Auflösung einer Verlobung

Ich habe eine Frage zum Thema Verlobung. Meine Freundin und ich
hatten sich im Frühjahr verlobt. Aus welchen Gründen auch immer ist
unsere Beziehung am Ende und ich will die Beziehung hier auch
beenden. Muß die Auflösung einer Verlobung in irgendeiner Weise
schriftlich erfolgen oder gibt es da formale Regeln? Welche
rechtlichen Konsequenzen kann eine Verlobung eigentlich nach sich
ziehen, wenn sie nicht ausdrücklich aufgelöst würde? Reicht da eine
einseitige Willenserklärung oder müssen wie bei einer Heirat beide
Partner zustimmen? Ich möchte mir auf jeden Fall auch den
Verlobungsring zurückgeben lassen. Ist das zusammen mit der
Bekanntgabe der Auflösung der Verlobung ausreichend, um damit die
Verlobung beendet zu haben? Oder ist das alles rechtlich ziemlich
egal?

Vielen Dank im Voraus für jede erdenkliche Hilfe.

Hagen Mattik

Ich habe eine Frage zum Thema Verlobung. Meine Freundin und
ich
hatten sich im Frühjahr verlobt. Aus welchen Gründen auch
immer ist
unsere Beziehung am Ende und ich will die Beziehung hier auch
beenden. Muß die Auflösung einer Verlobung in irgendeiner
Weise
schriftlich erfolgen oder gibt es da formale Regeln? Welche
rechtlichen Konsequenzen kann eine Verlobung eigentlich nach
sich
ziehen, wenn sie nicht ausdrücklich aufgelöst würde? Reicht da
eine
einseitige Willenserklärung oder müssen wie bei einer Heirat
beide
Partner zustimmen? Ich möchte mir auf jeden Fall auch den
Verlobungsring zurückgeben lassen. Ist das zusammen mit der
Bekanntgabe der Auflösung der Verlobung ausreichend, um damit
die
Verlobung beendet zu haben? Oder ist das alles rechtlich
ziemlich
egal?

Hallo Hagen,

rechtlich egal ist ein Verlöbnis nicht. Durch die Verlobung entsteht ein Verwandtschaftssverhältnis. Die grundlose Entlobung kann sogar Schadenersatzpflicht nach sich ziehen. Hier habe ich Dir eine kurze Darstellung rund um die Verlobung herausgekramt:
http://www.langlau.de/_zotto/verlobungsblatt/juristb…

Gruß
Wolfgang

… da haut was nich hin!
Hallo, Wolfgang!

ich bin zwar nicht der eigentliche Fragesteller, hatte aber generell auch ein bisserl Interesse an der Info.

Leider bringt der von Dir genannte Link nur ein „File Not Found“
Kennst Du vielleicht noch einen anderen?

http://www.langlau.de/_zotto/verlobungsblatt/juristb…

Gruß
Mathias

Schau doch mal …
… hier rein, vielleicht hilft Dir das ein bißchen weiter:

http://www.lrz-muenchen.de/~Lars.Lehre/jura/1431.htm

Ich hoffe für Dich, dass Ihr Beide das vernünftig regeln könnt und es nicht nötig sein wird, weiter in die Rechtsproblematik einzusteigen.

Viel Glück und
einen schönen Tag.

Chicci

fehlt bloß ein ‚l‘ bei html - hier:
Guten Morgen,

jetzt geht’s:

http://www.langlau.de/_zotto/verlobungsblatt/juristb…

Schönes Wochenende
Gitte

Oder ist das alles rechtlich ziemlich egal?

Hallo Hagen,

rechtlich egal ist ein Verlöbnis nicht. Durch die Verlobung
entsteht ein Verwandtschaftssverhältnis. Die grundlose
Entlobung kann sogar Schadenersatzpflicht nach sich ziehen.
Hier habe ich Dir eine kurze Darstellung rund um die Verlobung
herausgekramt:
http://www.langlau.de/_zotto/verlobungsblatt/juristb…

Gruß
Wolfgang

Danke. (o.w.T.)

http://www.langlau.de/_zotto/verlobungsblatt/juristb…

*g*

Gruß
Wolfgang

…bin nich mal verlobt :wink:,nur Interesse.(o.T.)

Danke an alle
Vielen Dank an alle und die Beiträge. Das hilft schon weiter.

Gruß Hagen