Folgender Fall:
Person A hat sich einen Neuwagen gekauft und möchte diesen nach 3 Jahren wegen finanziellen Gründen verkaufen.
In der Anzeige gibt Person A an, dass der Wagen unfallfrei ist.
Person A hatte mit dem Auto einen kleinen Unfall, wo ihm ganz leicht ein anderes Auto an der hinteren Schürze angetischt hat, so dass eine Tennisball große Beule entstand.
Bei der Werkstatt wurde festgestellt, dass der Wagen unten verzogen ist, so dass das Reserverad kaum noch rauszuholen war (ob dies nun als verzogen gilt, weiß ich nicht) und somit der Schaden doch größer war, als er zunächst aussah.
Die Schürze wurde erneuert, sowie unten alles repariert.
Ist dies nun ein Unfallwagen oder nicht?
Beim Verkauf gibt Person A an, dass das Auto unfallfrei ist. Der Verkauf erfolgt von Privat zu Privat.
Im Vertrag wird festgelegt, dass es keinerlei Gewährleistung oder Garantie gibt und es heißt: Gekauft wie gesehen.
Später nach abgeschlossenen Kauf stellt der Käufer durch ein Gutachten fest, dass dieses Auto die oben genannten Mängel hat, welches ihm verschwiegen worden sind.
Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Muss der privater Verkäufer das Auto zurücknehmen oder hat der Käufer pecht gehabt, weil gekauft wie gesehen?
Da Person A der erste Besitzer des Autos ist, muss er ja vom Unfall gewusst haben.