Hallo,
ich werde im Januar Mama und danach für mind. ein Jahr in Elternzeit gehen.
Aktuell habe ich noch ca. 200 Überstunden, die mir gem. Betriebsvereinbarung regulär erst im nächsten Jahr, also während der Elternzeit, ausgezahlt werden würden.
Allerdings könnte ich über den Betriebsrat auch versuchen mir die Stunden noch in diesem Kalenderjahr auszahlen zu lassen.
Meine Fragen sind nun die folgenden:
- Wird mir bei Auszahlung im nächsten Jahr das Muttschafts- bzw. Elterngeld entsprechend gekürzt?
- Wie ist die steuerliche Behandlung im nächsten Jahr? Werde ich Abzüge für Sozialversicherung haben??
- Welche der beiden Varianten (dieses oder nächstes Jahr) wäre in meinem Fall günstiger?
Zum meinen Rahmenbedingungen:
Dieses Jahr bin ich bereits über der Beitragsbemessungsgrenze, d.h. es fielen ‚nur‘ die 42% Steuer an.
Dafür habe ich ab nächstem Jahr die günstigere Steuerklasse 2 / Kinderfreibetrag.
Ich hoffe es gibt hier eine(n) kompetente(n) Steuerfachmann/-frau, welche® mir weiterhelfen kann.
Viele Grüße,
Caillean