Befristeter Arbeitsvertrag läuft aus.... HILFE

Hallo,
das möchte ich gerne subjektiv beantworten. Aber vorab, ein mündlicher Arbeitsvertrag ist gültig.
Was solls, wenn der AV nicht verlängert wird dann kann daran nur bedingt etwas verändert werden. Ich würde mich arbeitssuchend melden damit keine Frist verstreicht. Zusätzlich ist eine kurze Rücksprache mit dem Personalamt sicher nicht falsch. Die sollten wissen der der Vertrag verlängert ist. Dann wird es sich zeigen. VG

HAllo,

ein befristeter Arbeitsvertrag endet mit dem Datum wo die Befristung endet. Das heißt in diesem Fall am 28.02.2011.

Wird die Artbeit in diesem Falle am 01.03.2011 wieder aufgenommen, und der Arbeitgeber widerspricht es nicht, so gilt das Arbeitsverhältnis gem. BGB § 625 als unbefristet.

Sollte ein unbefristeter Arbeitsvertrag nach BGB § 625 zustenade gekommen sein, so hat der Arbeitgebder dieses binnen einen Monat schriftlichn zu fixieren. (NAchweisgesetz § 2)

Vor dem Arbeitsgericht zählt also nur, dass wenn man über die Befristung hinaus, ohne neuen Vertrag weiter gearbeitet hat, so hat man einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Der BR sollte das eigentlich wissen.

Gruß

Michael

Hallooo erst mal,
also im Arbeitsgerichtsverfahren gilt das Prinzip der Beweislastumkehr. Also , wenn Du Klage auf Weiterbeschäftigung erhebst (und den Arbeitsplan vorlegst) dann muß der Arbeitgeber beweisen, das er Dir nicht eine (unbefristete) Beschäftigung zugesagt hat. Wird das Arbeitsklima nicht verbessern eine Klage, aber wer sicht nicht wehrt, hat schon verloren. Zur Not springt noch eine Abfindung heraus.
Viel Erfolg

aber ein arbeitsvertrag kann doch auch mündlich geschlossen
werden oder??

Nein, der Vertrag sollte schriftlich abgeschlossen
sein. Mit freundlichen Grüßen

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Hallo Andre´,

meines Wissens gilt nach dem BGB auch ein mündlich abgesprochener Vertrag. Nur dürfte hier die Beweislage sehr schwierig sein, wenn keine Zeugen vorhanden sind.
Ich würde mich grundsätzlich nur auf einen schriftlichen Vertrag verlassen. Es ist richtig, dass die Befristung am 28.02. ausläuft wenn kein Anschlussvertrag abgeschlossen wurde, und dies ist schriftlich immer zu empfehlen.
Gruß wannsee

Hallo ,

Natürlich benötigst du ein neuen Arbeitsvertrag oder eine schriftliche Verlängerung .
War dein Vertrag befristet , handelt es sich um Probezeit ?
Gruss .

hast du zeugen für die aussage deiner chefin, ansonsten würde ich deine bedenken teilen und eine schriftliche zusage verlangen.
gruß koni