Bank überweist nicht rechtzeitig, was tun?

Tag alle zusammen,
mal angenommen, es wurde ein Haus auf Kredit gekauft. Im Kaufvertrag zw. Käufer u. Verkäufer wurden Verzugszinsen festgesetzt. Der Sachbearbeiter der Schwesterbank (insges.2 Kreditgeber) überweist nicht rechtzeitig, sodass der Käufer in Zahlungsverzug gerät (Schlüsselübergabe scheitert). Wie hält man sich den Verkäufer erstmal vom Hals? Wie geht man gg. die Bank vor?

festgesetzt. Der Sachbearbeiter der Schwesterbank (insges.2 Kreditgeber) überweist nicht rechtzeitig,

Warum nicht ?

Wie geht man gg. die Bank vor?

Das hängt davon ab, weswegen man gegen die Bank vorgehen will. Liegt der Fehler bei der Bank und hat der Darlehensnehmer nicht alle Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt ?

Hallo,
die Fragestellungen von Nordlicht wären zunächst einmal vordringlich zu beantworten, denn dann dürfte die Frage des Verschuldens klarer sein.

Zur Frage, wie man sich den Verkäufer „vom Hals hält“ und dass die „Schlüsselübergabe geplatzt“ ist, ist das Problem nicht so ganz klar.

Ihr habt einen Kaufvertrag, in dem der Eigentumsübergang notariell geregelt ist. Wenn die Bank die Zahlung nicht leistet sind natürlich die notariellen Voraussetzungen für den Eigentumsübergang nicht erfüllt. Damit muss der Übergang fast zwangsläufig aufgeschoben werden.
Den Käufer kann man sich nur durch Zahlung der vereinbarten Verzugszinsen „vom Hals halten“. Hierauf hat er einen Anspruch und die wird er auch verlangen. Die werden aber ja nicht sofort zu zahlen sein, sondern zunächst muss klar sein, wann das Geld von der Bank eintrifft.
Sofern es da tatsächlich noch Probleme geben sollte, dass das Geld ggf. gar nicht eintreffen wird, dann wird der Kaufvertrag vom Notar zurückabgewickelt werden und er zieht die Anträge beim Amtsgericht zurück, wenn er sie bereits gestellt hat. Damit wären die Verzugszinsen wahrscheinlich der geringere Schaden, denn die Notarkosten dürften deutlich höher sein, ebenso die Gerichtsgebühren.

Was das Vorgehen gegen die Bank angeht, so würde ich hier aus eigener Kenntnis beider Seiten sagen: Wahrscheinlich gar nicht, denn die Bank ist nur zur Zahlung verpflichtet, wenn alle Unterlagen zum Kreditvertrag vorliegen (auch die vom Notar oder vom Gericht). In aller Regel fehlt aber noch irgendetwas, was rein formal dazu berechtigen würde nicht auzuzahlen. Die Banken zahlen aber in aller Regel dennoch termingerecht aus, weil sie einfach wissen, dass immer noch etwas nachkleckert. Streng genommen müssten sie das aber nicht.
Würde mich wundern, wenn es bei Dir anders wäre, daher natürlich durchaus Nachfragen und klären, aber nicht ernsthaft darauf hoffen, dass ein Schadenersatz zu erwarten ist.

Sorry, positiver sehe ich es leider nicht.

Gruß
Ulrich

Danke für die Antworten.
zu den Fragen:

  • Die Unterlagen, die vom Käufer u. Verkäufer einzureichen waren, sind komplett u.rechtzeitig eingereicht worden.
  • Man kann davon ausgehen, dass die Sachbearbeiterin zieml. schlampig gearbeitet hat (sie ist auch witzigerweise nicht mehr zu erreichen, Büro ist geschlossen.)Der Termin, bis zu dem das Geld eintreffen sollte, war mit der Bank vereinbart worden.

Kann man als Käufer die Bank dazu bringen, den Verzugszins zu zahlen, falls sie zwar überweist,jedoch auch die vom Verkäufer gesetzte Nachfrist verstreichen lässt?

Aus meiner Sicht wird es schwierig, aber man sollte es dennoch versuchen.

Wenn alle Unterlagen vor dem Termin der Zahlung von Ihnen eingereicht wurden und dies auch nachvollziehbar ist, dann sind die Chancen gut, auch wenn keine verbindliche Terminzusage gegeben wurde. Der Kaufvertrag und der Termin sind der Bank ja bekannt und somit weiß sie um die Folgen einer verspäteten Zahlung und hätte auf Probleme hinweisen müssen.

Bei der Dt.Bank z. B. sind die Finanzierungsberater aber gar nicht Angestellte der Dt.Bank sondern freie Vermittler, die lediglich in den Räumen der Bank arbeiten. Wie in solchen Fällen die Verantwortlichkeiten sind, wenn die Bank selbst etwaige Verzögerungsinfos oder Anforderungen für noch offene Dokumente an den Vermittler/Berater gerichtet haben und nur der diese Infos nicht an Sie weitergeleitet hat, das ist schwer zu sagen.

Also mit der Bank direkt reden, klarstellen, dass alle Unterlagen termingerecht vorlagen und nach Einreichung der letzten Unterlagen noch mind. 3-4 Arbeitstage Zeit waren. Dann den Schaden aufzeigen und um eine Rückerstattung bitten. Wenn keine Einigung zustande kommt, die Argumente der Bank anhören, warum die mein, kein Verschulden zu haben und dann am sinnvollsten mit einem Rechtsanwalt klären, wie er die Aussichten einschätzt.
Ohne Anwaltliche Betreuung werden Sie hier im Streitfall nicht weit kommen.

Gruß
Ulrich