Hallo!
Ich habe da mal ne Frage:
Muß ich einen Gebrauchtwagen mit neuem „TÜV“ bei der
Zulassungsstelle vorführen, um ihn anzumelden? Im Augenblick
steht der Wagen beim Händler auf dem Hof und war seit 8
Monaten nicht zugelassen. Da der Händler aber 200DM für die
Zulassung haben will, wollte ich es für 150DM lieber selber
machen!
Bei Gebrauchtwagen mit weniger als 2 Jahren TÜV muß man ihn
auf alle Fälle „physisch“ vorführen! Meine Zulassungsstelle
hier in Kiel konnte mir keine Auskunft geben. Die haben nur ne
kostenpflichtige 0190er (!!!) - Nummer, die mich 3,60DM/Min
kostet! Da kann ich den Wagen auch über den Händler zulassen
lassen…
Grüße aus Kiel!
Jürgen!
Hallo,
generell würde mich interessieren, ob der Beamte der ZulSt sein Büro überhaupt verlassen würde, wenn Du das Fz. mitbringst. Wenn HU/AU am Fz. noch - schlagt mich nicht, ich weiss es nicht - ein - drei Monate gültig sind, kannst Du das Fz. natürlich ohne es vorzuführen zulassen. Die ZulSt will Dein Auto nie sehen! Ich hatte nur einmal den Fall, als ich ein kleineres Kennzeichen für meinen Cadillac beantragte, weil die normale Bauform nicht in die Aussparungen der Stoßstangen passte. Und da wollte eigentlich dann doch keiner mit `raus.
Einfach Brief, Abmeldebescheinigung (grün), AU/HU-Berichte und Ausweis mitnehmen, dann klappt es auch. Kosten sollten etwa DM 60.- für die Zulassung und weitere DM 55.- für die Kennzeichen sein.
Die 0190er-Nummer ist eine echte Unverfrorenheit, aber bei konkreter Fragestellung sollte die ZulSt auch korrekte Antworten geben können, denn die Leute dort müssen es ja wissen, da sie es schliesslich auch vor Ort entscheiden müssen.
Strange…
MfG
Michael Zettler