Ausbildungsstelle verloren in der Probezeit, was nun? Ich weis nicht mehr weiter

Ich bun 17 Jahre alt und habe eine Ausbildung als Elektroniker seit dem 1.8.2013. So in der zweiten Woche ging es mir an einem Freitag richtig schlecht und war völlig entkräftet, darauf hin habe ich erst verpätet im Betrieb angerufen und mich Krankgemeldet, am Monat darauf habe ich meine Krankmeldung nachgereicht. Ein paar wochen später habe ich mir eine Arbeitsverletzung zugefügt (Sehnenscheidentzündung) und wurde den Mittwoch 14.8. nach 2 stunden arbeit nach haus geschickt und bin auch direkt zum arzt gegangen und der hat mich dann auch krankgeschrieben, dann bin ich wieder zum Betrieb zurück und hab die Bescheinigung abgegeben. (War von Mittwoch bis Freitag krankgeschrieben)…
Gestern bin ich mitmeiner wäsche die Treppe runter gefallen und habe mich wieder an der angeschlagen hand verletzt, heute morgen habe ich dann angerufen und den verlauf geschildert, darauf hin hat der chef gesagt das ich meine Ausbildungspapiere und so weiter abholen könne, erwürde mich nicht übernehmen…
Ist das rechtens…?

Hallo Flo,

so wie du deinen Verlauf schilderst, ist es für mich als Leser nicht wirklich nachvollziehbar, was hier wirklich passiert ist und was nicht. Wenn du seit dem 1.8.2013 eingestellt bist, dann ist das noch nicht mal ein Monat. In diesem Fall gibt es ggf. eine Probezeit, so dass dein Chef keine Begründung bennötigt.

Wenn nicht, dann ist das nicht ganz so einfach mit der Kündigung bzw. mit dem Übernehmen. Was meinst du denn nun, Kündigung oder Übernehmen. Übernehmen muss er dich nicht. Eine Kündigung in der Ausbildungszeit ist grundsätzlich möglich, allerdings müssten hier bestimmte Voraussetzungen (Abmahnung etc.) erfüllt sein.

Am besten du wendest dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Viele Grüße
Andreas

Hallo

wie ich die ganze Sache nach der Schilderung einschätze, hat der Chef zu Recht so gehandelt. Bitte nochmals mit dem Chef sprechen. Ein Kündigung des Ausbildungsverhältnisses ist möglich, allerdings müssen die Erziehungsberechtigten darüber im Voraus informiert werden. Außerdem sollte man auch mit der Berufsschule sprechen. Die Krankheitsbilder sprechen auf Grund der Schilderung nicht von schweren Erkrankungen die eine Krankschreibung zwingend erforderlich machen würden. Also nochmals mit dem Chef reden.

Grüße aus Illertissen
efuessl

Hallo flo5665,

da der Ausbildungsvertrag wohl über einen Formularsatz der zuständigen Handwerkskammer geschlossen sein sollte, wird wohl auch eine Probezeit vereinbart sein.

In der Probezeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen kündigen. Insoweit wird die Kündigung durch den Arbeitgeber (Chef) wohl rechtens sein.

Wichtig ist dabei, daß der Chef die Kündigung schriftlich abfasst; mündlich ist nicht ausreichend.

Ansonsten vermittelst Du leider eine Arbeitsauffassung ( es ging mir schlecht; ich war entkräftet), die es mal zu überdenken gilt.
Nach Deinen Ausführungen würde jeder halbsweg normale Chef Deinen Ausbildungsvertrag kündigen.

G r u ß
maasterp

Hallo flo5665 ,

nach § 22 Berufsbildungsgesetzes kann ein Berufsausbildungsverhältnis während der Probezeit jederzeit schriftlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Ich glaube dass da wohl nichts zu machen ist, aber auf der schriftlichen Kündigung bestehen, die Sachlage genauestens dokumentieren, möglichst mit Unterlagen.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Hallo,
so ganz komme ich mit den genannten Terminen nicht klar. Seit 01.08.2013 die Ausbildungsstelle? Und dann krank und einige Wochen später wieder krank usw.? Wir haben heute den 19.08.2013. Die Ausbildung dürfte dann also noch keine drei Wochen alt sein. Es fällt mir demzufolge schwer, auf die Frage zu antworten.
Trotzdem alles Gute.
Gruß
Iris

Hallo Flo5665,

es wäre ungeheuer hilfreich gewesen, wenn Du ein paar wenige Infos zu Deinem Berufsausbildungsvertrag gegeben hättest. Also kann ich hier nur ganz allgemein (und völlig unerbindlich) etwas sagen.

Wenn Du 17 Jahre alt bist muss ein gesetzlicher Vertreter (i.d.R. die Eltern) sein Einverständnis zum Vertrag geben. Eine Probezeit muss in dem Berufsausbildungsvertrag vereinbart sein, sie beträgt zwischen einem und vier Monaten. In diesem Zeitraum kann der Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Wenn Du zu entkräftet warst, um zum Telefon zu greifen damit Du deinen Arbeitgeber informieren kannst, ist das ein sehr schlechter Einstieg in das Berufsleben. Wenn Du bereits nach zwei Wochen (1.8.2013 Ausbildungsbeginn und dann bis 14.08. arbeitsunfähig geschrieben) wegen einer Sehnenscheidenantzündung ausfällst, muss der AG insgesamt annehmen, dass du körperlich für den angestrebten Beruf nicht unbedingt geeignet bist. Zusätzlich fällst du auch noch beim Wäsche waschen die Treppe herunter, aus welchen Gründen auch immer.

Was Du in der kurzen Zeit schon alles erlebt hast, macht Dich als Azubi künftig unkalkulierbar. Azubi-Plätze kosten den AG auch richtig viel Geld. Wann bitte soll Dir jemand etwas beibringen, wenn Du dauernd fehlst?

Leider keine guten Aussichten, sorry.
Fredo

jede Kündigung bedarf der schriftform.
diese ist jedoch innerhalb der probezeit auch ohne Begründung gültig

Den Termin mit dem AG einhalten und abwarten, was dann passiert.

Fakt ist, auch wenn alles unglücklich gelaufen ist, AG wünschen sich zuverlässige AN. Vielleicht hift ein Gespräch. Ich weiß gar nicht, stehen auf dem Zeugnis noch die Fehlzeiten? gegebenenfalls dieses Mal vorlegen um zu dokumentieren, dass es einfach ein schlechter Monat war und sie ansonsten zuverlässig sind.
MfG

Hallo, grundsätzlich ist das rechtlich leider in der Probezeit möglich, allerdings ziemlich fies von dem Chef aufgrund der geschilderten Situation zu kündigen. Ist wohl ziemlich viel bei Dir zusammengekommen. Vielleicht suchst Du das Gespräch mit dem Ausbildungsberater der IHK (kann als Vermittler tätig werden) oder nochmal mit Deinem Chef ob er Dir ne 2. Chance gibt. Viel Erfolg!

Tja, dumm gelaufen. Meines Wissens kann jeder in der Probezeit gekündigt werden - ohne Grund. Wenn der Chef sagt, dass es wegen der Krankheitstage ist, könnte man vielleicht rechrlich dagegen angehen. Doch wenn er „ohne“ Grund kündigt hast du schlechte Karten. Da Handwerkerchefs schon mal ein wenig cholerisch reagieren hast du vielleicht auch noch eine Chance, wenn du das Gespräch suchst und ihm erklärst, wie wichtig der Ausbildungsplatz für dich ist. Vielleicht gibt er dir doch eine Chance… Viel Glück!

hallo,
sorry, diese fragestellung werde ich nicht beantworten, liest sich wie eine fake.

Innerhalb der Probezeit bedarf es keinen besonderen Grund sich von einem Auszubilldenden zu trennen. Ihr start mit all den ungünstigen Krankschreibungen war nicht so glücklich. Ich würde mich an die Arbeitsagentur zur Vermittlung einer neuen Lehrstelle werden.

Hallo flo 5665,
ja während der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt meistens 14 Tage zum Monatsende.
Schau in Deinem Ausbildungsvertrag nach.
Gruß wannsee

Hallo Flo,

ja leider ist das rechtens in der Probezeit, auch ohne Begründung und ohne Kündigungsfrist. Das ist immer so. Allerdings muss die Kündigung schriftlich gemacht werden und deinen Eltern zugestellt werden, da du noch minderjährig bist.
Und: Wenn ihr einen Betriebsrat hat, muss der erstmal einer Kündigung zustimmen, bevor sie rechtmäßig wird, egal ob Probezeit noch läuft oder nicht.
Je nach dem wie viele Leute bei euch arbeiten, kann es sein, dass es einen gibt, vielleicht kennst du den auch schon?

Du siehst, es gibt da noch eine Chance dass dein Arbeitgeber sich das anders überlegt - auf jeden Fall weiter zur Berufschule gehen und bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) mitteilen, was passiert ist und dass du einen neuen Ausbildungsplatz suchst.

Ich drücke sehr die Daumen,

Merle

Hallo

dein Ausbildungsverhältnis war sicherlich zunächst auf Probe und wenn du am 01.08 dieses Jahres angefangen hast, musst du die Kündigung hinnehmen. Ganz ehrlich du arbeitest dort erst seit knapp drei Wochen, und bei diesen Ausfällen die du schilderst, wäre ich als Geschäftsführer auch skeptisch ob du die Ausbildung zielführend zuende führen wirst.

sry
Milan

Hallo,
während der Probezeit kann man sie ohne Grund kündigen. Ich gehe davon aus, dass Sie sich in der Probezeit befinden. Die Kündigung muss jedoch schriftlich erfolgen! Ohne schriftliche Kündigung gilt der Arbeitsvertragnoch.
Da Sie den Ausbildungsplatz verlieren werden, würde ich noch das meiste rausholen und mich weiter krank schreiben lassen. Wenn dies nicht geht, dann gehen Sie ins Geschäft und wollen arbeiten!
So lange Sie keine schriftliche Kündigung haben, sind Sie nicht rechtens gekündigt.
Wie groß ist Ihr Betrieb? Wenn er mehr als 20 Mitarbeiter hat, dann gilt zudem das Kündigungsschutzgesetz.
In ihrem Fall bekommen Sie auch Unterstützung bei der IHK. Sie können dort anrufen und den fall schildern, dann kümmert man sich um Sie.

Innerhalb der Probezeit (3 Monate i.d.R. bei einer Ausbildungsstelle) kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Somit ist die Kündigung leider rechtens.