Hallo,
ich soll für einen Auftrag der unter dem Bereich Bau fällt meine Rechnung Netto mit Übergang der Steuerschuld nach §13b schreiben.
Das Problem ist das auch die Bauabzugssteuer in Höhe von 15% von der Rechnung abgezogen wird und anscheinend da auch noch von einer Brutto Summe ausgegangen wird.
Eine Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt werd ich mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Steuerrückstände nicht erhalten.
In dem Fall fehlt mir natürlich ein ziemlich hoher Betrag der einbehalten wird vom Auftraggeber und ans Finanzamt abgeführt werden muss. Was passiert mit der abgezogenen Summe ?
Werden dadurch z.B. meine bestehenden Steuerschulden veringert oder kann ich es in einer anderen Weise in meiner Steuererklärung mit gegenrechnen?
Oder ist es so das die abgezogene Summe ein Totalverlust ist und mir nicht auf meine zu zahlende Steuer angerechnet wird?
Konnte dazu im Internet keine klare Erklärung finden und mein Steuerberater ist erst Montag wieder erreichbar.
Nur muss ich morgen den Vertrag Unterschreiben und brauch dringend Infos was mit der abgezogenen Summe passiert und ob ich dadurch großen Verlust mache.
Wenn es gegen meine Steuerlast Gegengerechnet wird wäre es ja nicht so schlimm die muss ich ja so oder so zahlen.
Wäre für jede Info / Erklärung sehr dankbar!
Mfg