Guten Tag,
ich habe eine Frage bez. Autoversicherung. Mein Auto war bei
meinem Mann als Zweitwagen versichert. Er hat mir diese
Vergüngstigung (Schadensfreie Jahre) übertragen.
Dann haben Sie inzwischen eine eigene Schadenfreiheit, die Sie für Ihre Versicherung nutzen können.
Jetzt möchte
ich mich trennen und das Auto bei meiner neuen Adresse
anmelden und eine neuen Vers. abschließen. Werde ich diese SF8
Klasse verlieren und einen vollen Satz bezahlen?
Sie werden diese nicht verlieren, da Sie ja eine eigene Schadenfreiheit haben.
Wenn das Auto auf Ihren Namen angemeldet war und Sie lediglich den Wohnort wechseln, begründet dieses aber kein Sonderkündigungsrecht, daher bleiben Sie zunächst mal bei Ihrer bisherigen Versicherung.
Wenn Sie zu einer anderen Versicherung wechseln, können Sie die Schadenfreiheit mitnehmen, ob allerdings dabei tatsächlich die SF 8 mitgenommen wird ist nicht sicher, da darin auch eine Sondereinstufung (ürsprünglich als Zweitwagen) enthalten sein kann.
Sie nehmen die tatsächlichen erfahrenen schadenfreien Jahre mit und ebenso den Schadenverlauf.
Vielen Dank im Voraus
Yelena
Bitte!
Gruß Dirk