Hallo,
die meisten VR machen das zwar (gegen einen Prämienzuschlag) mit, entgegen den Vorrednern ist das m. E. jedoch nicht unproblematisch.
Denn: der Fz-Halter ist für Abschluss und Aufrechterhaltung der KH-Versicherung verantwortlich, hat in der beschriebenen Konstellation aber die Vertragsgestaltung in „fremde“ Hände gegeben. Der Versicherungsnehmer könnte zB den Vertrag kündigen oder die Prämie nicht zahlen.
Das Wichtigste in meinen Augen: der Halter kann aus der Kaskoversicherung, also für Schäden an seinem Fahrzeug, selbst keine Ansprüche geltend machen. Ohne Hilfe des VN geht also nix.
Wenn sich Ehepaare trennen oder Verwandte zerstritten sind, kann sowas durchaus problematisch werden.
Grüße, M