Man wirft mir ja gerne vor, dass ich Unwahrheiten verbreite,
die ich nicht belegen kann, aber wie soll jemand sich an ein
Gebot halten, das er nicht kennt? Vielleicht meinst Du was
anderes, aber so wie das jetzt rüberkommt, finde ich das
ziemlich unglaubwürdig.
Hi,
Unwahrheit, wer sagt den sowas? Du sitzt manchmal falschen Informationen auf.
Es kann auf einer Strecke nicht zwei verschiedene Limits geben, außer das einzelne Fahrspuren begrenzt werden.
Und wer die Limits nicht kennt, muss sich entsprechend verhalten.
Ich kann auch nicht einfach mein Auto irgendwo im Parkverbot parken nur weil ich ein Schild nicht gesehen habe, oder sehe konnte weil ich an einer T-Kreuzung eingebogen bin. Dann würde man mir Fahrlässigkeit vorwerfen.
Wenn ich an einer Ampel (außerorts) abbiege und da kein Schild
steht, weiß ich dass ich 100 fahren darf, weil das die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit außerorts ist.
Und ich weiß das da mit größter Wahrscheinlichkeit 70km/h ist.
Es ist wieder eine Fehlinformation, oder Schlußfolgerung die Du da aufgesessen bist.
Wie gesagt, ich weiß nicht alles, und ich lerne gerne dazu,
aber wo steht denn eigentlich, dass man an Ampelanlagen nur 70
fahren darf? Das lernt man IMHO an keiner Fahrschule. Und
selbst wenn das so ausgeschildert sein müsste, wenn kein
Schild da steht, dann gilt das auch nicht, oder?
Dann bemühen wir mal die VwV zur StVO
Zu § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
10
II.
Auf Straßenabschnitten, die mit mehr als 70 km/h befahren werden dürfen, sollen Lichtzeichenanlagen nicht eingerichtet werden; sonst ist die Geschwindigkeit durch Zeichen 274 in ausreichender Entfernung zu beschränken.
Meine Fahrschule liegt schon etwas weiter zurück, und wenn ich mich nicht ständig „weiter bilde“ verlerne ich ein Teil oder bekomme Einzelheiten nicht mit. Folglich ist Fahrschule keine Ausrede etwas nicht zu wissen.
Da ist vermutlich das Missverständnis von oben.
Das heißt, wenn ich von einer mit 70 ausgeschilderten
Vorfahrtsstraße in eine Nebenstraße abbiege, gilt das 70
weiter?
Nein, die Limits der Strecken gelten nur auf der Strecke. Nebenstraßen haben eigene Limits
Wenn ich aber von einer Nebenstraße (Vorfahrt gewähren) in die
mit 70 ausgeschilderte Hauptstraße abbiege, gilt für mich doch
100, obwohl die anderen, die der Straße folgen, nur 70 fahren
dürfen.
Nein. Nur weil ich etwas nicht sehe kann es dennoch vorhanden sein. Limits gelten über Kreuzungen hinweg.
Parkverbote enden an Einmündungen sind keine Streckengebote, Limits sind Streckengebote, die enden nicht an Kreuzungen.
Q-Gruß