Hallo,
hatte weiter unten schon mal Fragen zum Thema Nachmieter gestellt, nun habe ich den Mietvertrag der betreffenden Person vorliegen und kann konkretere Angaben machen.
Frage 1: Wie sieht es mit Stellung von Nachmietern aus?
Im Vertrag ist nichts von Nachmietern genannt, Vermieterin hatte aber am Telefon der Stellung von Nachmietern zugestimmt. Dann hatte sie 3 Nachmieter abgelehnt und dann per Brief diese Vereinbarung wieder aufgekündigt. Zumindest hat der Mieter im Brief schriftlich, daß sie, wenn auch aus Kulanz, einer Nachmieter-Regelung zugestimmt hätte. Nun hätten sich aber ihre Dispositionen geändert und sie besteht auf Erfüllung des Mietvertrages. Kann man da noch irgendwas machen, von wegen, sie muß Nachmieter akzeptieren oder sie kann nicht erst ja sagen, dann alle ablehnen und dann plötzlich komplett alles absagen.
Zur Info: Mieter muss aus beruflichen Gründen ins Ausland ziehen. Wohnung würde Ende November fristgerecht zum 28.2.07 gekündigt, aber auch gleich die Stellung von Nachmietern in der Kündigung angeboten, was die Vermieterin ja auch annahm. Wohnung wäre ab 1.1.07 frei, es würde sich also um 2 Monate handeln, die die Wohnung ansonsten leerstehen würde und für die unnötig Miete gezahlt werden müsste. Da Vermieterin schon angemerkt hat, daß sie auch eine Interessentin für Wohnung hätte und wann eine Besichtigung möglich sei, vermute ich nun, daß diese Interessentin erst ab März in die Wohnung will und Vermieterin deshalb die Stellung eines Nachmieters zum Januar wieder abgesagt hat. Die Miete bekommt sie ja sowieso, da kann sie ja auch ihre Wunschkandidatin erst ab März reinnehmen…
Frage 2: Kommt der Mieter ohne Renovierung aus der Wohnung raus, Angaben im Mietvertrag sind in meinen Augen widersprüchlich?
Dazu die gewünschte Fragenliste:
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Seit wann besteht das Mietverhältnis ?
1.11.04 -
Wer hat bei Einzug die Wohnung renoviert ?
war vom Vormieter renoviert. -
Waren Türen, Fensterrahmen, Heizkörper bei Einzug gestrichen ?
Türen sind aus Kunststoff, Fensterrahmen ebenfalls, Heizkörper sind aus Metall, allerdings nicht diese alten Lamellenheizkörper, sondern neue. Waren wohl nicht frisch gestrichen bzw. sahen einwandfrei aus, wie neu angebracht oder eben gut gepflegt. -
Welche Vereinbarung - alle 3 Jahre usw. ist getroffen worden ?
Wie gesagt, hier erscheint manches widersprüchlich, da immer von oben genannten Fristen die Rede ist, oben aber keine Fristen genannt sind in §16 Ziff. 4a). Es sieht so aus, wie wenn in diesem alten Standardmietvertrag die Fristen entfernt und einfach ein neuer Teil eingesetzt wurde, in den übrigen Ziffern wurden aber die Hinweise auf die Fristen nicht gestrichen. Aber lest selbst…
Auszug Mietvertrag:
§16 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume
[…]
§16 Ziff. 4a)Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen (das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen) in den Mieträumen regelmäßig durchzuführen, spätestens bei Auszug fachgerecht auszuführen. In gleicher Weise hat der Mieter auch die Renovierung der Fußleisten durchzuführen. Naturlasiertes Holzwerk darf nicht mit Farbe behandelt werden.
b) Der Mieter ist auch bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen, wenn die Fristen nach §16 Ziff. 4a seit der Übergabe der Mietsche bzw. seit den letzten durchgeführten Schönheitsreparaturen verstrichen sind.
c) Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Wohnung in fachgerecht renoviertem Zustand zu übergeben. Weist der Mieter jedoch nach, daß die letzten Schönheitsreparaturen innerhalb der oben genannten Fristen - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses - durchgeführt worden sind, und befindet sich die Wohnung in einem einer normalen Abnutzung entsprechenden Zustand, so muss er anteilig den Betrag an den Vermieter zahlen, der aufzuwenden wäre, wenn die Wohnung im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung renoviert würde; dasselbe gilt, wenn und soweit bei Vertragsbeendigung die obigen Fristen seit Beginn des Mietverhältnisses noch nicht vollendet sind. Als Preisgrundlage gilt das Angebot einer anerkannten Firma. Der Mieter kann die Zahlungsverpflichtung dadurch abwenden, dass er die Schönheitsreparaturen fachgerecht und selbst durchführt.
§21 Beendigung des Mietverhältnisses
- Der Mieter hat die Mietsache unabhängig von der Pflicht zur Durchführung der Schönheitsreparaturen in sauberem Zustand zurückzugeben. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann der Vermieter die Mietsache auf dessen Kosten reinigen lassen.
§27 Sonstige Vereinbarungen
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Die Wohnung wird renoviert übergeben und ist bei Auszug fachgerecht zu renovieren.
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Wie lautet der genaue Text ?
siehe 4. -
Verlangt der Vermieter einen Nachweis über die Fristeneinhaltung?
siehe 4. -
Ist auch eine prozentuale Regel getroffen (Quotenklausel)?
Siehe 4. -
Was ist zum Ende des Mietverhältnisses vereinbart ?
Siehe 4. -
Wann wurden zuletzt Schönheitsreparaturen vom Mieter erledigt ?
Der MIeter ist erst seit 2 Jahren in der Wohnung und hat keine Schönheitsreparaturen durchgeführt. -
Gibt es beschädigte Tapeten ?
Es gibt normale Löcher von Nägeln oder Dübeln, aber auch da nur ganz wenige, ansonsten keinerlei Beschädigungen. -
Sind Wände farbig gestrichen ?
nein, weiß, Rauhfaser -
Sind bisherige Schönheitsreparaturen fachgerecht erledigt ?
Wohnung war bei Einzug ordentlich, wurde wohl von Vormieter gemacht. Jetziger Mieter hat keine Reparaturen durchgeführt.
Sorry für den langen Text, aber ich wollte alle Angaben reinpacken, damit Ihr Euch ein genaues Bild machen könnt. Wer mein Posting vor ein paar Tagen schon gelesen hatte, möge mir mein erneutes Nachfragen verzeihen, aber die Dinge haben sich ja jetzt etwas geändert bzw. konkretisiert.
Vielen Dank!!!