Auszug ohne Renovierung+nochmal Thema Nachmieter

Hallo,

hatte weiter unten schon mal Fragen zum Thema Nachmieter gestellt, nun habe ich den Mietvertrag der betreffenden Person vorliegen und kann konkretere Angaben machen.

Frage 1: Wie sieht es mit Stellung von Nachmietern aus?

Im Vertrag ist nichts von Nachmietern genannt, Vermieterin hatte aber am Telefon der Stellung von Nachmietern zugestimmt. Dann hatte sie 3 Nachmieter abgelehnt und dann per Brief diese Vereinbarung wieder aufgekündigt. Zumindest hat der Mieter im Brief schriftlich, daß sie, wenn auch aus Kulanz, einer Nachmieter-Regelung zugestimmt hätte. Nun hätten sich aber ihre Dispositionen geändert und sie besteht auf Erfüllung des Mietvertrages. Kann man da noch irgendwas machen, von wegen, sie muß Nachmieter akzeptieren oder sie kann nicht erst ja sagen, dann alle ablehnen und dann plötzlich komplett alles absagen.

Zur Info: Mieter muss aus beruflichen Gründen ins Ausland ziehen. Wohnung würde Ende November fristgerecht zum 28.2.07 gekündigt, aber auch gleich die Stellung von Nachmietern in der Kündigung angeboten, was die Vermieterin ja auch annahm. Wohnung wäre ab 1.1.07 frei, es würde sich also um 2 Monate handeln, die die Wohnung ansonsten leerstehen würde und für die unnötig Miete gezahlt werden müsste. Da Vermieterin schon angemerkt hat, daß sie auch eine Interessentin für Wohnung hätte und wann eine Besichtigung möglich sei, vermute ich nun, daß diese Interessentin erst ab März in die Wohnung will und Vermieterin deshalb die Stellung eines Nachmieters zum Januar wieder abgesagt hat. Die Miete bekommt sie ja sowieso, da kann sie ja auch ihre Wunschkandidatin erst ab März reinnehmen…

Frage 2: Kommt der Mieter ohne Renovierung aus der Wohnung raus, Angaben im Mietvertrag sind in meinen Augen widersprüchlich?

Dazu die gewünschte Fragenliste:

  1. Seit wann besteht das Mietverhältnis ?
    1.11.04

  2. Wer hat bei Einzug die Wohnung renoviert ?
    war vom Vormieter renoviert.

  3. Waren Türen, Fensterrahmen, Heizkörper bei Einzug gestrichen ?
    Türen sind aus Kunststoff, Fensterrahmen ebenfalls, Heizkörper sind aus Metall, allerdings nicht diese alten Lamellenheizkörper, sondern neue. Waren wohl nicht frisch gestrichen bzw. sahen einwandfrei aus, wie neu angebracht oder eben gut gepflegt.

  4. Welche Vereinbarung - alle 3 Jahre usw. ist getroffen worden ?

Wie gesagt, hier erscheint manches widersprüchlich, da immer von oben genannten Fristen die Rede ist, oben aber keine Fristen genannt sind in §16 Ziff. 4a). Es sieht so aus, wie wenn in diesem alten Standardmietvertrag die Fristen entfernt und einfach ein neuer Teil eingesetzt wurde, in den übrigen Ziffern wurden aber die Hinweise auf die Fristen nicht gestrichen. Aber lest selbst…

Auszug Mietvertrag:
§16 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume
[…]
§16 Ziff. 4a)Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen (das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen) in den Mieträumen regelmäßig durchzuführen, spätestens bei Auszug fachgerecht auszuführen. In gleicher Weise hat der Mieter auch die Renovierung der Fußleisten durchzuführen. Naturlasiertes Holzwerk darf nicht mit Farbe behandelt werden.

b) Der Mieter ist auch bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen, wenn die Fristen nach §16 Ziff. 4a seit der Übergabe der Mietsche bzw. seit den letzten durchgeführten Schönheitsreparaturen verstrichen sind.

c) Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Wohnung in fachgerecht renoviertem Zustand zu übergeben. Weist der Mieter jedoch nach, daß die letzten Schönheitsreparaturen innerhalb der oben genannten Fristen - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses - durchgeführt worden sind, und befindet sich die Wohnung in einem einer normalen Abnutzung entsprechenden Zustand, so muss er anteilig den Betrag an den Vermieter zahlen, der aufzuwenden wäre, wenn die Wohnung im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung renoviert würde; dasselbe gilt, wenn und soweit bei Vertragsbeendigung die obigen Fristen seit Beginn des Mietverhältnisses noch nicht vollendet sind. Als Preisgrundlage gilt das Angebot einer anerkannten Firma. Der Mieter kann die Zahlungsverpflichtung dadurch abwenden, dass er die Schönheitsreparaturen fachgerecht und selbst durchführt.

§21 Beendigung des Mietverhältnisses

  1. Der Mieter hat die Mietsache unabhängig von der Pflicht zur Durchführung der Schönheitsreparaturen in sauberem Zustand zurückzugeben. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann der Vermieter die Mietsache auf dessen Kosten reinigen lassen.

§27 Sonstige Vereinbarungen

  1. Die Wohnung wird renoviert übergeben und ist bei Auszug fachgerecht zu renovieren.

  2. Wie lautet der genaue Text ?
    siehe 4.

  3. Verlangt der Vermieter einen Nachweis über die Fristeneinhaltung?
    siehe 4.

  4. Ist auch eine prozentuale Regel getroffen (Quotenklausel)?
    Siehe 4.

  5. Was ist zum Ende des Mietverhältnisses vereinbart ?
    Siehe 4.

  6. Wann wurden zuletzt Schönheitsreparaturen vom Mieter erledigt ?
    Der MIeter ist erst seit 2 Jahren in der Wohnung und hat keine Schönheitsreparaturen durchgeführt.

  7. Gibt es beschädigte Tapeten ?
    Es gibt normale Löcher von Nägeln oder Dübeln, aber auch da nur ganz wenige, ansonsten keinerlei Beschädigungen.

  8. Sind Wände farbig gestrichen ?
    nein, weiß, Rauhfaser

  9. Sind bisherige Schönheitsreparaturen fachgerecht erledigt ?
    Wohnung war bei Einzug ordentlich, wurde wohl von Vormieter gemacht. Jetziger Mieter hat keine Reparaturen durchgeführt.

Sorry für den langen Text, aber ich wollte alle Angaben reinpacken, damit Ihr Euch ein genaues Bild machen könnt. Wer mein Posting vor ein paar Tagen schon gelesen hatte, möge mir mein erneutes Nachfragen verzeihen, aber die Dinge haben sich ja jetzt etwas geändert bzw. konkretisiert.

Vielen Dank!!!

Hallo kleine_nmaus

den Zusatz hast du vergessen,)

Die sache mit den Nachmietern ist nur eine Kualanz des Eigentümers.
Die starre Fristenregelung mit dem Renovieren gibt es nicht mehr. Wenn du alles gut in Schuss gehalten hast und nix ruiniert hast, musst du höchsten die Dübellöcher wieder zuschmieren und bischen überpinseln. Heizkörper & Rohre sowie Türen und Rahmen zu pinseln, dürfte wohl nur bei allergröbsten Beschädigungen verlangt werden können.

LG
Mikesch

Hallo kleine_nmaus

Die starre Fristenregelung mit dem Renovieren gibt es nicht
mehr.

Stimmt.

Wenn du alles gut in Schuss gehalten hast und nix
ruiniert hast, musst du höchsten die Dübellöcher wieder
zuschmieren und bischen überpinseln. Heizkörper & Rohre sowie
Türen und Rahmen zu pinseln, Natürlich mußt du weiterhin die Wohnung renovieren,wenn es korrekt im Mietvertrag formuliert ist, genauso wie bisher! Nur die starre Fristen und die „bei Auszug auf jeden Fall“ läßt die gesamte Renovierung beim Vermieter.

Natürlich müssen Wände weiterhin gemalert werden, ist halt nach 3-4 Jahren fällig - es sei denn, du wohnst in einer staubfreien Gegend. Natürlich werden Heizkörper gelb - ist weiterhin, wenn richtig vereinbart, Job des Mieters.

dürfte wohl nur bei allergröbsten
Beschädigungen verlangt werden können.

Unabhängig der Mietvertragsformulierungen sind auch leichte Beschädigungen grundsätzlich vom Mieter zu beseitigen!

Gruß n.

Hallo kleine_nmaus

den Zusatz hast du vergessen,)

ähm ja ;o) Werd ich mir für die Zukunft merken …

Die sache mit den Nachmietern ist nur eine Kualanz des
Eigentümers.

Das weiß ich mittlerweile, aber es ging ja darum, daß die Vermieterin zuerst zugesagt hat und nun einfach wieder alles abbläst. Und die Vermutung liegt nahe, daß sie die getroffene Absprache deshalb plötzlich nicht mehr will, weil sie eine Mieterin hat, die ihren Vorstellungen entspricht, aber erst ab März in die Wohnung will. Kann sie aber deshalb einfach so eine getroffene Vereinbarung über die Bringung von Nachmietern kippen?

Die starre Fristenregelung mit dem Renovieren gibt es nicht
mehr.

Dummerweise sind ja im Vertrag gar keine Fristen genannt, da steht nur was von regelmäßig. Dafür an verschiednen Stellen aber, daß zum Auszug renoviert werden muß.

Wenn du alles gut in Schuss gehalten hast und nix
ruiniert hast, musst du höchsten die Dübellöcher wieder
zuschmieren und bischen überpinseln.

Das wäre nicht das Problem, aber wenn ich die Vermieterin richtig verstanden habe, will sie die Wohnung komplett neu gestrichen haben, egal, wie lange der Mieter drin war.

Heizkörper & Rohre sowie
Türen und Rahmen zu pinseln, dürfte wohl nur bei allergröbsten
Beschädigungen verlangt werden können.

Die Türen und Rahmen zu streichen würde mehr schaden als nützen, da sie aus Kunststoff sind. Die Heizkörper sind maschinell lackiert, so schön bekommt man das mit Pinsel und Lack auch nicht hin. Aber mir sind keine größeren Beschädigungen bekannt, da sollte eine gründliche Reinigung also reichen.

Vielen Dank schon mal…

Hallo kleine_nmaus

Die starre Fristenregelung mit dem Renovieren gibt es nicht
mehr.

Stimmt.

Wenn du alles gut in Schuss gehalten hast und nix
ruiniert hast, musst du höchsten die Dübellöcher wieder
zuschmieren und bischen überpinseln. Heizkörper & Rohre sowie
Türen und Rahmen zu pinseln, Natürlich mußt du weiterhin die Wohnung renovieren,wenn es korrekt im Mietvertrag formuliert ist, genauso wie bisher! Nur die starre Fristen und die „bei Auszug auf jeden Fall“ läßt die gesamte Renovierung beim Vermieter.

Natürlich müssen Wände weiterhin gemalert werden, ist halt
nach 3-4 Jahren fällig - es sei denn, du wohnst in einer
staubfreien Gegend. Natürlich werden Heizkörper gelb - ist
weiterhin, wenn richtig vereinbart, Job des Mieters.

meine sind jetzt fast 10 Jahre drin und immer noch nicht gelb, ich hab in meiner ganzen Mieterzeit noch keine Heizkörper, Türen u.ä. gepinselt. Meine Tapeten sind nach 5 Jahren immer noch weiss, ausser Küche und ich seh nicht ein, dass ich die bei Auszug pinseln werde

dürfte wohl nur bei allergröbsten
Beschädigungen verlangt werden können.

Unabhängig der Mietvertragsformulierungen sind auch leichte
Beschädigungen grundsätzlich vom Mieter zu beseitigen!

Ich werde sicherlich nicht nach Auszug nach mehr als 5 Jahren eine neue Parkettversiegelung( alte war eh unter aller Sau, heisst zu weich) bezahlen und wegen 2 Kratzer am Tührrahmen werd ich den sicherlich auch nicht pinseln

Gruß n.

LG
der Kater

Hi :wink:

Das wäre nicht das Problem, aber wenn ich die Vermieterin
richtig verstanden habe, will sie die Wohnung komplett neu
gestrichen haben, egal, wie lange der Mieter drin war.

Wenn deine Wände noch ordentlich weiss sind, dann sag doch einfach du hast :wink: nach einem Jahr würd ich da nix machen, da kriegste auch vor Gericht recht

Heizkörper & Rohre sowie
Türen und Rahmen zu pinseln, dürfte wohl nur bei allergröbsten
Beschädigungen verlangt werden können.

Die Türen und Rahmen zu streichen würde mehr schaden als
nützen, da sie aus Kunststoff sind. Die Heizkörper sind
maschinell lackiert, so schön bekommt man das mit Pinsel und
Lack auch nicht hin. Aber mir sind keine größeren
Beschädigungen bekannt, da sollte eine gründliche Reinigung
also reichen.

einmal feucht abwischen und gut ,)

Vielen Dank schon mal…

LG
der Kater

Hi,

Die sache mit den Nachmietern ist nur eine Kualanz des
Eigentümers.

Das weiß ich mittlerweile, aber es ging ja darum, daß die
Vermieterin zuerst zugesagt hat und nun einfach wieder alles
abbläst. Und die Vermutung liegt nahe, daß sie die getroffene
Absprache deshalb plötzlich nicht mehr will, weil sie eine
Mieterin hat, die ihren Vorstellungen entspricht, aber erst ab
März in die Wohnung will. Kann sie aber deshalb einfach so
eine getroffene Vereinbarung über die Bringung von Nachmietern
kippen?

Das kommt drauf an. Wenn ein Vermieter zustimmt, den Mieter mit einer Nachmieterstellung aus dem Vertrag zu lassen, kann er das nicht mehr zurückziehen. Dann wäre der Mieter aber auch mit dem ersten Kandidaten, der ein paar formelle Anforderungen (z.B. Bonität) erfüllt aus dem Vertrag draußen.
Auf solches lassen sich Vermieter aber aus naheliegenden Gründen i.d.R. nicht ein (sie würden damit die Entscheidung über den Mieter aus der Hand geben). Daher sollte man solch eine Vereinbarung auch schriftlich schließen.

Wenn der Vermieter aber nur zustimmt, daß der Mieter selbst Nachfolger sucht und sie vorstellt, die Entscheidung aber beim Vermieter bleibt, dann kann es so laufen, wie von Dir beschrieben.
Sie hat nun halt selbst einen Mieter gefunden den sie, aus welchen Gründen auch immer, in der Wohnung haben möchte. Das ist ihr gutes Recht und genau dafür werden ja Kündigungsfristen vereinbart. Es mag bitter sein für den Mieter, aber das Recht sich seine Mieter sehr genau auszusuchen muß man den Vermietern schon lassen. Schließlich werden mit der Vermietung ihre Eigentumsrechte in einem Ausmaß eingeschränkt, wie es sonst niergends zu finden ist. Im Zweifel werden ihnen sogar imense Verluste zugemutet…

Der Mieter wird um die zwei Monate Miete nicht herumkommen.

Gruß Stefan