Hallo Winterengelchen resp. Angsthäschen ,
Mein Partner möchte gerne eine Ausbildung bei der Polizei beginnen und zwar gleich in den gehobenen Dienst einsteigen.
Das ist lobenswert:smile:
Er ist gerade dabei sein Abitur nachzuholen. In 3 Jahren hat er sein Fachabitur und 4 Jahre könnte er machen um das allgemeine Abitur zu erwerben.
Also grundsätzlich gibt es unterschiedliche Ausbildungsgänge in den verschiedenen Bundesländern. Polizei ist Ländersache und diesbezüglich regeln die einzelnen Länder auch die Einstellungsvoraussetzungen in den Polizeivollzugsdienst.
Ich weiß z.B. von der Hochschule der Polizei des Freistaates Sachsen (FH), dass hier für einen Direkteinstieg das Abitur oder die Fachhochschulreife notwendig ist. Dabei darf der Notendurchschnitt die Zahl 2,0 oder 2,3 (bin ich mir nicht sicher), nicht unterschreiten. Anschließend folgt ein Einstellungstest über zwei Tage mit theoretischem Wissen, ärztlichem Test und Sport. Hat er dies überstanden und in die Endrunde geschafft, folgt ein psychologisches Gespräch. Ist er auch da weiter, folgt ein 3 1/2 jähriges Studium, welches man mit dem Bachelor abschließt. Wenn man dies geschafft hat, wird man zum Polizei- oder Kriminalkommissar ernannt.
Nun ist ihm leider vor 2 Jahre etwas sehr dummes passiert. Er hatte eine Auseinandersetztung mit einem Kollegen. Durch einen dummen Zufall brach er ihm dabei die Nase.Dieses Jahr im Januar wurde er wegen vorsetzlicher Körperverletzung angeklagt und musste Sozialstunden leisten. Dies steht aber nicht in seinem Führungszeugnis.
Stellt das jetzt ein Problem dar, wenn er sich in 3-4 Jahren bei der Polizei bewerben möchte?
Wenn es nicht im Führungszeugnis steht, ist es erstmal kein Problem. In drei oder vier Jahren wäre die Tat dann auch aus den Systemen gelöscht und er würde mit einer „weißen“ Weste den Dienst anfangen. Fraglich ist, ob er dann über genügend Selbstbeherrschung verfügt, um den Beruf seinem Amt angemessen auszuüben.
Verjährt das irgendwann, oder ist seine Zukunft bei der Polizei hiermit wirklich beendet?
Wenn es ein Urteil in der Sache gab und dieses ist rechtskräftig, dann spielt die Verjährung keine Rolle mehr. Die Löschfristen in den Datenbanken sind bei Körperverletzungsdelikten glaube ich 5 Jahre.
Ich hoffe, ich konnte helfen
MfG
Daniel