Ein Mieter hat seinen Mietvertrag gekündigt und bei der Vorabnahme erhält er eine Liste, die unter anderem den Punkt „Wartung der Gastherme“ enthält. Der Mieter soll auf eigene Kosten die Gastherme von einer Fachfirma warten lassen und den Nachweis zur Übergabe mitbringen.
Da im Mietvertrag weder die Gastherme noch eine Kostenübernahme bei Wartungen steht, denkt der Mieter natürlich, dass dieser Punkt nicht so ganz koscher ist und verweigert die Kostenübernahme.
Darf der Vermieter die Kostenübernahme verlangen?