach Ampel

(welches in anderen Teilen
D auch anders gehandhabt werden kann):

Hi,

es gibt nur eine StVO

„Wenn ein Streckenverbot vor einer Ampelanlage oder einem
Kreisel in Kraft tritt, wird dieses wegen der
Kreuzung/Einmündung nach jener, aufgehoben und es gelten
wieder die 100km/h, sofern nicht durch eine direkte
Wiederholung das Streckenverbot erneuert wird.“

Kreisverkehr ist richtig, Ampel nein.

IV.
Die Zeichen 274, 276 und 277 sollen hinter solchen Kreuzungen und Einmündungen- wiederholt werden , an denen mit dem Einbiegen ortsunkundiger Kraftfahrer zu rechnen ist. Wo innerhalb geschlossener Ortschaften durch das Zeichen 274 eine Geschwindigkeit über 50 km/h zugelassen ist, genügt dagegen dessen Wiederholung in angemessenen Abständen.

http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau…

Sagt eindeutig das ein Schild wiederholt werden kann, nicht muss. Das Limit geht weiter.

Ausserdem erkennt man hier exemplarisch wie weit dehnbar unser
Verkehrsrecht ist und das es sich wohl jeder so auslegen kann
das es passt.

In der Richtung gibt es keinen Spielraum, allenfalls bei de Ahndung von Verstößen.

Q-Gruß

ja ganau das meinte ich, das limit was gerade gilt. wenn ich aber keine begrenzung sehe… was dann…
dann wird in eigenverantwortlichkeit geprüft, wie schnell ich unter berücksichtigung des §1 auf dieser straße zu dieser zeit zu diesen bedingungen fahren kann und zwar so lange, bis sich zweifelsfrei feststellen lässt, welche zulässige geschw. nun gilt.
und wer hier immer noch nicht durchsieht, der sollte nocheinmal einen nachschuluntericht in deiner fahrschule des vertrauens machen.
hauptmann

es ist totaler humbug, streckenverbote enden nie einfach hinter kreuzungen und einmündungen.
hauptmann

„Wenn ein Streckenverbot vor einer Ampelanlage oder einem
Kreisel in Kraft tritt, wird dieses wegen der
Kreuzung/Einmündung nach jener, aufgehoben und es gelten
wieder die 100km/h, sofern nicht durch eine direkte
Wiederholung das Streckenverbot erneuert wird.“

ja sicher aber nur wie ich schon schrieb im zusammenhang mit z 205
da es sich um eine neue straße handelt.
h.

Wie ist es bei Autobahnauffahrten?
Darf ich (entsprechendes Fahrzeug vorausgesetzt)
ab anfang Beschleunigungsstreifen knallbumm geben bis
mich das Schild ermahnt 120 zu fahren ?
Stellenweise wird ja erst nach mehreren hundert Metern
wieder 120 angezeigt.
Gruss

Btw, ist ein Kreisel wirklich etwas anderes wie eine Kreuzung ?

Wie ist es bei Autobahnauffahrten?
Darf ich (entsprechendes Fahrzeug vorausgesetzt)
ab anfang Beschleunigungsstreifen knallbumm geben bis
mich das Schild ermahnt 120 zu fahren ?

Hi,

da der Beschleunigungsstreifen nicht Teil der Fahrbahn ist, darfst Du so schnell fahren wie Du willst, wenn der Beschleunigungsstreifen nicht limitiert ist. Sogar rechts vorbeifahren.

Auf der Fahrbahn musst Du dann das Limit einhalten.

Stellenweise wird ja erst nach mehreren hundert Metern
wieder 120 angezeigt.

Sollte inzwischen auf Autobahnen nicht mehr vorkommen.

Btw, ist ein Kreisel wirklich etwas anderes wie eine Kreuzung
?

Ja, weil er einige Besonderheiten hat. Es kann nicht nach links oder geradeaus gefahren werden, von rechts kann keiner kommen, auch für Radfahrer Besonderheiten.

Q-Gruß

Auf Straßenabschnitten, die mit mehr als 70 km/h befahren
werden dürfen, sollen Lichtzeichenanlagen nicht eingerichtet
werden; sonst ist die Geschwindigkeit durch Zeichen 274 in
ausreichender Entfernung zu beschränken.

Hmmm…aber da steht nicht, dass an Ampeln grundsätzlich 70 gilt. Da steht nur, dass außerorts, wo mehr als 70 gilt, keine Ampeln aufgestellt werden SOLLEN. Das ist in meinem Verständnis der deutschen Sprache eine Empfehlung.

Folglich ist Fahrschule keine
Ausrede etwas nicht zu wissen.

Das wollte ich damit auch nicht gesagt haben.

Nein. Nur weil ich etwas nicht sehe kann es dennoch vorhanden
sein. Limits gelten über Kreuzungen hinweg.

Und wenn ich nicht weiß, dass da ein Limit ist?
Das ist dann aber eine Situation, die laut StVO nicht existieren SOLLTE, aber offensichtlich aufgrund unfähiger Schilderaufsteller immer wieder existieren.
Das heißt, solche Situationen darf es eigentlich nicht geben, und wenn ich sie nicht kenne, dann darf ich für diese Unfähigkeit anderer auch nicht belangt werden, wenn ich sie aber kenne, dann muss ich mich auch dran halten. Das heißt, als ortskundiger Autfahrer braucht man immer eine eingebaut Fehlerkorrektur?

Ich bin ja so weit, Dir das zu glauben :wink: aber dass es sowas in unserem bürokratischen Staate vorkommt, ist doch höchst ungeheuerlich.

Parkverbote enden an Einmündungen sind keine Streckengebote,
Limits sind Streckengebote, die enden nicht an Kreuzungen.

Dann widersprichst Du Dir aber doch:

Ich kann auch nicht einfach mein Auto irgendwo im Parkverbot parken
nur weil ich ein Schild nicht gesehen habe, oder sehe konnte weil
ich an einer T-Kreuzung eingebogen bin. Dann würde man mir
Fahrlässigkeit vorwerfen.

Aber wenn ich an einer T-Kreuzung einbiege, dann weiß ich doch, dass dahinter kein Parkverbot mehr gilt, weil das an Krezungen und Einmündungen endet.

Hallo,

das ist genau das, was ich mit meinen unqualifizierten Bemerkungen immer ansprechen will. Das kann ich nicht verstehen, dass ich für die Unfähigkeit anderer - die vergessen haben, die notwendigen Schilder aufzustellen - belangt werden kann.

Aber wenn Du außerorts Schrittgeschwindigkeit fährst, wirst Du wahrscheinlich wegen Behinderung belangt ;-(

Grüße,
-Efchen

Hmmm…aber da steht nicht, dass an Ampeln grundsätzlich 70
gilt. Da steht nur, dass außerorts, wo mehr als 70 gilt, keine
Ampeln aufgestellt werden SOLLEN. Das ist in meinem
Verständnis der deutschen Sprache eine Empfehlung.

Hi,

das steht das auf Straßen die schneller als 70km/h befahren werden dürfen, es keine Ampel geben darf. Sollte doch eine Ampel notwendig sein, ist diese Straße auf 70 zu limitieren.
Das ist keine Empfehlung.

Und wenn ich nicht weiß, dass da ein Limit ist?
Das ist dann aber eine Situation, die laut StVO nicht
existieren SOLLTE, aber offensichtlich aufgrund unfähiger
Schilderaufsteller immer wieder existieren.
Das heißt, solche Situationen darf es eigentlich nicht geben,
und wenn ich sie nicht kenne, dann darf ich für diese
Unfähigkeit anderer auch nicht belangt werden, wenn ich sie
aber kenne, dann muss ich mich auch dran halten. Das heißt,
als ortskundiger Autfahrer braucht man immer eine eingebaut
Fehlerkorrektur?

Das sehe ich als ein urdeutsches Problem. Wenn ich etwas nicht weiß sind andere dafür verantwortlich. Sind andere unfähig.
Als Autofahrer sollte man doch in der Lage sein sich den Umständen anzupassen.

Ich bin ja so weit, Dir das zu glauben :wink: aber dass es sowas
in unserem bürokratischen Staate vorkommt, ist doch höchst
ungeheuerlich.

Überhaupt nicht. Wir haben jetzt schon einen Schilderwald der viele Autofahrer überfordert. Stell dir mal vor, mit deiner Begründung müssten an jeder kleinen Einmündung Schilder aufgestellt werden. Schon mal so ganz bewusst darauf geachtet wie viel kleine Parkplätze, Wege und Sträßchen einmünden? Mache das mal, und stelle dir dann vor wie viel Schilder mehr an der Straße stehen würden.

Parkverbote enden an Einmündungen sind keine Streckengebote,
Limits sind Streckengebote, die enden nicht an Kreuzungen.

Dann widersprichst Du Dir aber doch:

Nein, einfach nur verdeutlicht das es neben Streckengebote/Verbote auch andere gibt.

Aber wenn ich an einer T-Kreuzung einbiege, dann weiß ich
doch, dass dahinter kein Parkverbot mehr gilt, weil das an
Krezungen und Einmündungen endet.

Nicht wissen, Du vermutest nur das dort kein Schild steht.

Das Parkverbot endet nur auf der Seite der Einmündung. Sich zu vergewissern liegt in der Verantwortung des Fahrers. Bin ich nicht sicher das ich da parken darf muss ich eben einige Meter zurückgehen. Auf der Seite der Einmündung muss ein Schild stehen, auf der anderen Seite kann es auch 100m von der Einmündung entfernt sein.

Q-Gruß

Sorry, aber irgendwie verdrehst Du alles, was ich sage oder wir reden wirklich schlicht aneinander vorbei.

Unter den Umständen mag ich nicht mehr weiter diskutieren.

Vielleicht drücke ich mich undeutlich aus, vielleicht bist Du nur so pedantisch (bin ich bei anderen Themen, die mir besser legen, auch gerne), aber so bringt das nichts mehr.

Schöne Grüße,
-Efchen