Ausbildungsvertrag- was zurückschicken?

Hallo!
Brauche ganz dringend eure Hilfe! Ich habe per Post meinen Ausbildungsvertrag und noch ein paar andere Dokumente zum unterschreiben zugeschickt bekommen.
Insgesamt sind es 3 Ausbildungsverträge mit den Hinweisen „Ausfertigung für die IHK“,„Ausfertigung für den Arbeitgeber“ und „Ausfertigung für den Auszubildenden“.
Mir ist klar, dass ich alle unterschreiben soll, aber welche muss ich nun zurückschicken? Alle oder behalte ich meinen schon?
Das beigefügte Schreiben gibt mir da keine klaren Hinweise. Es heißt nur "Die unterschriebenden Druckschriften ihres Ausbildungsvertrages(…)zurück.
Ich bin verwirrt…also hoffe ich auf euch =)
LG

Hallo Julia,

Insgesamt sind es 3 Ausbildungsverträge mit den Hinweisen
„Ausfertigung für die IHK“,„Ausfertigung für den Arbeitgeber“
und „Ausfertigung für den Auszubildenden“.

Sind denn diese drei Ausfertigungen bereits von Deinem Ausbildungsbetrieb, sprich Chef, unterschrieben worden? Wenn nein , dann gehen ALLE drei Ausfertigungen nach Unterschrift durch Dich zunächst zurück an den Ausbildungsbetrieb.

Wenn ja ,dann geht nach Unterschrift durch Dich

ein Exemplar zurück an den Ausbildungsbetrieb
ein Exemplar an die IHK
ein Exemplar bleibt bei Dir für Deine Unterlagen

Viele Grüße
Eve*

Hi!
Also es ist nur ein Firmenstempel und eine unleserliche Unterschrift drauf. Weiß also nicht wer da unterschrieben hat.
Es findet sich aber nirgends etwas von der IHK. Muss daher nicht alles nochmal weg, damit die alles gegenzeichnen und registrieren?
LG

Du musst alle drei zurücksenden, alle drei Exemplare mü+ssen nämlich von der IHK gegengezeichnet werden.

Ist das denn jetzt sicher? Woran erkennt man denn, ob die IHK etwas gegengeszeichnet hat? LG

ja das ist hundertprozentig sicher.

Die Kammer bekommt IMMER alle 3 und zeichnet dann gegen. Der Betrieb erhält dann 2 der 3 Verträge zurück. 1 verbleibt in der IHK.
Von den 2 Verträgen, die der Betrieb zurück erhält, bekommt dann der Azubi einen und 1 verbleibt im Betrieb.

Gruß
S.

So läuft das.

Hallo!

Hallo.

Brauche ganz dringend eure Hilfe!

Das ist auch nötig, denn nicht jeder ist auch imbilde.

Ich habe per Post meinen
Ausbildungsvertrag und noch ein paar andere Dokumente zum
unterschreiben zugeschickt bekommen.

Also was ist zu tun?

Insgesamt sind es 3 Ausbildungsverträge mit den Hinweisen
„Ausfertigung für die IHK“,„Ausfertigung für den Arbeitgeber“
und „Ausfertigung für den Auszubildenden“.
Mir ist klar, dass ich alle unterschreiben soll, aber welche
muss ich nun zurückschicken? Alle oder behalte ich meinen
schon?

So gehts:
Wie ich den weiteren Aussagen hier entnommen habe, sind die Exemplare
wohl bereits vom Ausbildenden (das ist dein Betrieb/Chef) abgestempelt
und unterschrieben. Auch wenn die Unterschrift unleserlich ist, das
ist egal, solange es eine Krakel ist, welche eine Unterschrift darstellt.
Dann fehlt jetzt nur noch deine Unterschrift als Auszubildende und
ggf. die deiner Eltern, wenn du noch minderjährig bist.
Unterschreibe also alle Exemplare.

Entgegen anderer Meinung, ist es nicht so, dass der
Ausbildungsvertrag von der IHK gegengezeichnet werden muss.
Die hätten dafür auch gar keine Zeit. Auch enthält der Standard-
ausbildungsvertrag dafür kein vorgesehens Feld.

Der Ausbildungsvertrag wird zwischen dir und dem Betrieb geschlossen
und jeder erhält sein Exemplar.
Für dich „Ausfertigung für den Auszubildenden“
Für den Betrieb „Ausfertigung für den Ausbildenden“

Jetzt gibt es in deinem Fall noch die „Ausfertigung für die IHK“.

Die IHK bekommt normalerweise den Antrag auf Eintragung
in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse und dazu eine
Ausfertigung des Ausbildungsvertrages! Mehr nicht!

Den hier erwähnten Antrag gibt dein Betrieb der IHK. Du hast damit nichts zu tun.
Aber, der Betrieb fügt die „Ausfertigung für die IHK“ deines
Ausbildungsvertrages mit bei.

Also noch mal Julia.
Unterschreibe alle 3 Exemplare.
Dann sende 2 Ausfertigungen (die für den Ausbildenden und die für die
IHK) zurück an deinen Betrieb. Oder gib es selber ab. Das wars.

Das beigefügte Schreiben gibt mir da keine klaren Hinweise. Es
heißt nur "Die unterschriebenden Druckschriften ihres
Ausbildungsvertrages(…)zurück.
Ich bin verwirrt…also hoffe ich auf euch =)
LG

Im Zweifelsfall steht dir dein Ausbilder im Betrieb mit Rat und Tat zur Seite.
Auch kannst du den Ausbildungsberater deiner IHK anrufen.

Ein erfolgreiches neues (Ausbildungs)Jahr.

OK, vielen Dank für die schnelle Hilfe! LG

OK, das hat mich überzeugt =)
Vielen Dank dafür!
LG

Und wo steht dann Deiner Meinung nach auf dem Exemplar des Azubis und auf dem Exemplar des Ausbildenden der Vermerk „Vorstehender Vertrag ist unter der Nr. … in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der Kammer eingetragen. Ort, Datum, Siegel der Kammer“?

Und wo steht dann Deiner Meinung nach auf dem Exemplar des
Azubis und auf dem Exemplar des Ausbildenden der Vermerk
„Vorstehender Vertrag ist unter der Nr. … in das Verzeichnis
der Berufsausbildungsverhältnisse der Kammer eingetragen. Ort,
Datum, Siegel der Kammer“?

Das steht da gar nicht drauf, weil es nicht da drauf kommt.
Die zuständigen Stellen der Überwachung beruflicher Ausbildung, im vorliegenden Fall die IHK, trägt das Berufsausbildungsverhältnis in ihr Verzeichnis ein.

Der Ausbildende ist verpflichtet, ein eingegangenes Ausbildungsverhältnis bei seiner zuständigen Stelle, hier IHK, einen Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse unter Beifügung des Berufsausbildungsvertrags zu stellen.

Womit dieser auch diverse Verpflichtungen abgibt.
Dem Antrag ist der Ausbildungsvertrag (Ausfertigung, Abschrift) beizufügen.

Ebenfalls beizufügen (soweit zutreffend) sind:

- im Falle der Vertragsverkürzung Kopien der die Verkürzung begründenden Dokumente.
- im Falle der Teilzeitausbildung Kopien der die Teilzeitausbildung begründenden Dokumente
- bei Auszubildenden, die zu Beginn der Ausbildung noch nicht volljährig sind, Kopie oder Mehrfertigung der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung gem. § 32 JArbSchG.

I.d.Z beachte auch den betrieblichen Ausbildungplan, der natürlich, soweit er nicht schon vorliegt bzw. geändert wurde, ebenfalls einzureichen ist.

Die zuständigen Stellen der Überwachung der beruflichen Ausbildung sind unterschiedlich. Dies ist im vorliegenden Fall die IHK. In anderen Fällen ist dies (Beispiele): HWK, Steuerberaterkammer, Rechtsanwaltskammer, div. Landesämter, Krankenkassen, Bistümer usw.

Selbstverständlich erhält das eingetragene Ausbildungsverhältnis eine Registernummer, was den Vertragsbeteiligten auch bestätigt wird.

Vielen Dank.