Danke Günter,
einen Preis von DM 50,00 nur die reine Schränke und ohne
Geräte ist zu hoch, aber, nachdem ihr es vereinbart habt,
müsst ihr im Moment noch bezahlen. Wir führen derzeit einen
Prozess. Da geht es darum, ob in solchen Fällen nach mehr als
fünf Jahren ein Vermieter überhaupt nich Anspruch auf
Entschädigung für die Überlassung von Schränken hat.
Da bin ich sehr gespannt auf das Ergebnis.
Hier kommt es nun wirklich darauf an, was im Mietvertrag
vereinbart wurde. Vor allem, wurde im Mietvertrag vereinbart,
ob der Vermieter Leistungen vor dem Einzug zu erbringen hat
und gibt es im rahmen der Mietdauer die sogenannte
Kleinreparaturklausel, die einen betrag für den Einzelfall und
die Beschränkung auf ein Jahr enthalten mus
Da muss ich nachlesen, ich habe damals mich nicht weiter drum gekümmert. Habe auch nur ohne Schwierigkeiten eine Kopie des Mietvertrages bekommen. Mein Exlebenspartner hat alles mitgenommen, reagiert auch nicht auf Anschreiben u.ä.
Es ist sowieso alles problematisch, da wir beide unterschrieben haben, er aber seit 15.10.99 nicht mehr da wohnt, ich den Vermieter auch informiert habe. Der schreibt aber immer noch sturweg beide an.
Ich kann aber keine Änderung bekommen,solange mein Ex nicht seinen Teil kündigt und er ist unfähig zu handeln, s. oben.
Da es offenbar vereinbart wurde, sind Deine Geräte und die
Möbel des Vermieters getrennt zu sehen. Der Vermieter hat
weiterhin Anspruch auf den Küchenbetrag.
Du musst eine Mängelanzeige in schriftlicher Form an den
Vermieter richten, die Mängel detailliert darlegen und den
Vermieter auffordern, die Mängel bis zum … zu beseitigen.
Ausserfdem im Schreiben erwähnen „Ab sofort stehen sämtliche
Mietzahlungen unter Vorbehalt, insbesondere unter dem
Vorbehalt der Rückforderung wegen Mietminderung“ Wenn der
Vermieter nicht reagiert, nochmals auffordern mit der
Androhung, dass zur Selbstvornahem gegriffen wird und ihm die
Kosten in Rechnung gestellt werden. Sofern er die Rechnung
nicht zahlt, erkläre ihm Aufrechnung der Kosten mit der
künftig fällig werdenden Miete.
Danke, werde ich am Wochenende machen, denn es gibt noch mehr Mängel. Ich habe mich bisher nur nicht getraut. Vielleicht unterschreibt mein Nachbar ja bei einigen Mängeln mit.
Aber bitte folgendes noch beachten. Steht im Mietvertrag etwas
davon, dass die Wohnung wie besichtigt übernommen wird und
seit wann sind die Mängel vorhanden.
Tja, einiges wurde nicht gesehen, weil die Wohnung im Dezember abgenommen wurde. Dann z.B. kann man den Lichtschacht nicht reinigen, weil das Kellerfenster nicht zu öffnen geht, weil das Innenfenster kleiner ist, als das Aussenfenster. Das Rost ist aber mit langen Riegeln im Schacht befestigt. Das hat keiner gemerkt, bevor ich es jetzt eigentlich reinigen wollte. Geht nicht und es sammelt sich Ungeziefer. Eine üble Sache. Der Fehler ist also seit Hausbau, war aber 9 Jahre offenbar nicht aktuell. Die Nachbarn klagen auch darüber, weil es offenbar ein Konstruktionsfehler ist.
Seit dem Tod des eigentlichen Vermieters ist alles sehr,sehr schwierig geworden. Inzwischen wurde eine Hausverwaltung eingeschaltet, mit der kann man besser reden. Es ist nur so, dass es mir wirklich unangenehm ist und ich richtig reingefallen bin auch mit dem Mietvertrag.
Ich werde ersteinmal genau lesen (puh, wie ich sowas hasse) und eine Mängelaufstellung schreiben.
Vielen Dank für deine Antwort
Christel