(welches in anderen Teilen
D auch anders gehandhabt werden kann):
Hi,
es gibt nur eine StVO
„Wenn ein Streckenverbot vor einer Ampelanlage oder einem
Kreisel in Kraft tritt, wird dieses wegen der
Kreuzung/Einmündung nach jener, aufgehoben und es gelten
wieder die 100km/h, sofern nicht durch eine direkte
Wiederholung das Streckenverbot erneuert wird.“
Kreisverkehr ist richtig, Ampel nein.
IV.
Die Zeichen 274, 276 und 277 sollen hinter solchen Kreuzungen und Einmündungen- wiederholt werden , an denen mit dem Einbiegen ortsunkundiger Kraftfahrer zu rechnen ist. Wo innerhalb geschlossener Ortschaften durch das Zeichen 274 eine Geschwindigkeit über 50 km/h zugelassen ist, genügt dagegen dessen Wiederholung in angemessenen Abständen.
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau…
Sagt eindeutig das ein Schild wiederholt werden kann, nicht muss. Das Limit geht weiter.
Ausserdem erkennt man hier exemplarisch wie weit dehnbar unser
Verkehrsrecht ist und das es sich wohl jeder so auslegen kann
das es passt.
In der Richtung gibt es keinen Spielraum, allenfalls bei de Ahndung von Verstößen.
Q-Gruß