Hallo zusammen,
angenommen Herr X beendet sein Arbeitsverhältnis bei der Firma Y. In gegenseitigem Einverständnis endet das Arbeitsverhältnis vor Ende der Kündigungsfrist. Herr X hat noch Resturlaub und zwar mehr als er noch Arbeitstage zu leisten hat.
Desweiteren kann er aus betrieblichen Pflichten, die bis Ende des Arbeitsverhältnises andauern, kaum mehr als drei Tage Urlaub nehmen. Hat Herr X nun trotz Kulanz des Unternehmens Y (das frühzeitige Beenden des Arbeitsverhältnisses war der ausdrückliche Wunsch von Herrn X) Anspruch auf eine Ausbezahlung der bis dahin noch nicht genommenen Urlaubstage? Welche Paragraphen sind hier anzuführen, um den Anspruch durchzusetzen?
Viele Grüße und Vielen Dank für die Infos!